Das Heilpraktikergesetz aus dem Jahr 1939
1939 wurde mit dem damaligen Heilpraktikergesetz die allgemeine Kurierfreiheit in der medizinischen Versorgung durch das bekannte Gesetz zur Ausübung der Heilkunde abgeschafft. Die neben der Ärzteschaft arbeitenden Heilkundigen wurden reglementiert, in einem kleinen Zeitrahmen zugelassen (Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde), neue Zulassungen wurden untersagt und die Ausbildung verboten.

Das Heilpraktikergesetz nach Gründung der Bundesrepublik 1949
Nach Gründung der Bundesrepublik wurde durch richterliche Einordnungen des in weiten Teilen verfassungswidrigen 1939er Gesetzes für uns wieder eine gesicherte Arbeitsgrundlage geschaffen. 2018 hat der Bundestag das Heilpraktikergesetz reformiert und u.a. eine für die Erlaubniserteilung verbindliche umfangreiche medizinische Überprüfungs-Leitlinie verabschiedet.

Der Heilpraktikerberuf ist verfassungsrechtlich geschützt
2020 ergaben sowohl vom Bundes-Gesundheitsministerium als auch von Berufsverbänden in Auftrag gegebene Rechtsgutachten, dass der Heilpraktikerberuf verfassungsrechtlich eindeutig geschützt ist.

Warum gibt es immer wieder Kritik an unserer Arbeit
Immer geht es um die Frage, ob neben der universitär geregelten ärztlichen Versorgung eine weitere heilkundliche Gruppe Behandlungen von Krankheit und Leid durchführen darf. Und dies eben nicht auf Basis einer universitären Wissenschaftlichkeit, sondern auf Basis der reichhaltigen Erfahrungsheilkunde im naturheilkundlichen, homöopathischen und komplementären Bereich.

Wie sehen wir uns und unsere Arbeit
Die Universitätsmedizin hat seit 1939 unbestritten enorme Fortschritte und Veränderungen erlebt. Wir wissen das und beziehen dies auch in unsere Behandlungsstrategien ein. Die Universitätsmedizin schließt aber auch viele Möglichkeiten der Krankheitsbehandlung aus. Dadurch ist die Präsenz der Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker zu allen Zeiten nicht nur wichtig geblieben, sondern sogar gestiegen und nicht etwa gefallen.

Kassenerstattung oder private Honorierung
Wir sind nicht Teil der Kassenmedizin nach dem Sozialgesetzbuch, verursachen hier also keine Kosten. Patientinnen und Patienten zahlen die Behandlungskosten unmittelbar selbst, private Krankenversicherungen und die Beihilfe übernehmen u. U. einen Teil der Kosten.

Fragen der Zukunft
Neue Reglementierungen sind nach allen Erfahrungen aus der Praxis nicht wirklich notwendig. Sinnvollen Verbesserungen verschließen wir uns aber nicht. Dabei ist der Patientenschutz elementar und von je her Teil unserer Berufsgrundlage, unserer Ausbildung und unserer Erlaubniserteilung zur Ausübung der Heilkunde.

Es geht um die Patientinnen und Patienten
Millionen von zufriedenen Patientinnen und Patienten nehmen die Möglichkeit einer freien Behandlungs-Entscheidung wahr. In allen notwendigen Fällen findet dies komplementär zur ärztlich-medizinischen Versorgung statt. Uns sind dabei die Grenzen unserer Möglichkeiten bewusst.

Düsseldorf, den 02.04.2025

Dieter Siewertsen
Vorsitzender Freie Heilpraktiker e.V.

 

Der Berufsverband Freie Heilpraktiker e.V. mit Sitz in Düsseldorf betreut mehrere tausend Praxen der Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker bundesweit und wurde 1982 gegründet.

Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker helfen jährlich vielen Millionen Patientinnen und Patienten. Wir gehen nach eigenen Erhebungen von bis zu 46 Millionen Patientenkontakten pro Jahr aus.

Die Ausbildung findet in der Regel in einer der privatrechtlich organisierten Heilpraktikerschulen statt. Grundlage sind die Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärtern nach § 2 des Heilpraktikergesetzes, bekannt gemacht durch das Bundesministerium für Gesundheit am 7. Dezember 2017, veröffentlicht im Bundesanzeiger v. 22.12.2017.

Der Schulbesuch wird von den Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärtern selbst finanziert und kostet zwischen 5.000 und 20.000 Euro.

2/3 aller Praxen werden von Heilpraktikerinnen geführt.

Wir sind ständige Teilnehmer der „Gesamtkonferenz Deutscher Heilpraktikerverbände & Fachgesellschaften“. An der Gesamtkonferenz nehmen aktuell 38 Berufsverbände und Fachgesellschaften teil mit dem Ziel, in wichtigen berufsrechtlichen und berufspolitischen Fragen mit einer Stimme zu sprechen.