Um die Überprüfung vor dem Gesundheitsamt bestehen zu können, sind umfangreiche medizinische Kenntnisse notwendig.
Weiterlesen...Heilpraktiker/innen-Überprüfungsfragen vom 20.3.2019 - Beispielhafte Anforderungen an die Antragstellung
Im Gesundheitswesen sind allein zwei Berufsgruppen zur selbständigen umfassenden Ausübung der Heilkunde befugt: Ärzte und Heilpraktiker. Ärzte aufgrund ihrer Approbation, Heilpraktiker aufgrund ihrer Erlaubnis nach dem Gesetz zur Ausübung der Heilkunde (Heilpraktikergesetz).
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