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 60 Fragen, die es in sich haben

 

Antragstellung in den Bundesländern
hier: Beispielhaft für die Anforderungen: der Landkreis Ansbach

Sie stellen Ihren Antrag zur Heilpraktikerüberprüfung bei der Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt oder Kreisfreie Stadt), die für den Ort Ihrer künftigen heilkundlichen Tätigkeit zuständig ist.

Bei der für Sie zuständigen Behörde erfahren Sie, welche Unterlagen vorgelegt werden müssen, zum Beispiel:

Geburtsurkunde
Lebenslauf - kurz gefasst (tabellarisch)
ärztliches Zeugnis (bei Antragstellung nicht älter als drei Monate), wonach keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass Sie in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet sind
Behördliches Führungszeugnis Belegart "O" (bei Antragstellung nicht älter als drei Monate)
Nachweis über Schulabschluss

Bei der Antragstellung müssen Sie außerdem angeben:

ob gegen Sie ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist
ob und gegebenenfalls bei welcher Behörde Sie zuvor bereits eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz beantragt haben
ob Sie die allgemeine Heilpraktikererlaubnis oder eine auf das Gebiet der Psychotherapie, Physiotherapie oder Podologie beschränkte Erlaubnis beantragen.

Voraussetzung der Erteilung

Die Erteilung der Erlaubnis setzt voraus, dass Sie:

das 25. Lebensjahr vollendet haben
mindestens die Volks- oder Hauptschule erfolgreich abgeschlossen haben
die erforderliche Eignung und sittliche Zuverlässigkeit für die Berufsausübung besitzen
die Überprüfung durch das Gesundheitsamt bestanden haben

Die hinreichende Beherrschung der deutschen Sprache ist erforderlich.

Kosten und Akteneinsicht

Die Kosten für die Überprüfung (Allgemein/Psychotherapie) durch das Gesundheitsamt einschließlich der Erlaubniserteilung durch die Kreisverwaltungsbehörde betragen derzeit gesamt ca. 500-600 €, für die Überprüfung (Physiotherapie/Podologie) ca. 300-400 €.

Kreisverwaltungsbehörde:
Die Verwaltungsbehörde erhebt Kosten gemäß Kostengesetz (KG) für das Erlassen des Bescheids. Die genauen Kosten können Sie dort erfragen.

Gesundheitsamt:
Daneben werden auch Gebühren und Auslagen nach der Gesundheitsgebührenordnung (GGebO) für die Überprüfung durch das Gesundheitsamt fällig, die Ihnen direkt in Rechnung gestellt werden (gegebenenfalls auch über die Kreisverwaltungsbehörde).

Kosten, die derzeit vom Gesundheitsamt für den entstandenen Verwaltungsaufwand berechnet werden:
Schriftliche Überprüfung: 200 €
Mündlich-praktische Überprüfung: 150 € zuzüglich der Kosten für die Beisitzer
Nichterscheinen/ Terminabsage oder Terminverschiebung (schriftlich/ mündlich-praktisch): 100 €, ggf. zusätzlich Auslagen für Beisitzer
Rücknahme des Antrages: 100 €

Quelle: Landkreis Ansbach