Immer wieder wird in Medien fälschlicherweise berichtet, Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker dürften kein Blut abnehmen. Die rechtliche Situation ist dagegen unverändert eindeutig.
Die reine Entnahme von Blut (ohne die Absicht es wieder zu injizieren oder oral zu verabreichen) ist nicht vom Verbot „der“ Eigenblutbehandlung erfasst. Auch ein Aderlass bleibt grundsätzlich möglich. Weitere Informationen zur Eigenbluttherapie erhalten Sie über den folgenden Link:
https://freieheilpraktiker.com/aktuell/aktuelle-berufspolitik/522-eigenblut-therapie-wie-geht-es-weiter
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Aktuelle Übersicht zur Eigenblut-Therapie Rechtslage und Empfehlungen
Rechtliche Zulässigkeit der Eigenblut-Varianten