Die Ausschreibung des empirischen Gutachtens ist am 22.01.2023 erfolgt.
Als Ergebnis der Anhörung von ca. 60 Verbänden und Institutionen des Gesundheitsbereiches am 15. November 2021 zum ersten Gutachten "Rechtsgutachten zum Heilpraktikerrecht" hat das Bundesministerium für Gesundheit am 22.01.2023 die Erstellung eines weiteren Gutachtens ausgeschrieben. Wir begrüßen diese Ausschreibung. Transparenz, Wissen und Aufklärung wird von uns in allen Bereichen der Gesundheitsversorgung unterstützt und damit auch bei uns selbst.
Die Abgabefrist endete am 28.02.2023. Das Gesundheitsministerium hat nun bis Ende April 2023 Zeit, die Angebote zu prüfen und den Zuschlag zu vergeben.
Kurz-Information: Ausschreibung „Empirisches Gutachten zum Heilpraktikerwesen“
Auftraggeber Bundesministerium für Gesundheit
Veröffentlichungsdatum der Ausschreibung: 22.01.2023
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
28/02/2023 15:00 Uhr
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung
Beginn: 02.05.2023 Ende: 31.10.2024
Ausschreibung
https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:048651-2023:TEXT:DE:HTML
Ausschreibungsdetails
https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?1&id=497555&cookieCheck
Aus der Ausschreibung
Kurze Beschreibung
Der Koalitionsvertrag der vergangenen 19. Legislaturperiode hatte vorgesehen, das Spektrum der heilpraktischen Behandlung im Sinne einer verstärkten Sicherheit der Patientinnen und Patienten zu überprüfen. Das Bundesministerium für Gesundheit hatte in Erfüllung dieses Auftrags ein Rechtsgutachten erstellen lassen, in dem das Heilpraktikerrecht umfassend beleuchtet worden ist. Auf Grundlage des Rechtsgutachtens hat das Bundesministerium für Gesundheit darüber hinaus einen Diskussionsprozess mit den Bundesländern und Verbänden initiiert. Die Ergebnisse des Rechtsgutachtens sowie Erkenntnisse aus dem Diskussionsprozess weisen auf eine unzureichende Daten- und Faktenlage hin, die weitere Arbeiten und künftige Entscheidungen erschwert. Zur Verbesserung dieser Daten- und Faktenlage und zur Ermöglichung einer konkreten Problemanalyse soll ein empirisches Gutachten repräsentative Daten erheben.
Das Gutachten soll neben der Heilpraktikererlaubnis auch die sektoralen Heilpraktikererlaubnisse in der Psychotherapie und der Physiotherapie betrachten sowie die jeweilige Perspektive der Patientinnen und Patienten. Der Auftrag umfasst zwei Lose.
Los 1 - „Heilpraktikererlaubnis und Sektorale Heilpraktikererlaubnisse“ - betrachtet die Heilpraktikererlaubnis und die sektoralen Heilpraktikererlaubnisse in der Psychotherapie und in der Physiotherapie. Das Gutachten soll jeweils repräsentativ Fragestellungen in den Themenbereichen Berufsstand, Berufsausbildung und Berufsausübung inklusive Sicherheit der Patientinnen und Patienten, Therapiemethoden sowie Einbindung in das Gesundheitswesen einschließlich wirtschaftlicher Faktoren untersuchen.
Los 2 - „Patientinnen und Patienten“ - betrachtet Fragestellungen zu den Patientinnen und Patienten von Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern sowie zu den Patientinnen und Patienten von Personen mit sektoralen Heilpraktikererlaubnissen in der Psychotherapie und in der Physiotherapie.
Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Eignungskriterien für die Erstellung des Gutachtens, die durch Referenzen vergleichbarer Aufträge nachgewiesen werden sollen
Durch die Referenzen sollen folgende Gesichtspunkte nachgewiesen sein:
Fundiertes Fachwissen zum deutschen Gesundheitssystem und/oder zum deutschen
Heilpraktikerwesen und den jeweiligen Rechtsgrundlagen,
Angewandte methodische Kenntnisse der Empirie und Statistik mit Bezug zu Fragestellungen des deutschen Gesundheitswesens,
Erfahrungen in der Organisation von gesundheitswissenschaftlichen/-politischen Befragungen auf nationaler Ebene,
Kompetenzen in der Planung, Durchführung und Auswertung von Befragungen,
Expertise in der Erstellung und Analyse von Befragungsinstrumenten.
Diese Seite wurde bearbeitet am: 02.03.2023
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