Wir leben in einer Zwischenzeit:

Das wichtige empirische Datengutachten wurde im Gesundheitsministerium Ende letzten Jahres abgegeben, ist aber noch nicht veröffentlicht.

Außer unbestätigten Gerüchten liegen bisher keine verwertbare Informationen zu einem neuen Heilpraktikergesetz vor. Auch von einem Referentenentwurf des Gesundheitsministeriums ist nichts bekannt. Dies wäre rechtlich der erste offizielle Schritt zu einem Gesetzgebungsverfahren.

Der neue Bundestag ist erstmalig am 25.03.2025 zusammengetreten, die Mitglieder des neuen Gesundheitsausschusses sind noch nicht bekannt.

Wer das Gesundheitsministerium führen wird, ist noch unklar. Wir müssen geduldig abwarten, wie die Koalitionsverhandlungen verlaufen.

Sicher ist nach wie vor: Es gibt in allen Parteien Freunde der Heilpraktiker und Gegner. Nach wie vor sind unsere Rechtsgrundlagen und unsere Patientenarbeit für viele Politikerinnen und Politiker aber unbekannt. Wer uns persönlich kennt, vielleicht sogar schon einmal in einer unserer Praxen behandelt wurde, versteht, wie wichtig wir für die Patientinnen und Patienten sind.

Wenn Sie Politikerinnen und Politiker aus dem Bundestag oder den Landtagen kennen, so sprechen Sie sie doch einfach einmal an. Unsere Kernforderungen sind in dem „Forderungskatalog“ enthalten. Wenn Interesse an einer direkten Kontaktaufnahme mit dem Verband besteht, können Sie uns dies gerne mitteilen. Wir werden dann aktiv.

Unsere Forderungen an eine neue Regierung sind klar:

  • Die Sicherung und der Ausbau von Therapie- und Therapeutenfreiheit müssen gewährleistet sein.
    Nur so besteht für Patienten die Möglichkeit, ihr Selbstbestimmungsrecht wahr zu nehmen. Selbstbestimmung ist Selbstverantwortung.

  • Heilpraktiker müssen in ihrer Tätigkeit rechtlich abgesichert bleiben.
    Das Recht und die Pflicht auf eine eigenständige Diagnose müssen gewährleistet bleiben. Nur so kann heilkundlich erfasst werden, ob die Heilpraktiker-Therapie ein Mittel der Wahl für die Behandlung der Patienten ist.

  • Wir erwarten eine Anerkennung unserer Bemühungen, Aus- und Fortbildung mangels gesetzlicher Regeln in Eigenregie u.a. der Berufsverbände durchzuführen.
    Die therapeutische Aus- und Fortbildung wird von privaten Schulen, Akademien sowie Berufs- und Fachverbänden der Heilpraktikerschaft gewährleistet und durchgeführt.
    Eine Akademisierung ist nicht gewünscht.

  • Wir erwarten, dass unsere Therapie-Möglichkeiten nicht eingeschränkt werden.
    Die Verordnung und der therapeutische Einsatz rezeptfreier Medikamente aus dem weitem Spektrum der Pflanzenheilkunde, der Homöopathie, der Nährstoffe und der Mineralien sind ein wesentlicher Teil der Therapiefreiheit.
    Der therapeutische Einsatz der Körpersäfte einschließlich der Eigenbluttherapie sind elementarer Bestandteil unserer humanen und ganzheitlichen Therapie.

  • Die Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker verschließen sich einer Fortentwicklung ihrer fachlichen und rechtlichen Grundlagen nicht.
    Wir erwarten aber einen vollständigen Bestandsschutz unserer Kompetenzen sowie die Einbeziehung der Berufsverbände in alle Entscheidungsprozesse.

Forderungen nach einer neuen Honorartabelle stellen wir bewusst nicht. Wir sind ein freier Beruf. Die Freiberuflichkeit verpflichtet zu individuellen Behandlungsverträgen mit den Patienten. Dies schließt die Honorarfrage ein. Das GebüH von 1982 ist eine unverbindliche statistische Übersicht. Lediglich private Krankenversicherungen orientieren sich ihrem Erstattungsverhalten oftmals je nach Vertrag des Patienten mit der PKV an den GebüH-Beträgen. Ein Behandlungsvertrag mit Honorarvereinbarung wird dadurch nicht ersetzt oder überflüssig.

Düsseldorf, den 12.03.2025
Freie Heilpraktiker e.V.

Weitere Informationen
Das Heilpraktikergesetz von 1939: Historische Perspektiven und Folgen - 
Konferenz am Dienstag, 3. Dezember 2024 in Berlin
https://freieheilpraktiker.com/aktuell/aktuelle-berufspolitik/560-das-heilpraktikergesetz-von-1939-historische-perspektiven-und-folgen

Zum Herunterladen als PDF (152 KB): Unsere Forderungen

Unsere Forderungen 500

 

 .(Stand 12.03.2025)