Das Empirische Gutachten ist ein Daten-Sammelgutachten. Es umfasst 334 Seiten und wurde dem Bundesgesundheitsministerium im November 2024 übergeben und im Dezember 2025 veröffentlicht. Es ergänzt das Rechtsgutachten des BMG und die Rechtsgutachten der Heilpraktiker-Berufsverbände FH e.V. und BDH e.V.

Ob daraus etwas folgt, ist letztlich eine politische Entscheidung. Aus den nun vorliegenden empirisch abgesicherten Daten zum Heilpraktikerberuf ergibt sich kein Handlungsdruck, weder in Sachen Patientensicherheit noch aus anderen Gründen.

Bestätigt wird unsere Auffassung, dass wir selbstverantwortlich und selbstorganisiert sehr gut aufgestellt sind. Insbesondere die Berufsverbände und die in ihnen organisierten Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker sorgen für eine beständige, sichere und kompetente Versorgung der Patientinnen und Patienten mit unseren ureigensten Diagnose- und Therapiemethoden.

Der Heilpraktikerberuf ist für unsere Patientinnen und Patienten eine feste Größe und aus der medizinischen Versorgung in unserer Gesellschaft nicht mehr wegzudenken.

Wir haben 66 wichtige und interessante Kernaussagen aus dem Gutachten zusammengestellt und teilweise mit Anmerkungen versehen. Diese Kernaussagen stellen unseren Beruf empirisch belegt vor und widerlegen faktisch so gut wie alle Vorurteile.

Düsseldorf, den 05.02.2026

F H - Freie Heilpraktiker e.V. - Berufs- und Fachverband -
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Wir sind eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts Düsseldorf Nr. VR 6153
Vorstand gemäß § 26 BGB: Dieter Siewertsen Vorsitzender, Cynthia Roosen stellv. Vorsitzende
Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Datenverarbeitung gem. Art. 13 DSGVO Datenverarbeitung

 

 

Allgemeine Heilpraktikererlaubnis: Ziffer 1-49
Sektorale Heilpraktikerlaubnis, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie: Ziffer 50-59
Sektorale Heilpraktikerlaubnis, beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie: Ziffer 60-56
Zusammenfassung: Ziffer 65/66

 

 

Allgemeine  Heilpraktikererlaubnis

 

1

Das Ziel des Gutachtens ist die Erhebung bundesweiter, statistisch belastbarer und repräsentativer Daten zum Heilpraktikerwesen (Heilpraktiker, Heilpraktiker eingeschränkt auf Psycho- und Physiotherapie) in Deutschland.
Themenbereiche: Berufsstand, Ausbildung, Berufsausübung einschließlich Sicherheit der Patientinnen und Patienten, Therapiemethoden sowie Einbindung in das Gesundheitswesen einschließlich wirtschaftlicher Faktoren 

8

2

Durch die Überprüfung ist lediglich zu klären, ob die angehende

Heilpraktikerin oder der angehende Heilpraktiker der Gesundheit der Bevölkerung oder der Gesundheit seiner Patientinnen und Patienten nicht schadet. Es wird jedoch nicht überprüft, ob und welche medizinischen Fachkenntnisse sie oder er nachweisen kann. 

Anm. d. Redaktion: Die bundeseinheitliche „Leitlinie für die Überprüfung“ gibt einen umfangreichen Katalog des zu beherrschenden medizinischen Wissens vor (s. u.a. Punkt 1.Inhalte der Überprüfung) https://www.bundesgesundheitsministerium.de/heilpraktikeranwaerter-leitlinie.html)

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3

75 % der Personen mit Heilpraktikererlaubnis sind weiblich, 24 % männlich und 0,69 % divers.

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4

Personen mit allgemeiner Heilpraktikererlaubnis verfügen zu 51 % über die allgemeine Hochschulreife, 27 % erreichen die mittlere Reife, 16 % besitzen Fachhochschulreife, 3 % haben einen Volks-/Hauptschulabschluss.

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5

37 % praktizieren seit 11 bis 20 Jahren, 22 % seit 21 bis 30 Jahren, 8 % über 30 Jahre, 17 % 6 bis 10 Jahre, 16 % bis zu 5 Jahren.

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6

40 % wollen noch 11 bis 20 Jahre im Beruf tätig sein.

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Wer die Überprüfung absolviert, ist im Durchschnitt 39,36 Jahre alt.

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70 % haben zum Zeitpunkt der Überprüfung eine abgeschlossene Berufsausbildung, davon 44 % in einem medizinischen Gesundheitsberuf (Selbstauskunft der Befragten). Die Gesundheitsämter meldeten sogar einen bei ihnen registrierten Anteil von 62 % mit einem medizinischen Gesundheitsberuf und 18 % mit einem nichtmedzinischen Gesundheitsberuf. 

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9

Das Gros der Gesundheitsberufe sind (Selbstauskunft) Krankenschwester, Medizinische Fachangestellte sowie Notfallsanitäter. Zu den nichtmedizinschen Gesundheitsberufen zählen Kosmetikerinnen und Ernährungsberaterinnen.

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10

82 % besuchen vor dem Ablegen der Überprüfung eine Heilpraktikerschule und investieren hierfür  persönlich 2500,— bis 10.000,— Euro, 14 % sogar über 10.000,— Euro. Die durchschnittlichen Ausbildungskosten liegen bei 6.531,—Euro.

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11

Lediglich 3 % bereiten sich durch Selbststudium vor.

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Eine Mehrheit von 65% bewertet die eigene berufliche Vorbildung (berufliche oder hochschulische Ausbildung oder andere berufliche Vorbildung) als hilfreich für das Bestehen der Heilpraktikerüberprüfung.

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13

Es gibt ca. 266 Heilpraktikerschulen in Deutschland. Die rechtlichen Anforderungen an eine Schule beziehen sich auf schulrechtliche, steuerliche, arbeitsschutzbezogene und datenschutzrechtliche Vorgaben.
Anm. der Red.: Der Lehrplan ist abgestimmt auf die bundeseinheitlichen Leitlinien für die Überprüfung.

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14

Pro Lehrkraft werden im Durchschnitt 10 Anwärter/innen unterrichtet.

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15

70 % der Lehrkräfte verfügen über eine berufliche Ausbildung, davon 55 % über einen Gesundheitsberuf. 30 % verfügen über eine hochschulische Ausbildung. Die häufigsten Studienrichtungen waren dabei Humanmedizin und Gesundheitswissenschaften 

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16

Die praktische Ausbildung von Personen mit allgemeiner Heilpraktikererlaubnis wurde zu 50 % in einer Heilpraktikerschule sowie zu 44 % zusätzlich an einer weiteren Einrichtung (davon 58 % in einer Heilpraktikerpraxis) absolviert.

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Die praktische Ausbildungszeit in einer Praxis oder Schule beträgt bis zu 6 Monaten (40 %/46 %), 7 bis 12 Monate (27 %/18 %). In anderen Einrichtungen werden mehr als 36 Monate von 23 % angegeben und 37 % bis zu 6 Monaten.

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18

Personen mit allgemeiner Heilpraktikererlaubnis üben zu 97 % ihre Tätigkeit überwiegend selbstständig aus, 3 % sind angestellt.

75

19

Zwischen 2017 und 2022 übten die meisten Personen mit allgemeiner Heilpraktikererlaubnis ihre Tätigkeit überwiegend hauptberuflich aus, wobei dieser Anteil konstant bei etwa 72 % lag. Ein kleinerer Anteil von rund 28 % war in diesem Zeitraum überwiegend nebenberuflich tätig. 

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20

60 % sind in Vollzeit tätig, 40 % in Teilzeit mit ca. 21 Wochenstunden.

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21

Im Durchschnitt 45.945 Heilpraktikerpraxen wurden 2017-2022 gezählt.

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63.393 Personen verfügten im Durchschnitt über eine Heilpraktiker-Erlaubnis.

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23

31 % kooperieren mit niedergelassenen Ärzt/innen. 

Anm. d. Red.: Würde die Berufsordnung der Ärzte die Zusammenarbeit mit Heilpraktiker/innen nicht problematisieren, wäre diese Zahl noch höher.

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24

Im Durchschnitt gehörten über den gesamten Zeitraum etwa 81 % der befragten Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker einem Berufsverband an. 

Anm. d. Red.: Dieser Prozentsatz mag stimmen, ist aber nicht repräsentativ erhoben)

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25

Die absolute Mitgliederzahl aller meldenden Verbände betrug im Durchschnitt 24.133. Anm. d. Red.: Diese Zahl erscheint nicht unbedingt valide.

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31 % der befragten Berufsverbände verpflichten zur jährlichen Teilnahme an einer bestimmten Anzahl von Fort- und Weiterbildungen. Ebenfalls 31 % verlangen die Einhaltung der Berufsordnung (mit Fortbildungsverpflichtung), 15 % haben keine speziellen Fortbildungsregeln.

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27

59 % der befragten Verbände verlangen den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung, 33 % empfehlen den Abschluss nachdrücklich. 76 % der Verbände verlangen die Anerkennung der Berufsordnung sowie verbandsspezifische Satzungen.

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28

2017 bis 2022 besuchten Personen mit allgemeiner Heilpraktikererlaubnis im Durchschnitt 5 Fortbildungen pro Jahr.

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29

Personen mit allgemeiner Heilpraktikererlaubnis, die keine Fort- und Weiterbildung wahrnahmen, lag durchschnittlich bei etwa 11 %.

89

30

Der Beitragssatz zur Berufshaftpflichtversicherung liegt im Schnitt bei 233,99 Euro. 
Anm. d. Red.: Er spiegelt die geringe Schadensquote in diesem Berufsfeld.

91

31

Trotz der umfassenden Recherche konnten keine statistischen Daten zu strafrechtlichen Ermittlungen gefunden werden, die einen Anspruch auf Vollständigkeit erheben könnten. 

Anm. d. Red.: Es gibt einfach kaum relevante strafrechtliche Ermittlungen. Unser Verband hat ein Recherche-Team eingesetzt, das diese Angabe überprüft.

93

32

Von 1949-2023 wurden lediglich 6 strafrechtliche und 9 zivilrechtliche Verfahren lokalisiert. Das Gutachten führt dazu an: Trotz der umfassenden Recherche konnten keine statistischen Daten zu strafrechtlichen Ermittlungen gefunden werden, die einen Anspruch auf Vollständigkeit erheben könnten. 

Anm. d. Red.: Dieses Ergebnis erscheint unbefriedigend. FH hat deshalb ein eigenes Recherche-Team beauftragt, das umfassender ermitteln kann. Erste Ergebnisse zeigen auch hier, dass sich strafrechtliche Verfahren auf einem sehr niedrigen Level bewegen.

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33

Der Widerruf von Heilpraktikererlaubnissen liegt nach Angaben der Gesundheitsämter bei 0,3 pro Jahr.

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34

Die Mehrheit (53 %) gab im Rahmen der Befragung an, keine Werbung zu nutzen. 47 % gaben im Rahmen der Befragung an, Werbung zu nutzen. Am häufigsten wird hier die Website genannt.

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35

Im Zeitraum 2017–2022 wurden zwei Gerichtsentscheidungen gefunden, bei denen Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker gegen das Heilmittelwerbegesetz verstoßen haben.

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36

Die Gründe für die Überweisung in eine ärztliche Behandlung liegen zu 40 % in der Notwendigkeit einer Spezialistenbehandlung, zu 32 % in einer ungewissen Diagnose bzw. schwerwiegenden gesundheitlichen Zuständen und zu 14 % in einer Notfall-Situation.

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37

Patientenbindung/Patientenkontakt: Nach Angaben der interviewten Personen kommt es in den meisten Fällen zu mehreren beziehungsweise dauerhaften Kontakten.

Das durch die Online-Befragung der Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker sowie durch die qualitativen Interviews gewonnene Bild konnte durch die Desktop-Recherche bestätigt werden, die ebenfalls zeigte, dass Mehrfachkontakte die Regel waren.

111

38

Welche Behandlungsmethoden wenden Heilpraktiker/innen an?

Am häufigsten kamen Gesundheits- und Präventionsberatung (62 %) sowie Wirbelsäulen- und Massagetechniken (58 %) zum Einsatz. Schmerztherapie, Homöopathie, Ernährungstherapie und Entspannungsmethoden wurden ebenfalls häufig angewendet, jeweils bei etwa 49 bis 50 % der Befragten. Weitere gängige im Rahmen der Befragung genannte Verfahren umfassten Phytotherapie (48 %), Allergiebehandlung (47 %), Akupunktur (46 %) und Kopfschmerz-/Migränetherapie (45 %). Schröpfen und Entgiftung/Entschlackung fanden ebenfalls regelmäßig Anwendung, während Techniken wie Heilhypnose (13 %) und Kinesiologie (20 %) seltener genutzt wurden.

Anm. d. Red.: Die Fragestellungen weisen eine methodische Schwäche auf und waren nicht präzise.

112

39

Unter „Andere Verfahren“ wurden in 41 % der Antworten Osteopathie genannt, in 2 % der Fälle Ästhetik und Schönheitsbehandlung.

113

40

In einer Art Kontrollbefragung wurden folgende Angaben gemacht: Genannt wurden Fußreflexzonen-Therapie, Dorn-Breuss-Therapie, Craniosacral-Therapie sowie Akupunktur verbunden mit manueller Therapie und orthomolekularer Medizin. Die Interviews zeigten auch, dass Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker häufig verschiedene Methoden kombinierten, um eine umfassende Behandlung anzubieten. Dabei waren Methoden wie Akupunktur und Fußreflexzonen-Therapie besonders verbreitet. Zudem wurde deutlich, dass manuelle Therapien gegenüber invasiven Methoden bevorzugt wurden.

113

41

37 % ordnen ihre Therapiearbeit der wissenschaftlich orientierten Medizin zu, 42 % der Komplementärmedizin.

Anm. d. Red.: In der Fragestellung „wissenschaftlich orientiert“ wurde nicht präzisiert, was damit gemeint ist und wie der Begriff abgegrenzt wird.

114

42

Die in Heilpraktikerschulen gelehrten Behandlungsmethoden werden zu 55 % der wissenschaftlich orientierten Medizin zugeordnet, zu 40 % der Komplementärmedizin.

Anm. d. Red.: In der Fragestellung „wissenschaftlich orientiert“ wurde nicht präzisiert, was damit gemeint ist und wie der Begriff abgegrenzt wird.

115

43

Kenntnisse und Fähigkeiten werden überwiegend durch Fort- und Weiterbildungen erworben (87 % voll zutreffende Bewertung). 

115

44

In 72 % der Schulen werden Injektionstechniken unterrichtet.

116

45

48 % der Behandlungskosten werden über eine private Krankenversicherung abgedeckt, 15 % über die GKV.
Anm. d. Red.: Hier handelt es sich sog. freiwillige Satzungsleistungen, nicht um Regelleistungen.

120

46

64 % rechnen nach individuellen Stundensätzen ab, 26 % mit den Sätzen des freiwilligen GebüH und 10 % nach der GOÄ.

124

47

Das GebüH wird in 62 % der Abrechnungsfälle benutzt, 45 % rechnen über individuelle Stundensätze ab. 

124

48

Der durchschnittliche jährliche Umsatz von Praxen liegt bei 59.479 Euro.

126

49

Die Anzahl der Patient/innen lag 2017 bis 2022 im Schnitt bei jährlich 619 Personen.

127

 

Sektorale Heilpraktikererlaubnis im Bereich der Psychotherapie

 

50

Ausweislich der Angaben der befragten Personen mit sektoraler Heilpraktikererlaubnis im Bereich der Psychotherapie waren 19 % männlich, 80 % weiblich und 1 % divers.

128

51

Der Großteil der befragten Personen mit sektoraler Heilpraktikererlaubnis im Bereich der Psychotherapie, nämlich 55 %, erreichte, nach eigenen Angaben, das Abitur bzw. die Hochschulreife. Es folgten 21 %, die angaben, einen mittleren Schulabschluss wie die Realschulreife oder einen vergleichbaren Abschluss der 10. Klasse an der Polytechnischen Oberschule (POS) zu besitzen. Weitere 19 % gaben an, über die Fachhochschulreife durch Abschluss einer Fachoberschule oder einer Berufsausbildung mit Abitur zu verfügen. Lediglich 2 % der Befragten gaben einen Volks- oder Hauptschulabschluss bzw. die 8. Klasse der Polytechnischen Oberschule (POS) als höchsten Schulabschluss an.

129

52

43 % gaben an, die Tätigkeit seit 0 bis 5 Jahren auszuüben. 25 % der Befragten gaben an, bereits seit 6 bis 10 Jahren aktiv tätig zu sein, während 23 % angaben, über eine Berufserfahrung von 11 bis 20 Jahren zu verfügen. 

130

53

8 % gaben an, dass ihre sektorale Heilpraktikererlaubnis im Bereich der Psychotherapie nach Aktenlage erteilt wurde, während 92 % angaben, eine sektorale Heilpraktikerüberprüfung im Bereich der Psychotherapie abgelegt zu haben.

131

54

Das Durchschnittsalter beim Ablegen der Überprüfung liegt bei 45,90 Jahren.

132

55

Es wird für das Jahr 2022 von 37.394 Personen mit einer sektoralen Heilpraktikererlaubnis für das Gebiet der Psychotherapie geschätzt ausgegangen.

157

56

2022 gaben 77 % an, Mitglied in einem Berufsverband zu sein.

160

57

Von den Befragten mit sektoraler Heilpraktikererlaubnis im Bereich der Psychotherapie

wurden als genutzte Behandlungsmethoden am häufigsten die Gesprächstherapie (68 %), Stressbewältigung (55 %), Entspannungsmethoden (54 %) und Achtsamkeitstraining (51 %) angegeben (vgl. Tabelle 162).

Ergänzend wurden unter „Andere“ Gestaltungstherapie, Gestalttherapie, sowie Kunsttherapie und andere kreative Therapien (124 Nennungen), Hypnosetherapie (117 Nennungen), körperorientierte Psychotherapie (74 Nennungen), Musik-, Tanz- und Bewegungstherapie, sowie Klang- und Atemtherapie (59 Nennungen), Eye Movement Desensitization and Reprocessing (EMDR) (41 Nennungen), systemische Therapie und Aufstellungsarbeit (32 Nennungen), (psychosomatische) Kinesiologie (28 Nennungen),Transaktionsanalyse (12 Nennungen) sowie Paartherapie und familiäre Beratung (8 Nennungen) angegeben.

176

58

Die befragten Personen ordneten die von ihnen eingesetzten Behandlungsmethoden durchschnittlich zu 59 % der wissenschaftlich orientierten Medizin, zu 30 % der Komplementärmedizin und zu 18 % der Alternativmedizin zu.

177

59

2022 wurden 620 Personen behandelt, pro Praxis 77.

189

 

Sektorale Heilpraktikererlaubnis im Bereich der Physiotherapie

 

60

79 % haben zum Zeitpunkt der Überprüfung einen medizinischen Gesundheitsberuf.

195

61

Angewandte Therapiemethoden: Akupunktur und Schröpfen wurden neunmal genannt, während achtmal manuelle Therapie angeführt wurde. Gesundheitsberatung und Prävention, Psychotherapie, Craniosacral-Therapie sowie Atemtherapie wurden jeweils viermal erwähnt. 
Anm. d. Red. Akupunktur und Schröpfen dürfen von den sektoralen Heilpraktikern nicht durchgeführt werden.

236

62

Die Kosten wurden zwischen 2017 und 2022 im Durchschnitt zu 45 % von der GKV und zu 39 % von der PKV übernommen.

240

63

Der Jahresumsatz lag bei selbstständig Tätigen bei 197.063 Euro, bei angestellt Tätigen bei 64.751 Euro.

246

64

Jährlich werden im Durchschnitt pro Praxis 1.693 Patient/innen behandelt.

247

 

Zusammenfassung

 

65

Die Ergebnisse bestätigen, dass Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker hauptsächlich im Bereich der komplementären und alternativen Medizin tätig sind und so eine wesentliche Ergänzung zur konventionellen medizinischen Versorgung darstellen. Insbesondere im ambulanten Bereich fördern Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker die Versorgung; oft kooperieren sie auch mit niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten und anderen ambulant tätigen Gesundheitsberufen.

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66

Die Qualitätssicherung im Heilpraktikerberuf basiert weitgehend auf der Eigenverantwortung der Berufsangehörigen, z. B. hinsichtlich der Fort- und Weiterbildung. Berufsverbände spielen hier eine zentrale Rolle, indem sie Fort- und Weiterbildungen fördern und die Einhaltung beruflicher Standards anregen. Die Analyse zeigt, dass eine Mitgliedschaft in Berufsverbänden mit einer intensiveren Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen verbunden sein kann, was auf den positiven Einfluss der Verbände auf die berufliche Weiterentwicklung schließen lässt.

 Quelle: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/publikationen/details/empirisches-gutachten-zum-heilpraktikerwesen.html

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