Fragestellung 1
Gewährt das Grundgesetz dem Berufsbild „Heilpraktiker“ Bestandschutz oder wäre eine Abschaffung des Heilpraktikerberufs durch die Errichtung eines umfassenden Arztvorbehaltes verfassungsrechtlich möglich?
Bestünde im Falle einer Berufsschließung ein Bestandsschutz für die bereits aktiven Berufsangehörigen oder für die in einer Ausbildung befindlichen Berufsanwärter?
A.) Die Ausgangslage
I.) Das Berufsbild „Heilpraktiker“
II.) Angrenzende Berufsbilder
III.) Fazit
IV.) Aktueller Status des Heilpraktikergesetzes
V.) Fazit
B.) Unmittelbare rechtliche Konsequenzen einer Aufhebung des HeilprG
C.) Errichtung eines gesetzlichen Arztvorbehalts durch den Bundesgesetzgeber
I.) Fazit
II.) Exkurs: Rechtslage in Österreich
D.) Würde ein gesetzliches Ärztemonopol die Berufsfreiheit der Heilpraktiker aus Art. 12 Abs. 1 GG verletzen?
I.) Unterfällt der Beruf des Heilpraktikers dem Schutzbereich der Berufsfreiheit?
II.) Greift ein gesetzliches Arztmonopol in den Schutzbereich der Berufsfreiheit der Heilpraktiker ein?
1.) Eingriff
2.) Bestimmung der Eingriffsstufe durch einen Arztvorbehalt
III.) Verfassungsrechtliche Rechtfertigung eines ausschließlichen Ärztemonopols
1.) Formelle Rechtmäßigkeit
2.) Materielle Rechtmäßigkeit
a) Prüfung der Verhältnismäßigkeit
aa) Verfolgung eines legitimen Zwecks
bb) Prüfung der Geeignetheit zur Zweckerreichung
cc) Prüfung der Erforderlichkeit zur Zweckerreichung (bei unterstellter Eignung)
dd) Prüfung der Zumutbarkeit (bei unterstellter Geeignetheit und Erforderlichkeit)
b) Selbstbestimmungsrecht der Patienten
E.) Würde ein gesetzliches Ärztemonopol den allgemeinen Gleichheitssatz verletzen?
F.) Bestandsschutz im Falle der Berufsschließung
G.) Fazit
Fragestellung 2
Wo verlaufen die rechtlichen Grenzen für gesetzliche Einschränkungen der Methoden-/Therapiefreiheit der Heilpraktiker? Was hat der Gesetzgeber bei einer möglichen Ausweitung von bestehenden Tätigkeitsverboten für Heilpraktiker (z.B. aus dem AMG, TFG, IfSG) oder bei der Neubegründung von Arztvorbehalten zu beachten?
Wäre ein Verbot invasiver Verfahren oder ein Behandlungsverbot einzelner, besonders schwerer Erkrankungen zulässig?
A.) Aktuelle Beschränkungen der heilkundlichen Berufsausübung durch Heilpraktiker
I.) Tätigkeitsverbote
II.) Einschränkungen durch zivilrechtliche Vorgaben
III.) Einschränkungen durch strafrechtliche Vorgaben
IV.) Einschränkungen durch ordnungsrechtliche Unterlassungsverfügungen
B.) Ansatzpunkte für weitere Beschränkungen der heilkundlichen Berufsausübung durch Heilpraktiker
I.) Allgemeine rechtliche Grenzen & Leitlinien für Einschränkungen der Berufsausübung
II.) Eingriffsstufe
III.) Voraussetzungen und Grenzen für gesetzliche Einschränkungen
1.) Zweck & Eignung
2.) Erforderlichkeit
a) Bestimmung des nachweisbaren allgemeinen Qualifikationsniveaus der Heilpraktikerschaft
b) Weitere gesetzgeberische Alternativen
3.) Zumutbarkeit von Tätigkeitsverboten
a) Beispiel 1: Verbot invasiver Verfahren
b) Beispiel 2: Verbot der Behandlung einzelner schwerer Erkrankungen
Fragestellung 3
Welche gesetzgeberischen Maßnahmen aus den Bereichen des Zugangs zum Heilpraktikerberuf sowie der Berufsausübung können den individuellen Patientenschutz und kollektiven Gesundheitsschutz erhöhen?
A.) Berufszugang
I.) Die Entwicklung der Heilpraktikerausbildung und Überprüfung
II.) Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die rechtliche Ausgestaltung der Überprüfung
III.) Möglichkeiten einer staatlichen Reglementierung der Heilpraktikerausbildung
1.) Reglementierungen der Ausbildung in Bezug auf naturheilkundliches Fachwissen
2.) Gesetzliche Reglementierungen der Ausbildung in Bezug auf medizinisches Grundlagenwissen und das Berufsrecht
a) Ausgestaltung der Ausbildungsinhalte
b) Gesetzestechnische Umsetzung einer reglementierten Ausbildung in Bezug auf medizinisches Grundlagenwissen (Gesetzgebungszuständigkeit)
3. Teilweise Transformation der Heilpraktiker-Überprüfung in eine reguläre Fachprüfung
a) Elemente einer Fachprüfung b) Keine Benotung
c) Freie Wiederholbarkeit
4.) Weitere Vorgaben für die Berufszulassung – Pflichtpraktikum als Ersatz des Mindestalters
5.) Die Rolle der Heilpraktikerschulen
IV.) Fazit
B.) Regelungen der Berufsausübung
I.) Normative Regulierung des Heilpraktiker-Honorarrechts – Gebührenverordnung für Heilpraktiker
1.) Das aktuelle Honorarrecht
2.) Bedenken gegenüber dem aktuellen Honorarrecht
3.) Der Erlass einer gesetzlichen Gebührenordnung für Heilpraktiker
a) Eingriff in die Berufsfreiheit durch normative Gebührenvorgaben
b) Verfassungsmäßige Rechtfertigung einer gesetzlichen Gebührenordnung für Heilpraktiker
aa) Legitime Motive für den Erlass einer Gebührenordnung
bb) Geeignetheit einer Gebührenordnung zur Zweckerreichung
cc) Erforderlichkeit einer Gebührenordnung für Heilpraktiker zur Zweckerreichung
dd) Zumutbarkeit einer Gebührenordnung für Heilpraktiker
c) Einzelfragen der Ausgestaltung der Gebührenordnung
aa) Anwendungsbereich einer Gebührenordnung
bb) Ausnahmeregelung für einzelne Überschreitungen der Höchstgebühren
d) Gesetzgebungskompetenz für den Erlass einer Heilpraktiker- Gebührenordnung
e) Vorgaben aus EU-Recht
4.) Fazit
II.) Reglementierung der Berufspflichten durch den Erlass einer Berufsordnung
1.) Die aktuelle Rechtslage
2.) Gesetzliche Kodifikation der Berufspflichten
a) Die Pflicht zur gewissenhaften Berufsausübung
aa) Inhalt
bb) Musterformulierung
b) Die Pflicht zur Weiterverweisung
aa) Inhalt
bb) Musterformulierung
c) Verpflichtung zur Fortbildung
aa) Inhalt
bb) Musterformulierung
d) Verpflichtung zur Verschwiegenheit
aa) Inhalt
bb) Musterformulierung
e) Aufklärungs-, Information-, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten
f) Verpflichtende Berufshaftpflichtversicherung
aa) Inhalt
bb) Musterformulierung
g) Vorgaben zur Hygiene; Verpflichtung zur Hygieneschulung
3.) Gesetzgebungsbefugnis der Länder
4.) Staatliche Überwachung der Berufsausübung
5.) Fazit
III.) Gestaltungsmöglichkeiten einer gesetzlichen Reglementierung der Heilpraktiker- Weiterbildung
1.) Aktuelle Rechtslage
2.) Ansatzpunkte für Reglementierungen der Weiterbildung
a) Grundlagen einer staatlichen Reglementierung
b) Vorteile von Weiterbildungsbezeichnungen
c) Rechtliche Grenzen der Ausgestaltung
3.) Fazit
Frage 4:
Die Problematik sektoraler Heilpraktikererlaubnisse
Frage 5:
Heilpraktikerkammer
A. Eine Heilpraktikerkammer mit Pflichtmitgliedschaft
B. Eine Heilpraktikerkammer ohne Pflichtmitgliedschaft
C. Das Verhältnis der Kammer zu Berufsverbänden und Fachgesellschaften
D. Faktische Hindernisse für eine Realisierung
E. Fazit
Stand 06.10.2020