Aus den nun vorliegenden empirisch abgesicherten Daten zum Heilpraktikerberuf ergibt sich kein Handlungsdruck, weder in Sachen Patientensicherheit noch aus anderen Gründen. Update 05.02.2026
Die vollständige Liste der Kernaussagen finden Sie mit einem Klick hier: Heilpraktikerrecht
Das Empirische Gutachten ist ein Daten-Sammelgutachten. Es umfasst 334 Seiten und wurde dem Bundesgesundheitsministerium im November 2024 übergeben und im Dezember 2025 veröffentlicht. Es ergänzt das Rechtsgutachten des BMG und die Rechtsgutachten der Heilpraktiker-Berufsverbände FH e.V. und BDH e.V.
Ob daraus etwas folgt, ist letztlich eine politische Entscheidung. Aus den nun vorliegenden empirisch abgesicherten Daten zum Heilpraktikerberuf ergibt sich kein Handlungsdruck, weder in Sachen Patientensicherheit noch aus anderen Gründen.
Bestätigt wird unsere Auffassung, dass wir selbstverantwortlich und selbstorganisiert sehr gut aufgestellt sind. Insbesondere die Berufsverbände und die in ihnen organisierten Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker sorgen für eine beständige, sichere und kompetente Versorgung der Patientinnen und Patienten mit unseren ureigensten Diagnose- und Therapiemethoden.
Der Heilpraktikerberuf ist für unsere Patientinnen und Patienten eine feste Größe und aus der medizinischen Versorgung in unserer Gesellschaft nicht mehr wegzudenken.
Wir haben 66 wichtige und interessante Kernaussagen aus dem Gutachten zusammengestellt und teilweise mit Anmerkungen versehen. Diese Kernaussagen stellen unseren Beruf empirisch belegt vor und widerlegen faktisch so gut wie alle Vorurteile.
Die vollständige Liste der Kernaussagen finden Sie mit einem Klick hier unter Heilpraktikerrecht
| Ziffer 3 unserer Auswertung, Seite 40 des Gutachtens Personen mit allgemeiner Heilpraktikererlaubnis verfügen zu 51 % über die allgemeine Hochschulreife, 27 % erreichen die mittlere Reife, 16 % besitzen Fachhochschulreife, 3 % haben einen Volks-/Hauptschulabschluss. |
| Ziffer 7 unserer Auswertung, Seite 44 des Gutachtens 70 % haben zum Zeitpunkt der Überprüfung eine abgeschlossene Berufsausbildung, davon 44 % in einem medizinischen Gesundheitsberuf (Selbstauskunft der Befragten). Die Gesundheitsämter meldeten sogar einen bei ihnen registrierten Anteil von 62 % mit einem medizinischen Gesundheitsberuf und 18 % mit einem nichtmedzinischen Gesundheitsberuf. |
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Ziffer 8 unserer Auswertung, Seite 45 des Gutachtens |
Für alle, die sich erst einmal nicht mit dem Gesamt-Gutachten beschäftigen wollen, drucken wir hier im folgenden einen Auszug aus dem offiziellen Kurzbericht sowie das Kapitel "Schlussfolgerungen und Ausblick" aus dem Gesamt-Gutachten ab. Am Ende dieses Text befindet sich der Link zur Seite des Bundesgesundheitsministeriums. Dort kann sowohl der Kurzbericht als auch das vollständige Gutachten heruntergeladen werden.
Aus dem Kurzbericht „Empirisches Gutachten zum Heilpraktikerwesen
4. Ergebnisse, Schlussfolgerung, Fortführung
Berufsstand und Ausbildung:
Etwa 97-98 % der Anwärterinnen und Anwärter auf eine Heilpraktikererlaubnis bzw. auf eine
sektorale Heilpraktikererlaubnis im Bereich der Physiotherapie oder der Psychotherapie verfügen
über einen höheren Schulabschluss als den Hauptschulabschluss. Die Ausbildung und Qualifikation
der (sektoralen) Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker in Deutschland zeigen eine erhebliche Varianz.
Viele Anwärterinnen und Anwärter, deren Erlaubnis nicht allein nach Aktenlage erteilt wurde, absolvierten
vor der (sektoralen) Heilpraktikerüberprüfung Vorbereitungskurse, spezielle Ausbildungen, bereiteten sich
im Selbststudium vor oder nutzten eine Kombination dieser verschiedenen Ansätze.
Berufsausübung, Therapiemethoden und Patientensicherheit:
Etwa 42% der Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker ordneten ihre Behandlungsmethoden der
Komplementärmedizin zu, während sektorale Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker im Bereich der
Psychotherapie ihre Methoden zu 59 % und im Bereich der Physiotherapie zu 71 % der
wissenschaftlich orientierten Medizin zuwiesen. Eine umfassende Analyse zu den Erfolgen und
Risiken der vielfältigen heilpraktischen und sektoral-heilpraktischen Methoden konnte aufgrund
der eingeschränkten Datenlage im Rahmen dieses Gutachtens nicht durchgeführt werden.
Berufsbezogene straf- und zivilrechtliche Verfahren gegen (sektorale) Heilpraktikerinnen und
Heilpraktiker werden nicht vollständig öffentlich dokumentiert bzw. sind einsehbar. Oftmals erfolgt
keine berufsspezifische Schlüsselung für (sektorale) Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker im
statistischen Datenmaterial.
Einbindung in das Gesundheitswesen einschließlich wirtschaftlicher Faktoren:
Die Leistungen der (sektoralen) Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker werden größtenteils von
Patientinnen und Patienten selbst finanziert. Die Leistungskataloge der Krankenkassen decken
diese nur in begrenztem Umfang ab.
5. Umsetzung der Ergebnisse durch das BMG
Mit dem Rechtsgutachten zum Heilpraktikerrecht wurde ein Diskussionsprozess zu dessen Zukunft
angestoßen. Die Ergebnisse des nun vorliegenden empirischen Gutachtens zum Heilpraktikerwesen
fließen in diesen Diskussionsprozess ein. Die Gutachten machen die rechtliche und tatsächliche Komplexität
des Themas deutlich. Vor diesem Hintergrund ist eine vertiefte Prüfung durch das BMG erforderlich.
Dabei sind insbesondere die Versorgungslandschaft und die Patientensicherheit wichtige Aspekte der Prüfung.
Schlusskapitel "Schlussfolgerungen und Ausblick" aus dem Gesamtgutachten (S. 282, 283)
7 Schlussfolgerung und Ausblick
Die Ergebnisse des Gutachtens bieten erste detaillierte Einblicke in die Struktur des
Heilpraktikerwesens in Deutschland und verdeutlichen die Vielschichtigkeit des Berufs
hinsichtlich Ausbildung, Berufspraxis, Behandlungsmethoden und Einbindung in das deutsche
Gesundheitssystem. Diese Heterogenität bringt Herausforderungen bei der Datenerhebung
und Dateninterpretation mit sich, eröffnet jedoch zugleich Potenzial für weiterführende
Forschung.
Die Analyse der Berufsprofile und der Ausbildungen zeigt, dass Heilpraktikerinnen und
Heilpraktiker in Deutschland keinen einheitlichen Qualifikations- und Ausbildungsweg
durchlaufen. Sowohl Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker als auch sektorale Heilpraktikerinnen
und Heilpraktiker in den Bereichen Psychotherapie und Physiotherapie nutzen verschiedene
Zugangswege in den Beruf. Eine Besonderheit besteht bei den sektoralen Heilpraktikerinnen
und Heilpraktikern darin, dass für Personen, die eine Tätigkeit als sektorale Heilpraktikerin
bzw. sektoraler Heilpraktiker im Bereich der Psychotherapie oder Physiotherapie anstreben,
die Zulassung nach Aktenlage, d. h. ohne weitere Überprüfung, erfolgen kann. Daneben kann
zwar auch die allgemeine Heilpraktikererlaubnis für Ärztinnen und Ärzte ohne Approbation
nach Aktenlage erteilt werden, jedoch ist davon auszugehen, dass dies im Verhältnis zur
Erteilung der sektoralen Erlaubnisse nach Aktenlage seltener der Fall sein dürfte.
Ein Schwerpunkt des Gutachtens liegt auf der Frage der Einbindung der Heilpraktikerinnen
und Heilpraktiker in das deutsche Gesundheitssystem, das überwiegend auf die
wissenschaftlich orientierte Medizin und die GKV ausgerichtet ist. Die Ergebnisse bestätigen,
dass Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker hauptsächlich im Bereich der komplementären und
alternativen Medizin tätig sind und so eine wesentliche Ergänzung zur konventionellen
medizinischen Versorgung darstellen. Insbesondere im ambulanten Bereich befördern
Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker die Versorgung; oft kooperieren sie auch mit
niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten und anderen ambulant tätigen Gesundheitsberufen.
Die Zusammenarbeit mit niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten sowie mit stationären
Einrichtungen unter ärztlicher Leitung, wie Krankenhäusern und Reha-Kliniken, wird allerdings
durch rechtliche Vorgaben erschwert. Die Musterberufsordnung für Ärztinnen und Ärzte
untersagt diesen, eine gemeinsame medizinische Verantwortung mit Angehörigen anderer
Fachberufe des Gesundheitswesens und fordert im § 29a Abs. 2 der MBO-Ä eine klare
Abgrenzung ihrer Verantwortungsbereiche von denen anderer Fachberufe im
Gesundheitswesen (vgl. Kapitel 6.3.1.1).142
Die wirtschaftliche Analyse der Befragungsergebnisse zeigt, dass die Behandlungskosten für
(sektorale) Heilpraktikerleistungen nur zum Teil von der privaten oder GKV übernommen
werden.
Die Qualitätssicherung im Heilpraktikerberuf basiert weitgehend auf der Eigenverantwortung
der Berufsangehörigen, z. B. hinsichtlich der Fort- und Weiterbildung. Berufsverbände spielen
hier eine zentrale Rolle, indem sie Fort- und Weiterbildungen fördern und die Einhaltung
beruflicher Standards anregen. Die Analyse zeigt, dass eine Mitgliedschaft in Berufsverbänden
mit einer intensiveren Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen verbunden sein kann, was auf
den positiven Einfluss der Verbände auf die berufliche Weiterentwicklung schließen lässt.
Die Erhebung und Analyse der Daten im Gutachten stießen in verschiedenen Bereichen auf
Herausforderungen, die vor allem aus der heterogenen Struktur des Berufsfeldes und der
dezentralen Organisation resultieren. Da es keine umfassende und standardisierte
behördliche Datenerfassung zum Heilpraktikerwesen gibt, waren verlässliche Datenquellen
schwer zu identifizieren und repräsentative Daten nur eingeschränkt verfügbar. Ein Teil der
Informationen basiert auf Selbstauskünften und Verbandsdaten. Diese Limitation zeigt die
Notwendigkeit für eine systematischere amtliche Datenerfassung, die wissenschaftliche
Forschung und fundierte Analysen künftig erleichtern könnte. Die Auswirkungen der Corona-
Pandemie in den Jahren 2020 und 2021 erschweren die Interpretation der Daten, da hier
erhebliche Auswirkungen auf die Berufsausübung und die wirtschaftliche Situation vieler
(sektoraler) Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker vermutet werden können. Lockdowns und
Einschränkungen der Praxistätigkeit könnten in diesen Jahren die Patientenzahlen beeinflusst
haben. Auch ein Einfluss auf die Daten im Zusammenhang mit der Durchführung von Fort-
und Weiterbildungen von Heilpraktikerschulen ist denkbar. Diese externen Faktoren verzerren
die Datenbasis für diesen Zeitraum und beeinflussen die Aussagekraft der errechneten
Mittelwerte bezüglich der typischen Berufsausübung und wirtschaftlichen Lage.
Die Kombination aus Online-Befragungen, Interviews und postalischen Non-Responder-
Befragungen ermöglichte es, umfassende Daten zu sammeln und so die Praxis, Ausbildung
und demografische Struktur der (sektoralen) Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker zu
beleuchten. Dennoch bleiben Einschränkungen, da viele Antworten auf retrospektiven
Einschätzungen beruhen, die die Genauigkeit beeinträchtigen können. Eine offizielle
Erhebung durch explizite Schlüsselung in amtlichen Datenbanken würde die Datenbasis
erheblich verbessern.
Trotz der genannten Einschränkungen schaffen die Ergebnisse des Gutachtens mehr
Transparenz über das Heilpraktikerwesen in Deutschland. Sie zeichnen erstmalig ein Bild des
Berufs aus den Perspektiven der Praktizierenden, der Heilpraktikerschulen, Verbände und der
zuständigen Gesundheitsämter. Die Vielfalt und Komplexität des Berufsfeldes unterstreichen
die Bedeutung weiterführender Forschung, um spezifische Aspekte präziser zu erfassen und
das Berufsbild der (sektoralen) Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker im Gesundheitssystem
klarer einzuordnen.
142 Vgl. Bundesärztekammer, § 29a Abs. 2 der Musterberufsordnung für die in Deutschland tätigen
Ärztinnen und Ärzte (MBO-Ä), Fassung vom 9. Mai 2024.
16.12.2025, aktualisiert am 05.02.2026