Der Beruf der Heilpraktiker/innen ist grundgesetzlich geschützt. Das ist die wichtigste Botschaft aller bisherigen Gutachter.

22.01.2023 Das Bundesministerium für Gesundheit hat ein weiteres Gutachten ausgeschrieben.

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29.11.2021 Das steht im Koalitionsvertrag: "Wir bringen ein allgemeines Heilberufegesetz auf den Weg ..." (Ziffer 2718, Seite 83)

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15.11.2021 Das Bundesministerium für Gesundheit hat eine mündliche Online - Anhörung durchgeführt.

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19.08.2021 Gemeinsame Stellungnahme von 18 Berufs- und Fachverbänden zu 12 Fragen des BMG (Stellungnahmeverfahren)

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17.06.2021 FH-Bewertung des BMG-Gutachtens durch Dr. R. Sasse

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21.04.2021 Das Gutachten des Bundesgesundheitsministerium liegt vor.

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2019 BMG-Gutachten: Die Hintergründe

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22.01.2023
Das Bundesministerium für Gesundheit hat ein weiteres Gutachten ausgeschrieben. Wir befürworten die Erstellung eines "Empirischen Gutachtens zum Heilpraktikerwesen". Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Website hier: Empirisches Gutachten

 

15.11.2021
Das Bundesgesundheitsministerium führte am 15.11.2021 eine Online-Anhörung zum Heilpraktikerrecht durch. Die die Heilpraktikerschaft vertretenden Verbände traten geschlossen auf.
Das Bundesministerium für Gesundheit hat eine mündliche Online - Anhörung durchgeführt. Es ging um die 12 Fragen des Ministeriums zum BMG-Gutachten. 65 Teilnehmer/innen von der Ärztekammer über die Verbände der Gesundheitsberufe und Vertreter des öffentlichen Gesundheitsdienstes und der Länder gaben ihre Stellungnahmen ab. Natürlich auch wir Heilpraktiker/innen.

Es war insgesamt ein guter Informationsaustausch, auch die Beiträge der anderen Akteure im Gesundheitsbereich waren hörenswert, natürlich auch kontrovers, aber manches auch recht interessant. Die Wortbeiträge der HP-Verbände und Fachgesellschaften zeigten weitgehend gemeinschaftliche und konstruktive Positionen.

Wie geht es weiter? Das BMG denkt über die Erstellung eines empirischen Gutachtens zum Heilpraktikerberuf nach. Das begrüßen wir. Uns wurde versichert, dass die Heilpraktiker/innen in dem weiteren Prozess eingebunden bleiben und gehört werden. Wie dieser Prozess aussieht, hängt auch von einer neue Ministerin/einem neuen Minister ab. Wir werden weiter berichten.

Unsere Mitglieder erhalten im Mitgliederbereich unserer Website weitere Informationen: BMG-Anhörung 15.11.2021


19.08.2021 Das Bundesministerium für Gesundheit hat ein schriftliches Stellungnahmeverfahren durchgeführt
Am 8.7.2021 hat das BMG 62 Verbände aus dem Gesundheitsbereich und auch einige Heilpraktikerverbände angeschrieben und um die Beantwortung von 12 Fragen gebeten, die sich aus dem BMG-Gutachten für den Heilkundebereich ergeben.

Wir haben den Heilpraktiker/innen-Berufs- und Fachverbände daraufhin angeboten, eine gemeinsame Stellungnahme auf Basis der schon existierenden juristischen Bewertung des BMG-Gutachtens unseres Verbandes in Zusammenarbeit mit dem Rechtsanwalt Dr. Renè Sasse zu verfassen. 18 Berufs- und Fachverbände haben sich auf eine solche gemeinsame Fragenbeantwortungen geinigt. Am 19.08.2021 ist die gemeinsame Stellungnahme dem Ministerium zugeleitet worden.

Es ist uns wichtig, dass unsere Mitglieder und die interessierten Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker in dieser wichtigen Frage informiert bleiben, wie wir uns positionieren.

Die komplette Stellungnahme kann hier und bei vielen teilnehmenden Verbänden heruntergeladen werden: Download Stellungnahme

BMG Stellungnahme


17.06.2021 Rechtsanwalt Dr. R. Sasse hat in unserem Auftrag das BMG-Gutachten bewertet. Wir stellen seine Stellungnahme allen Interessierten zur Verfügung:  Sasse-BMG-Stellungnahme 17.6.2021

Wichtig: Auch Prof. Dr. Stock kommt zu der Auffassung, das ein Abschaffen der Heilpraktiker/innen verfassungsrechtlich nicht möglich ist.

Unser eigenes Gutachten zum Heilpraktikerrecht von Dr. R. Sasse können Sie hier einsehen: Sasse-Rechtsgutachten


21.04.2021 Bundesministerium für Gesundheit: Das Rechtsgutachten-Verfahren zum Heilpraktikerrecht
Das Rechtsgutachten zum Heilpraktikerrecht im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums wurde vom Aachener Fachanwalt für Medizin- und Verwaltungsrecht Prof. Dr. Christof Stock erstellt und datiert vom 21.04.2021. Es umfasst 308 Seiten und beschäftigt sich umfassend mit dem Heilpraktikerrecht, dem Heilkundebegriff, den Ärzten, den Gesundheitsfachberufen, den sektoralen und den Voll-Heilpraktiker/innen. Direkt-Link Gutachten BMG

Auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums steht zu lesen:
"Mit dem Rechtsgutachten ist eine Grundlage für die weitere öffentliche und ergebnisoffene Diskussion des Heilpraktikerrechts geschaffen worden. Das Bundesministerium für Gesundheit wird in einen ersten fachlichen Austausch mit den für den Vollzug des Heilpraktikergesetzes zuständigen Ländern treten, in einem weiteren Schritt werden dann die betroffenen Verbände in den Diskussionsprozess einbezogen. Das Bundesministerium für Gesundheit ist dabei bestrebt, einen transparenten Meinungsbildungsprozess zu strukturieren, in den alle betroffenen Kreise einbezogen werden."
Quelle: BMG

Vor der Bundestagswahl am 26. September 2021 wird es keinen Gesetzentwurf geben. Nach der Wahl müssen wir schauen, welche Regierungskoalition gebildet wird und wie lange dies dauert, welche Abgeordneten gewählt wurden, wer für uns zuständig ist. Dann kommt die spannende Frage, ob der bisherige Gesundheitsminister auch der neue sein wird.

Pressespiegel:
MedicalTribune-Online-9.6.2021: Heilpraktiker als Heilberuf
Unsere schärfsten Gegner sind nicht erfreut: GWUP


2019 Die Hintergründe
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat noch kein Gesetz auf den Weg gebracht. Es wurde Ende 2019 ein Gutachten zum Heilpraktikerrecht in Auftrag gegeben. Im Gutachten sollen alle Aspekte des Heilpraktikerrechts beleuchtet werden (s. unten die Leistungsanforderungen).

Manche unserer Gegner jubeln: Die Heilpraktiker sollen abgeschafft werden.

Die Wahrheit: Von vielen zu untersuchenden Aspekten zum Heilpraktikerrecht ist die Abschaffungsfrage in der Rechtsgutachten-Anforderung ein zu untersuchender Punkt. Das müssen wir sehr ernst nehmen. Aber es geht nicht einfach um ein Abschaffungs-Gutachten.

Auch die Arbeitsgruppe Heilpraktikerwesen der Gesundheitsministerkonferenz hatte bereits im November 2019 ein ausführliches Papier zur Heilpraktikerreform vorgelegt. Sowohl dieser Beschluss als auch der Beschluss aus 2020 liegt uns vor.

Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung aus CDU/CSU/SPD sieht vor, „das Spektrum der heilpraktischen Behandlung im Sinne einer verstärkten Patientensicherheit zu überprüfen“. Diese Überprüfung ist nun Ende 2019 durch das Gutachten auf den Weg gebracht.

Wird das BMG-Gutachten rechtlich objektiv geschrieben, werden es die Apologeten des Untergangs unserer Arbeit schwerer haben. In jedem Fall wissen wir dann endlich, auf was wir uns einstellen müssen und wie wir konkret reagieren können.

Geht der Gesetzgeber einen Weg, den wir nicht mittragen können, bleibt uns u.a. der Weg zum Bundesverfassungsgericht. Unser Berufsverband hat sich darauf juristisch eingestellt.

Wachsamkeit ist angesagt.

Wir haben ein eigenes Rechtsgutachten bei dem renommierten Juristen und Kenner des Heilpraktikerrechts Dr. René Sasse aus Dortmund in Auftrag gegeben. Berufsverbände, Heilpraktikerschulen und Einzelpersonen (Heilpraktiker/innen, Patient/innen) haben uns dabei unterstützt und sich in die Unterstützer-Liste eintragen lassen.

Das Gutachten ist inzwischen fertig und kann von allen Interessierten genutzt werden: www.heilpraktikerrecht.com/gutachten/

Wichtig ist auch, dass nicht nur wir als Berufsverband mit einem eigenen Rechtsgutachten agieren, sondern dass alle Betroffenen - ob Heilpraktiker/in und/oder Patient/in - nicht nachlassen, das Gesundheitsministerium, die Abgeordneten und die Medien anzuschreiben und anzusprechen.

Beschwerdetexte für Patientinnen und Patienten - Adressat das Bundesgesundheitsministerium - und weiteres Informationsmaterial stellen wir auf unserer Website zur Verfügung. 
https://freieheilpraktiker.com/aktuelles/aktuelle-berufspolitik/348-patienten-musterbrief-unterschriftenliste-und-website-mustertext

Über die Entwicklung informieren wir auf unserer Sonderseite aktuell: https://freieheilpraktiker.com/aktuelles/aktuelle-berufspolitik/333-ein-eigenes-rechtsgutachten-zum-heilpraktikerrecht

Wir geben Ihnen hier die Links zu unseren Info-Papieren und den Beschwerdemöglichkeiten bei den Presse-, Rundfunk- und Fernsehanstalten:
Journalistische Sorgfaltspflicht und die Beschwerdemöglichkeiten

Zum Lesen, Herunterladen und Verteilen:
Die 10 Säulen des Heilpraktikerberufes

Unser 2018er Rechtsgutachten zum derzeitigen Heilpraktikerrecht

Anhang

Das Bundesministerium für Gesundheit hat am 30.10.2019 eine öffentliche Ausschreibung für die Erstellung eines Rechtsgutachtens zum Heilpraktikerrecht ausgeschrieben: Sie finden die Ausschreibung hier: evergabe-online.de

Eine Bewerbung muss bis zum 28.11.2019 eingereicht werden.

Auszug aus den Leistungsanforderungen

1.1. Rechtliche Grundlagen
…Trotz dieser Maßnahmen steht das Berufsbild des Heilpraktikers wiederkehrend im Mittelpunkt eingehender Diskussionen in der Öffentlichkeit und im politischen Raum, wobei angesichts einer fehlenden Reglementierung der Ausbildung sowie der heilkundlichen Befugnisse, die Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker haben, regelmäßig eine Stärkung der Patientensicherheit gefordert wird.
Der Koalitionsvertrag der laufenden, 19. Legislaturperiode sieht vor diesem Hintergrund vor, das Spektrum der heilpraktischen Behandlung im Sinne einer verstärkten Patientensicherheit zu überprüfen.

1.2. Legaldefinition
… Weiterhin häufen sich Forderungen nach einer Übertragung von Heilkunde auf einzelne Gesundheitsfachberufe, um ihre Berufsausübung unabhängiger von der ärztlichen Delegation zu machen oder Auslegungsschwierigkeiten zu vermeiden.

2. Gegenstand und Laufzeit
Das Rechtsgutachten soll das Heilpraktikerrecht einschließlich der dazu ergangenen Rechtsprechung umfassend aufarbeiten und insbesondere klären, ob und welchen rechtlichen Gestaltungsspielraum der Bundesgesetzgeber im Falle einer Reform des Heilpraktikerrechts zur Stärkung der Patientensicherheit hätte.
Zur Bewertung des Angebots ist eine schriftliche Konzeption zu erstellen. Falls Bietende zur Erfüllung des Auftrags eine Zusammenarbeit mit Dritten planen, sind die Verantwortlichkeiten für einzelne Arbeitspakete darin transparent darzustellen. Der Auftrag soll innerhalb von sechs Monaten durchgeführt werden.


Das Gutachten soll dabei zu folgenden Fragen Stellung nehmen:
2.1. Zu den Möglichkeiten, den „Heilpraktiker“ als Heilberuf nach Artikel 74 Abs. 1 Nummer 19 Grundgesetz zu regeln.
Kann neben dem Arzt ein weiterer Heilberuf durch Bundesrecht geregelt werden.
Bewertung des rechtlichen Verhältnisses zwischen Arzt und Heilpraktiker.
Muss sich dann die Ausbildung an der Medizinerausbildung orientieren, können neben dem Arztvorbehalt weitere Erkrankungen ausgeschlossen werden.

2.2 Zu den Besonderheiten vorkonstitutionellen Rechts
Einfluss des Heilpraktikergesetzes auf Neuregelungen.
Gibt es die grundsätzliche Möglichkeit, den Heipraktikerberuf entfallen zu lassen?
Übergangsregelungen für aktuell tätige Heilpraktiker und Personen, die sich derzeit in Ausbildung befinden.

2.3. Legaldefinition der Heilkunde
Was würde der Wegfall der Heilkunde-Definition bedeuten, muss die Defition von Heilkunde dann in einem anderen Gesetz geregelt werden.
Was muss beachtet werden, würde das Heilpraktikergesetz ersatzlos entfallen.

2.4. Neuordnung des Heilkundebegriffs
Welche Abgrenzungsschwierigkeiten gibt es.
Welche Auswirkungen gäbe es auf andere Heilberufe, auf den Heilpraktikerberuf oder auch auf die Ärzteschaft.

2.5. Zur Sektoralen Heilpraktikererlaubnis
Können nach dem geltenden Recht sektorale Heilpraktikererlaubnisse eingeschränkt werden.
Können bei einer Neuregelung die sektoralen Heilpraktikererlaubnisse wegfallen?
Wären Übergangsregelungen notwendig, obwohl ihre Einführung keine gesetzliche Grundlage hat, sondern nur auf Richterrecht beruht.