Oftmals wird die These in den Raum gestellt, der Beruf des Heilpraktikers sei ein Relikt nationalsozialistischer Gesetzgebung. Diese Behauptung erweist sich jedoch als falsch.
Tatsächlich sind die Heilpraktiker eine Schöpfung der Nachkriegs-Rechtssprechung. Diese hat den durch die Nationalsozialisten beabsichtigten Untergang des Heilpraktikerberufs aufgehalten und die bis heute gültigen Rechtsgrundlagen geprägt. Dies lässt interessante Rückschlüsse auf die aktuellen Diskussionen zum Heilpraktikerrecht zu.

Ursprünge und anfängliche Entwicklung des Heilpraktikerberufs
https://www.sasse-heilpraktikerrecht.de/2016/03/16/urspruenge-und-anfaengliche-entwicklung-des-heilpraktikerberufs/

Der Heilpraktiker in den Jahren 1933 bis 1945; die Entwicklung in der Nachkriegszeit
https://www.sasse-heilpraktikerrecht.de/2016/04/19/der-heilpraktiker-in-den-jahren-1933-bis-1945-die-entwicklung-in-der-nachkriegszeit/