Download "Information für Politik und Presse" Heilpraktiker - Ein Beruf für die Menschen: Download-Link 107 KB


 

 

Das Heilpraktikergesetz aus dem Jahr 1939


1939 wurde mit dem damaligen Heilpraktikergesetz die allgemeine Kurierfreiheit in der medizinischen Versorgung durch das bekannte Gesetz zur Ausübung der Heilkunde abgeschafft. Die neben der Ärzteschaft arbeit

enden Heilkundigen wurden reglementiert, in einem kleinen Zeitrahmen zugelassen (Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde), neue Zulassungen wurden untersagt und die Ausbildung verboten.

Das Heilpraktikergesetz nach Gründung der Bundesrepublik 1949

Nach Gründung der Bundesrepublik wurde durch richterliche Einordnungen des in weiten Teilen verfassungswidrigen 1939er Gesetzes für uns wieder eine gesicherte Arbeitsgrundlage geschaffen. 2018 hat der Bundestag das Heilpraktikergesetz reformiert und u.a. eine für die Erlaubniserteilung verbindliche umfangreiche medizinische Überprüfungs-Leitlinie verabschiedet.

Der Heilpraktikerberuf ist verfassungsrechtlich geschützt

2021 ergaben sowohl vom Bundes-Gesundheitsministerium als auch von Berufsverbänden in Auftrag gegebene Rechtsgutachten, dass der Heilpraktikerberuf verfassungsrechtlich eindeutig geschützt ist.

Warum gibt es immer wieder Kritik an unserer Arbeit

Immer geht es um die Frage, ob neben der universitär geregelten ärztlichen Versorgung eine weitere heilkundliche Gruppe Behandlungen von Krankheit und Leid durchführen darf. Und dies eben nicht auf Basis einer universitären Wissenschaftlichkeit, sondern auf Basis der reichhaltigen Erfahrungsheilkunde im naturheilkundlichen, homöopathischen und komplementären Bereich.

Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker stellen eine wesentliche Ergänzung zur konventionellen medizinischen Versorgung dar
Das Empirische Gutachten des Bundesministeriums von 2024/2025 stellt fest: „Die Ergebnisse bestätigen, dass Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker hauptsächlich im Bereich der komplementären und alternativen Medizin tätig sind und so eine wesentliche Ergänzung zur konventionellen medizinischen Versorgung darstellen. Insbesondere im ambulanten Bereich befördern Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker die Versorgung; oft kooperieren sie auch mit niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten und anderen ambulant tätigen Gesundheitsberufen.“

Wie sehen wir uns und unsere Arbeit

Die Universitätsmedizin hat seit 1939 unbestritten enorme Fortschritte und Veränderungen erlebt. Wir wissen das und beziehen dies auch in unsere Behandlungsstrategien ein. Die Universitätsmedizin schließt aber auch viele Möglichkeiten der Krankheitsbehandlung aus. Dadurch ist die Präsenz der Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker zu allen Zeiten nicht nur wichtig geblieben, sondern sogar gestiegen und nicht etwa gefallen.

Kassenerstattung oder private Honorierung

Wir sind nicht Teil der Kassenmedizin nach dem Sozialgesetzbuch, verursachen hier also keine Kosten. Patientinnen und Patienten zahlen die Behandlungskosten in der Regel unmittelbar selbst, private Krankenversicherungen und die Beihilfe übernehmen u. U. einen Teil der Kosten. In wenigen Fällen gewähren einige gesetzliche Kassen über freiwillige Satzungsleistungen eine geringe Teilerstattungen für bestimmte Behandlungsmethoden.

Fragen der Zukunft

Neue Reglementierungen sind nach allen Erfahrungen aus der Praxis nicht wirklich notwendig. Sinnvollen Verbesserungen verschließen wir uns aber nicht. Dabei ist der Patientenschutz elementar und von je her Teil unserer Berufsgrundlage, unserer Ausbildung und unserer Erlaubniserteilung zur Ausübung der Heilkunde.

Es geht um die Patientinnen und Patienten

Millionen von zufriedenen Patientinnen und Patienten nehmen die Möglichkeit einer freien Behandlungs-Entscheidung wahr. In allen notwendigen Fällen findet dies komplementär zur ärztlich-medizinischen Versorgung statt. Uns sind dabei die Grenzen unserer Möglichkeiten bewusst.

Glossar

Der Berufsverband Freie Heilpraktiker e.V. mit Sitz in Düsseldorf betreut mehrere tausend Praxen der Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker bundesweit und wurde 1982 gegründet.

Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker helfen jährlich vielen Millionen Patientinnen und Patienten. Wir gehen nach eigenen Erhebungen von bis zu 46 Millionen Patientenkontakten pro Jahr aus.

82 % aller Heilpraktiker-Anwärter/innen besuchen eine der 266 privatrechtlich organisierten Heilpraktikerschulen. Ausbildungs-Grundlage sind die Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärtern nach § 2 des Heilpraktikergesetzes, bekannt gemacht durch das Bundesministerium für Gesundheit am 7. Dezember 2017, veröffentlicht im Bundesanzeiger v. 22.12.2017.

Der Schulbesuch wird von den Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärtern selbst finanziert und kostet zwischen 2.500 und 20.000 Euro.

3/4 aller Praxen werden von Heilpraktikerinnen geführt.

Wir sind ständiger Teilnehmer der „Gesamtkonferenz Deutscher Heilpraktikerverbände & Fachgesellschaften“. An der Gesamtkonferenz nehmen aktuell 38 Berufsverbände und Fachgesellschaften teil mit dem Ziel, in wichtigen berufsrechtlichen und berufspolitischen Fragen mit einer Stimme zu sprechen.

Stand: 22.01.2026

F H - Freie Heilpraktiker e.V. - Berufs- und Fachverband - 


Benrather Schloßallee 49 - 53 
40597 Düsseldorf
Tel.: 0211 9017 290
Fax: 0211 9017 2919
info@freieheilpraktiker.com
www.freieheilpraktiker.com

Wir sind eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts Düsseldorf Nr. VR 6153
Vorstand gemäß § 26 BGB: Dieter Siewertsen Vorsitzender, Cynthia Roosen stellv. Vorsitzende