Das Empirische Gutachten ist veröffentlicht.
Das Empirische Gutachten umfasst 334 Seiten. Es wurde dem Bundesgesundheitsministerium im November 2024 übergeben, aber erst jetzt veröffentlicht.
Es ist ein reines Daten-Sammelgutachten. Ob daraus etwas folgt, ist letztlich eine politische Entscheidung. Das gilt für uns und das gilt für den Gesetzgeber.
Wir sind dabei, das umfangreich Werk auszuwerten und im Sinne einer „Risikoanalyse“ rechtlich, fachlich und berufsorientiert zu bewerten.
Für alle, die sich erst einmal nicht mit dem Gesamt-Gutachten beschäftigen wollen, drucken wir hier im folgenden einen Auszug aus dem offiziellen Kurzbericht ab. Am Ende dieses Text befindet sich der Link zur Seite des Bundesgesundheitsministeriums. Dort kann sowohl der Kurzbericht als auch das vollständige Gutachten heruntergeladen werden.
Aus dem Kurzbericht „Empirisches Gutachten zum Heilpraktikerwesen
4. Ergebnisse, Schlussfolgerung, Fortführung
Berufsstand und Ausbildung:
Etwa 97-98 % der Anwärterinnen und Anwärter auf eine Heilpraktikererlaubnis bzw. auf eine
sektorale Heilpraktikererlaubnis im Bereich der Physiotherapie oder der Psychotherapie verfügen
über einen höheren Schulabschluss als den Hauptschulabschluss. Die Ausbildung und Qualifikation
der (sektoralen) Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker in Deutschland zeigen eine erhebliche Varianz.
Viele Anwärterinnen und Anwärter, deren Erlaubnis nicht allein nach Aktenlage erteilt wurde, absolvierten
vor der (sektoralen) Heilpraktikerüberprüfung Vorbereitungskurse, spezielle Ausbildungen, bereiteten sich
im Selbststudium vor oder nutzten eine Kombination dieser verschiedenen Ansätze.
Berufsausübung, Therapiemethoden und Patientensicherheit:
Etwa 42% der Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker ordneten ihre Behandlungsmethoden der
Komplementärmedizin zu, während sektorale Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker im Bereich der
Psychotherapie ihre Methoden zu 59 % und im Bereich der Physiotherapie zu 71 % der
wissenschaftlich orientierten Medizin zuwiesen. Eine umfassende Analyse zu den Erfolgen und
Risiken der vielfältigen heilpraktischen und sektoral-heilpraktischen Methoden konnte aufgrund
der eingeschränkten Datenlage im Rahmen dieses Gutachtens nicht durchgeführt werden.
Berufsbezogene straf- und zivilrechtliche Verfahren gegen (sektorale) Heilpraktikerinnen und
Heilpraktiker werden nicht vollständig öffentlich dokumentiert bzw. sind einsehbar. Oftmals erfolgt
keine berufsspezifische Schlüsselung für (sektorale) Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker im
statistischen Datenmaterial.
Einbindung in das Gesundheitswesen einschließlich wirtschaftlicher Faktoren:
Die Leistungen der (sektoralen) Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker werden größtenteils von
Patientinnen und Patienten selbst finanziert. Die Leistungskataloge der Krankenkassen decken
diese nur in begrenztem Umfang ab.
5. Umsetzung der Ergebnisse durch das BMG
Mit dem Rechtsgutachten zum Heilpraktikerrecht wurde ein Diskussionsprozess zu dessen Zukunft
angestoßen. Die Ergebnisse des nun vorliegenden empirischen Gutachtens zum Heilpraktikerwesen
fließen in diesen Diskussionsprozess ein. Die Gutachten machen die rechtliche und tatsächliche Komplexität
des Themas deutlich. Vor diesem Hintergrund ist eine vertiefte Prüfung durch das BMG erforderlich.
Dabei sind insbesondere die Versorgungslandschaft und die Patientensicherheit wichtige Aspekte der Prüfung.
16.12.2025