Heilpraktiker/innen können weiterhin Laboraufträge erteilen Update 28.01.2021
28.01.2021-18:15 Uhr - MTA-Gesetz ist verabschiedet: Heilpraktiker/innen können weiterhin ohne ärztliche Beteiligung Laboraufträge erteilen. Sie können ebenfalls die den Medizinischen Technologen und Technologinnen vorbehaltene Tätigkeiten nach § 5 MTBG-E ausüben.
Gegen das Gesetz stimmte die AfD-Fraktion, die FDP enthielt sich der Stimme.
Wichtiger Beitrag des MdB Alexander Krauß in der Debatte zu den Heilpraktiker/innen:
https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7499142#url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk/dmlkZW9pZD03NDk5MTQy&mod=mediathek
Weitere Redebeiträge in der Debatte des Bundestags:
Emmi Zeulner CSU
https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7499133#url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk/dmlkZW9pZD03NDk5MTMz&mod=mediathek
Harald Weinberg Linke
https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7499137#url=bWVkaWF0aGVrb3ZlcmxheT92aWRlb2lkPTc0OTkxMzc=&mod=mediathek
Dr. Janosch Dahmen B90/Grüne
https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7499138#url=bWVkaWF0aGVrb3ZlcmxheT92aWRlb2lkPTc0OTkxMzg=&mod=mediathek
Dr. Roy Kühne, CDU
https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7499139#url=bWVkaWF0aGVrb3ZlcmxheT92aWRlb2lkPTc0OTkxMzk=&mod=mediathek
Paul Podolay AfD
https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7499134#url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk/dmlkZW9pZD03NDk5MTM0&mod=mediathek
Alexander Krauß, CDU
https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7499142#url=bWVkaWF0aGVrb3ZlcmxheT92aWRlb2lkPTc0OTkxNDI=&mod=mediathek
In einer Presseerklärung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zum MTA-Gesetz erklärte die gesundheitspolitische Sprecherin Karin Maag am 27.01.2021:
... "Zudem stellen wir sicher, dass bei den Tätigkeiten der Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker am geltenden Recht festgehalten wird. Eine umfassende Reformierung des Heilpraktikerberufes wollen wir in einem separaten Gesetz regeln."
Quelle: https://www.cducsu.de/presse/pressemitteilungen/ausbildung-zu-medizinischen-technologen-wird-schulgeldfrei
Die 2. und 3. Lesung im Bundestag fand am 28.01.2021 statt. Der Gesundheitsausschuss hat am 27.01.2021 eine Abstimmungsempfehlung beschlossen. Die Streichungen der Heilpraktiker/innen im Kabinettsentwurf der Bundesregierungen werden rückgängig gemacht. Die ausführliche Beschlussempfehlung kann hier heruntergeladen werden: Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses vom 27.01.2021
Alle weiteren Informationen erhalten Sie hier: Bundestag Das neue Gesetz soll 2023 in Kraft treten.
Debatte und Abstimmung kann in der Mediathek des Bundestages angeschaut werden https://www.bundestag.de/mediathek
Die öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss fand am 16.12.2020 statt. Die Stellungnahmen aller Anhörungsverbände (sehr interessant ist die Stellungnahme der Laborärzte ALM), der Video-Mitschnitt sowie das Wortprotokoll der Anhörung sind auf der Website des Gesundheitsauschusses veröffentlicht: Gesundheitsausschuss Anhörung
Wesentliche Aussagen im Video finden Sie bei Minute 11:20; 18.45; 54:50; 1:10:00; 1:15:30; 1:21:00; 1:22:00; 1:24:00; 1:44:00.
Die erste Lesung im Bundestag war am 25.11.2020. Hier hielt Alexander Krauß, MdB, CDU-Fraktion eine hörenswerte Rede zu den Heilpraktiker/innen und dem MTA-Gesetz https://youtu.be/-35Z1dRSVkY
Unsere Stellungnahme (wir waren nicht als Sachverständige geladen) können Sie hier herunterladen und auch selber weiter verbreiten:
FH-Stellungnahme v. 30.10.2020
Ein sehr fundiertes Musterschreiben an die Parteien hat uns unser Kollege Stefan Thoma, Leiter der Heilpraktikerschule Thoma in Frankfurt/M zur Verfügung gestellt. Es darf ganz oder teilweise für eigene Schreiben genutzt werden. Musterschreiben
In dem aktuellen Gesetzesentwurf der Bundesregierung „Entwurf eines Gesetzes zur Reform der technischen Assistenzberufe in der Medizin und zur Änderung weiterer Gesetze (MTA-Reform-Gesetz) wurde scheinbar die Delegationskompetenz des Heilpraktikers zur Abgabe eines Laborauftrages ohne Begründung gestrichen.
Unter § 5 Abs. 5 MTA-Gesetz (Entwurf-BReg) heißt es nun:
„Tätigkeiten, deren Ergebnisse der Erkennung einer Krankheit und der Beurteilung ihres Verlaufs dienen, dürfen von den in Absätzen 1 bis 4 genannten Personen nur auf ärztliche, zahnärztliche oder tierärztliche Anforderung ausgeübt werden“.
Noch im Referentenentwurf hieß es: „Tätigkeiten deren Ergebnisse der Erkennung einer Krankheit und der Beurteilung ihres Verlaufs dienen, dürfen von den in Absatz 1 bis 4 genannten Personen nur auf ärztliche, zahnärztliche oder tierärztliche Anforderung oder auf Anforderung einer Heilpraktikerin oder eines Heilpraktikers ausgeführt werden“.
Derzeit ist einer Interpretationswillkür Tür und Tor geöffnet, was das bedeuten wird. Die Bandbreite reicht von: Heilpraktiker/innen dürfen keine Laboraufträge mehr delegieren bis Es bleibt alles beim alten, weil die Labore ja ohnehin ärztlich geführt werden.
Stark diskutiert wird derzeit eine ausführliche Stellungnahme einer wichtigen Laborgemeinschaft (Ganzimmun) in der vertreten wird, dass die neuen Regelungen im MTA-Gesetz nicht die Möglichkeit der Heilpraktiker/innen betrifft, Aufträge einzureichen oder Teil einer Laborgemeinschaft zu sein sondern lediglich Auswirkungen haben wird auf diejenigen Heilpraktiker/innen, die in ihrer Praxis ein eigenes Labor betreiben und eine eigene MTA-Angestellte beschäftigen. Ähnliche Stellungnahmen liegen auch von anderen Laboren vor, z.B. von biovis. Diesen Auffassungen können wir folgen, zumal inzwischen auch der Berufsverband Deutscher Laborärzte erklärt hat, dass es nicht sein Ziel ist, Heilpraktikern den Zugang zur Diagnostik zu verwehren (s. Schreiben von biovis, November 2020)
Trotzdem bleibt als Problem, dass der derzeitige Gesetzentwurf alles andere als eindeutig ist. Wir halten deshalb weder eine Panikmache noch eine Verharmlosung für sinnvoll und haben selbstverständlich eine juristisch fundierte Stellungnahme zusammen mit den Berufsverbänden FH-FVDH-Lachesis-UDH abgegeben (Gesundheitsausschuss-Mitglieder Bundestag, Bundesgesundheitsministerium). Unsere Stellungnahme können Sie hier herunterladen und auch selber weiter verbreiten: FH-Stellungnahme v. 30.10.2020
Die Stellungnahme des Berufsverbandes Deutscher Laborärzte e.V. (BDL) v. 14.08.2020 erhalten Sie hier: BDL für die Streichung der Heilpraktiker/innen im Gesetz
Gesetzentwurf der Bundesregierung: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/mta-reformgesetz.html
Pressemitteilung der Bundestags-Abgeordneten Sylvia Gabelmann: Presse-Info
Diese Information wurde erstellt am 29.10.2020