Am 6. Mai wird der Bundeskanzler gewählt und danach die neue Regierung ernannt.

Am 28.04. hat die CDU/CSU  ihre designierten Ministerinnen bzw. Minister vorgestellt (https://www.cdu.de/unser-team-fuer-deutschland/). Das Bundesministerium für Gesundheit wird danach in Zukunft von der  CDU-Bundestagsabgeordneten Nina Warken geführt (Wahlkreis 276: Odenwald Tauber). Nina Warken ist Volljuristin und Rechtsanwältin. Sie gehört dem Deutschen Bundestag seit 2013 an, ist Mitglied im Bundesvorstand der FrauenUnion und Generalsekretärin der CDU Baden-Württemberg.
(Quelle: https://www.bundestag.de/webarchiv/abgeordnete/biografien20/W/warken_nina-858188)

Der neue Bundestag wurde am 23.02.2025 gewählt und ist erstmalig am 25.03.2025 zusammengetreten, die Mitglieder des neuen Gesundheitsausschusses sind noch nicht bekannt. Am 6. Mai soll der Bundeskanzler gewählt werden. Danach wird die Regierung gebildet.

Über den folgenden Link kann der Koaltionsvertrag heruntergeladen werden: Koalitionsvertrag (1,7 MB). Das Kapitel 4.2. Gesundheit und Pflege befinden sich auf den Seiten 107-115 (Ziffern 3342 bis 3607). Regelungen zu unserem Beruf werden nicht ausdrücklich aufgeführt. Interessant sind die Ziffern 3606 und 3607: "Die Osteopathie regeln wir berufsgesetzlich. Wir unterstützen Forschung und Versorgung zu Naturheilkunde und Integrativer Medizin zur Präventionsförderung."

Das wichtige empirische Datengutachten zu den Heilpraktikern wurde im Gesundheitsministerium Ende letzten Jahres abgegeben, ist aber noch nicht veröffentlicht.

Außer unbestätigten Gerüchten liegen bisher keine verwertbare Informationen aus dem Bundesgesundheitsministerium zu einem neuen Heilpraktikergesetz vor.

Sicher ist aber: Es gibt in allen Parteien Freunde der Heilpraktiker und Gegner. Nach wie vor sind unsere Rechtsgrundlagen und unsere Patientenarbeit für viele Politikerinnen und Politiker aber unbekannt. Wer uns persönlich kennt, vielleicht sogar schon einmal in einer unserer Praxen behandelt wurde, versteht, wie wichtig wir für die Patientinnen und Patienten sind.

Wenn Sie Politikerinnen und Politiker aus dem Bundestag oder den Landtagen kennen, so sprechen Sie sie doch einfach einmal an. Unsere Kernforderungen sind in dem „Forderungskatalog“ enthalten. Wenn Interesse an einer direkten Kontaktaufnahme mit dem Verband besteht, können Sie uns dies gerne mitteilen. Wir werden dann aktiv.

Unsere Forderungen an eine neue Regierung sind klar:

  • Die Sicherung und der Ausbau von Therapie- und Therapeutenfreiheit müssen gewährleistet sein.
    Nur so besteht für Patienten die Möglichkeit, ihr Selbstbestimmungsrecht wahr zu nehmen. Selbstbestimmung ist Selbstverantwortung.

  • Heilpraktiker müssen in ihrer Tätigkeit rechtlich abgesichert bleiben.
    Das Recht und die Pflicht auf eine eigenständige Diagnose müssen gewährleistet bleiben. Nur so kann heilkundlich erfasst werden, ob die Heilpraktiker-Therapie ein Mittel der Wahl für die Behandlung der Patienten ist.

  • Wir erwarten eine Anerkennung unserer Bemühungen, Aus- und Fortbildung mangels gesetzlicher Regeln in Eigenregie u.a. der Berufsverbände durchzuführen.
    Die therapeutische Aus- und Fortbildung wird von privaten Schulen, Akademien sowie Berufs- und Fachverbänden der Heilpraktikerschaft gewährleistet und durchgeführt.
    Eine Akademisierung ist nicht gewünscht.

  • Wir erwarten, dass unsere Therapie-Möglichkeiten nicht eingeschränkt werden.
    Die Verordnung und der therapeutische Einsatz rezeptfreier Medikamente aus dem weitem Spektrum der Pflanzenheilkunde, der Homöopathie, der Nährstoffe und der Mineralien sind ein wesentlicher Teil der Therapiefreiheit.
    Der therapeutische Einsatz der Körpersäfte einschließlich der Eigenbluttherapie sind elementarer Bestandteil unserer humanen und ganzheitlichen Therapie.

  • Die Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker verschließen sich einer Fortentwicklung ihrer fachlichen und rechtlichen Grundlagen nicht.
    Wir erwarten aber einen vollständigen Bestandsschutz unserer Kompetenzen sowie die Einbeziehung der Berufsverbände in alle Entscheidungsprozesse.

Forderungen nach einer neuen Honorartabelle stellen wir bewusst nicht. Wir sind ein freier Beruf. Die Freiberuflichkeit verpflichtet zu individuellen Behandlungsverträgen mit den Patienten. Dies schließt die Honorarfrage ein. Das GebüH von 1982 ist eine unverbindliche statistische Übersicht. Lediglich private Krankenversicherungen orientieren sich ihrem Erstattungsverhalten oftmals je nach Vertrag des Patienten mit der PKV an den GebüH-Beträgen. Ein Behandlungsvertrag mit Honorarvereinbarung wird dadurch nicht ersetzt oder überflüssig.

Düsseldorf, den 12.03.2025
Freie Heilpraktiker e.V.

Weitere Informationen

Heilpraktiker - Ein Beruf für die Menschen https://freieheilpraktiker.com/fortbildung/fortbildung-aktuell/572-heilpraktiker-ein-beruf-fuer-die-menschen

Das Heilpraktikergesetz von 1939: Historische Perspektiven und Folgen - 
Konferenz am Dienstag, 3. Dezember 2024 in Berlin
https://freieheilpraktiker.com/aktuell/aktuelle-berufspolitik/560-das-heilpraktikergesetz-von-1939-historische-perspektiven-und-folgen

Zum Herunterladen als PDF (152 KB): Unsere Forderungen

Unsere Forderungen 500

 

 Stand 01.05.2025