FAQ´s - Häufige Fragen zum Heilpraktikerberuf

Das Heilpraktikergesetz aus dem Jahr 1939

Das Heilpraktikergesetz nach Gründung der Bundesrepublik 1949

Der Heilpraktikerberuf ist verfassungsrechtlich geschützt

Warum gibt es immer wieder Kritik an unserer Arbeit

Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker stellen eine wesentliche Ergänzung
zur konventionellen medizinischen Versorgung dar

Wie sehen wir uns und unsere Arbeit

Kassenerstattung oder private Honorierung

Fragen der Zukunft

Es geht um die Patientinnen und Patienten

Naturheilkunde lässt sich nicht verbiegen

Glossar


 FAQ´s - Unsere Antworten 

Das Heilpraktikergesetz aus dem Jahr 1939
1939 wurde mit dem damaligen Heilpraktikergesetz die allgemeine Kurierfreiheit in der medizinischen Versorgung durch das bekannte Gesetz zur Ausübung der Heilkunde abgeschafft. Die neben der Ärzteschaft arbeitenden Heilkundigen wurden reglementiert, in einem kleinen Zeitrahmen zugelassen (Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde), neue Zulassungen wurden untersagt und die Ausbildung verboten.

Das Heilpraktikergesetz nach Gründung der Bundesrepublik 1949
Nach Gründung der Bundesrepublik wurde durch richterliche Einordnungen des in weiten Teilen verfassungswidrigen 1939er Gesetzes für uns wieder eine gesicherte Arbeitsgrundlage geschaffen. 2018 hat der Bundestag das Heilpraktikergesetz reformiert und u.a. eine für die Erlaubniserteilung verbindliche umfangreiche medizinische Überprüfungs-Leitlinie verabschiedet.

Der Heilpraktikerberuf ist verfassungsrechtlich geschützt
2021 ergaben sowohl vom Gesundheitsministerium als auch von Berufsverbänden in Auftrag gegebene Rechtsgutachten, dass der Heilpraktikerberuf verfassungsrechtlich eindeutig geschützt ist.

Warum gibt es immer wieder Kritik an unserer Arbeit
Immer geht es um die Frage, ob neben der universitär geregelten ärztlichen Versorgung eine weitere heilkundliche Gruppe Behandlungen von Krankheit und Leid durchführen darf. Und dies eben nicht auf Basis einer universitären Wissenschaftlichkeit, sondern auf Basis der reichhaltigen Erfahrungsheilkunde im naturheilkundlichen, homöopathischen und komplementären Bereich.

Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker stellen eine wesentliche Ergänzung zur konventionellen medizinischen Versorgung dar.
Das Empirische Gutachten des Bundesministeriums von 2024/2025 stellt fest:
„Die Ergebnisse bestätigen, dass Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker hauptsächlich im Bereich der komplementären und alternativen Medizin tätig sind und so eine wesentliche Ergänzung zur konventionellen medizinischen Versorgung darstellen. Insbesondere im ambulanten Bereich befördern Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker die Versorgung; oft kooperieren sie auch mit niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten und anderen ambulant tätigen Gesundheitsberufen.“

Wie sehen wir uns und unsere Arbeit
Die Universitätsmedizin hat seit 1939 unbestritten enorme Fortschritte und Veränderungen erlebt. Wir wissen das und beziehen dies auch in unsere Behandlungsstrategien ein. Die Universitätsmedizin blendet aber auch viele Möglichkeiten der Krankheitsbehandlung aus. Dadurch ist die Präsenz der Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker zu allen Zeiten nicht nur wichtig geblieben, sondern sogar gestiegen und nicht etwa gefallen.

Kassenerstattung oder private Honorierung
Wir sind nicht Teil der Kassenmedizin nach dem Sozialgesetzbuch, verursachen hier also keine Kosten. Patientinnen und Patienten zahlen die Behandlungskosten unmittelbar selbst, private Krankenversicherungen und die Beihilfe übernehmen u. U. einen Teil der Kosten. In wenigen Fällen gewähren einige gesetzliche Kassen über freiwillige Satzungsleistungen eine geringe Teilerstattungen für bestimmte Behandlungsmethoden.

Fragen der Zukunft
Es gibt in allen Parteien Freunde und Gegner der Heilpraktiker. Neue Reglementierungen sind nach allen Erfahrungen aus der Praxis nicht wirklich notwendig. Sinnvollen Verbesserungen verschließen wir uns aber nicht. Dabei ist der Patientenschutz elementar und von je her Teil unserer Berufsgrundlage, unserer Ausbildung und unserer Erlaubniserteilung zur Ausübung der Heilkunde.

Ob nun mögliche Veränderungen eher in die Richtung gehen, durch unverhältnismäßige z. B. universitäre Ausbildungsanforderungen an die nationalsozialistische Abschaffungsgesetzgebung anzuschließen oder ob eine patientenorientierte und auf Erfahrungsheilkunde aufgebaute Behandlungsmöglichkeit weiter zulässig bleibt, werden die nächsten Monate oder Jahre zeigen. Wir werden diesen Prozess auch weiterhin politisch und juristisch begleiten.

Es geht um die Patientinnen und Patienten
Es wäre schon mehr als merkwürdig, wenn Millionen von zufriedenen Patientinnen und Patienten ihre freie Behandlungs-Entscheidung verlieren oder Einschränkungen erleben sollten. Begründbar dürfte das nicht sein. Und zu verstehen wäre es schon gar nicht.

Naturheilkunde lässt sich nicht verbiegen
Naturheilkunde in all ihren Formen gehört zu den natürlichen Lebenserfordernissen der Menschen. Und die Menschen finden immer die richtige Form, diese Erfordernisse auch zu bekommen.

Glossar

Der Berufsverband Freie Heilpraktiker e.V. mit Sitz in Düsseldorf betreut mehrere tausend Praxen der Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker bundesweit und wurde 1982 gegründet.

Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker helfen jährlich vielen Millionen Patientinnen und Patienten. Wir gehen nach eigenen Erhebungen von bis zu 46 Millionen Patientenkontakten pro Jahr aus.

82 % aller Heilpraktiker-Anwärter/innen besuchen eine der 266 privatrechtlich organisierten Heilpraktikerschulen. Ausbildungs-Grundlage sind die Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärtern nach § 2 des Heilpraktikergesetzes, bekannt gemacht durch das Bundesministerium für Gesundheit am 7. Dezember 2017, veröffentlicht im Bundesanzeiger v. 22.12.2017. 

Der Schulbesuch wird von den Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärtern selbst finanziert und kostet zwischen 2.500 und 20.000 Euro.

3/4 aller Praxen werden von Heilpraktikerinnen geführt.

Wir sind "Ständige Teilnehmer" der „Gesamtkonferenz Deutscher Heilpraktikerverbände & Fachgesellschaften“. An der Gesamtkonferenz nehmen aktuell 38 Berufsverbände und Fachgesellschaften teil mit dem Ziel, in wichtigen berufsrechtlichen und berufspolitischen Fragen mit einer Stimme zu sprechen.

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Stand: 22.01.2026

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Wir sind eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts Düsseldorf Nr. VR 6153
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