Die Zukunft des Heilpraktiker-Berufes im Gesundheitssystem
Das Finanzierungssystem der Kassenmedizin steht vor enormen Herausforderungen. Beitragserhöhungen und Leistungskürzungen verlangen den Leistungserbringern und den Beitragszahlern viel ab. Wo genau der Weg hingeht, ist dabei in vielen Punkten noch nicht bekannt oder nicht eindeutig.
Aber nicht das ganze Gesundheitssystem steht „auf der Kippe“. Interessanterweise sind wir es - die viel gescholtenen Gesundheitsdienstleister Heilpraktiker, die weitgehend stabil ihrer Versorgung der Patientinnen und Patienten nachgehen. Der Grund ist einfach: Wir sind nicht Teil der kassenfinanzierten Leitlinien-Versorgung. Unsere Patienten suchen uns eigenverantwortlich auf, sie kennen die konkreten Kosten der Behandlung und sie kommen wieder, wenn ihnen spürbar geholfen wird.
Das wir keine medizinische Voll-Versorgung leisten können und wollen, ergibt sich aus dem Heilpraktikergesetz und unserem Berufsbild. Wir sind deshalb im Interesse unserer Patienten auf ein funktionierendes medizinisch-ärztliches System angewiesen.
Während also der Sturm die gesetzlichen Krankenkassen, viele Arztpraxen und Kliniken erreicht hat, ist der Wind der Veränderung bei uns nur mäßig spürbar.
Seit 2016 - Reformgesetzgebung und viele Gutachten
2016 brachte das damalige Bundesgesundheitsministerium einen Reform-Gesetzentwurf in den Bundestag und Bundesrat ein. Die Neuerungen im Gesetz zur Ausübung der Heilkunde sowie die damit verbundene Durchführungsverordnung wurden von Bund und den Ländern im Dezember 2016 beschlossen. Wichtige Auswirkung war die Verabschiedung der „Bundeseinheitlichen Leitlinien für die Überprüfung der Heilpraktiker-Anwärterinnen und Anwärter“. Die Leitlinie ist weitgehend umgesetzt. Es finden den allermeisten Bundesländern 2x im Jahr zum gleichen Zeitpunkt und mit gleicher Fragestellung die schriftlichen und mündlichen Überprüfungen statt.
2021 wurde das vom BMG in Auftrag gegebene Rechtsgutachten sowie das Dr. Sasse-Gutachten zum Heilpraktikerrecht fertiggestellt, weitere Gutachten anderer Verbände kamen hinzu. 2025 wurde das seit 2024 vorliegende empirische Gutachten zum Heilpraktikerwesen veröffentlicht.
Alle Gutachten bestätigten, was die Berufsverbände aus ihrem praktischen Wissen schon immer festgestellt haben: Die Heilpraktiker-Tätigkeit ist für die Patientinnen und Patienten ohne Risiko, die Ausbildung an den Heilpraktikerschulen gemäß der Leitlinien problemlos, die juristische Absicherung des Berufes ist umfangreich und verfassungsrechtlich eindeutig.
Aus der empirisch und juristisch abgesicherten Datenlage unseres Berufes ergibt sich keine Handlungsnotwendigkeit, weder in Sachen Patientensicherheit noch aus anderen Gründen.
Vorsichtiges Szenarium der Zukunft
Seit spätestens 2015 haben wir kontinuierlich zu allen wichtigen Fragen des Heilpraktikerrechts solide und sachliche juristische Stellungnahmen erarbeitet und abgegeben. Diese Aufklärungsarbeit zeigt Wirkung in der Politik und den Medien. Auch die Zusammenarbeit unter den Berufsverbänden ist erstarkt. Das gemeinsame Auftreten in wichtigen Fragen ist ein weiterer Schlüssel für die Akzeptanz bzw. Toleranz gegenüber der Heilpraktikerschaft.
Soweit überhaupt möglich sind wir seit 2021 durch das große Rechtsgutachten zum Heilpraktikerrecht von Dr. René Sasse solide auf alle erdenklichen Möglichkeiten vorbereitet. Es handelt sich hierbei immerhin um eine umfassende juristische Aufarbeitung unseres Berufes. Hier werden alle rechtlich relevanten beruflichen Themen beschrieben und bewertet.
Sollte eines Tages aus politischen Kreisen ein konkretes Änderungsvorhaben angedacht werden, können wir durch das vorhandene juristische Gutachten von Dr. Sasse solide reagieren.
Nicht dienlich dürfte es dagegen sein, in der jetzigen Situation parlamentarische Initiativen zu ergreifen und/oder eigene Gesetzentwürfe an das Gesundheitsministerium zu senden. Solche Initiativen und Entwürfe haben derzeit politisch keine Relevanz, beschäftigen sich mit Fragen, die heute niemand stellt und kann im schlimmsten Fall weit über mögliche Ziellinien hinausschießen.
Unabhängig hiervon sind wir alle aufgerufen, Mandatsträger und Meinungsmacher immer wieder mit der Wirklichkeit unseres Berufes zu konfrontieren und sie zu informieren. Dies bleibt eine stete Aufgabe der Berufsverbände und aller Kolleginnen und Kollegen, die privat oder beruflich Verbindungen zu Entscheidungsträgern haben.