Die rechtliche Grundlage unserer diagnostischen und therapeutischen Tätigkeit, gleich welcher Art, bleibt allein das Heilpraktikergesetz. Diese Erlaubnis kann nach schulischer oder außerschulischer Ausbildung erworben werden, zum Beispiel in sogenannten Heilpraktikerschulen.
Als Berufsverband verzichten wir bewusst auf das Angebot solcher Ausbildungen, dafür arbeiten wir mit zahlreichen Schulen und Kooperationspartnern zusammen.
Für den Erwerb des Fachwissens über Therapiemethoden gibt es derzeit noch keine gesetzlichen Rahmenbedingungen.
Darin liegt eine große Freiheit unseres Berufes, der die Vielfalt erfahrungsbezogener Methoden garantiert und somit für unsere Patienten und unseren Berufsstand ein Garant komplementärer, ganzheitlicher, naturheilkundlicher und individueller therapeutischer Angebote ist.
Der Begriff Weiterbildung bezieht sich auf eine Maßnahme, die nicht in direktem Bezug zum ausgeübten Beruf steht, also zum Beispiel einen Englischkurs für einen Heilpraktiker.
Der Begriff Fortbildung hingegen erkennt an, dass eine Grundqualifikation bereits besteht (in unserem Falle (die HP-Ausbildung und/oder Erlaubniserteilung) und beschreibt eine Bildungsmaßnahme, die sich direkt auf den Beruf bezieht. Hierbei geht es laut Berufsbildungsgesetz um den gezielten Erwerb weiterführender Fähigkeiten und Fertigkeiten, die auf die Ausübung neuer, bevorstehender Aufgaben des Berufs ausgerichtet sind. Und genau das ist, was wir Ihnen in unserem Fortbildungsprogramm anbieten.
Einige Therapiemethoden erfordern ein umfangreiches Erlernen in Theorie und Praxis. Dieses ist in der Regel nur über einen längeren Zeitraum möglich. Der Wunsch nach Urkunden, Prüfungen, vergleichbaren Ausbildungszeiten und -inhalten und vielleicht auch nach Zertifizierungen ist uns bekannt. Wir wollen diese Nachfrage in hoher Qualität erfüllen, zugleich aber dem Umstand Rechnung tragen, dass Interessenten für ein Thema sehr unterschiedliche Vorbildung besitzen, in unterschiedlichen Lebenssituationen ihren Beruf ausüben und über verschiedene Einkommen und Budgets verfügen. Darum haben wir uns entschlossen, die Freiheit unsere Berufes auch in unseren Fach-Fortbildungen zu erhalten. Fach-Fortbildungen sind solche Bildungsmaßnahmen, die mindestens alle grundlegenden und einige wesentliche fortgeschrittene Inhalte umfassen und einen hohen Praxisanteil garantieren. Sie bestehen aus wenigen Einzelseminaren, die auch unabhängig voneinander gebucht werden können. So kann jeder selbst entscheiden, in welchem Zeitrahmen, mit welchem finanziellen Aufwand er auf welchem Level eine umfassende Ausbildung im Sinne einer Fach-Fortbildung erwirbt. Die Art und Weise, wie wir als Berufs- und Fachverband Fortbildungen durchführen, sind Seminare, und in diesem Jahr zum ersten Mal auch Exkursionen. Wir wollen aber nicht nur den Präsensunterricht im Seminarzentrum anerkennen, sondern auch den traditionellen Methoden des Hospitierens und des wichtigen Selbststudiums genauso einen anerkennenden Stellenwert einräumen, und natürlich auch den modernen Möglichkeiten des Lernens mittels DVD, Internet und online-Seminaren. In einigen Fällen, wie zum Beispiel in der Homöopathie-Fortbildung ist das Lesen von Fachliteratur ein wesentlicher und unumgänglicher Bestandteil. Da die meisten Teilnehmer bereits eine Erlaubnis besitzen, die sie formal zur Anwendung der aufgenommenen Lehrinhalte berechtigt, sind erste Anwendungen in der Praxis oder als freier Dienst an Freunden und Bekannten wichtige Übungen. Alles dies wollen wir im Rahmen einer Fach-Fortbildung künftig anerkennen. Entgegen mancher Lehrinstitute, die einiges davon einfach voraussetzen und in den Lehrumfang unüberprüft übernehmen, erkennen wir solche Lernmaßnahmen zusätzlich zum Präsenzunterricht nur an, wenn sie durch Kurzprotokolle dokumentiert sind. Für die Beurkundung einer abgeschlossenen Fach-Fortbildung sind daher bestimmte Mindestzeiten des Selbststudiums und eine bestimmte Zahl von Praxisanwendungen sowie ihre Dokumentation verpflichtend. Alle Lehrinhalte und nachgewiesenen Lehrzeiten werden künftig in der Urkunde zu einer Fach-Fortbildung ausgewiesen. Somit sind die Urkunden nicht nur dekorativ, sondern ein bedeutender Nachweis der Fortbildungspflicht und ein Dokument, das im Umgang mit Juristen, Versicherungen, Verbänden und Bewerbungen wichtig sein kann. Wer seine Fortbildung frei gestalten möchte und wem eine Beurkundung im genannten Sinn nicht wichtig ist, hat auch weiterhin die Möglichkeit, einzelne Seminare zum Thema zu besuchen und erhält darüber eine Teilnahmebescheinigung oder Teilnahmeurkunde und im Fall einer bestandenen Prüfung eine Urkunde hierüber.
Als Selbststudium kann anerkannt werden: Studium von Fachliteratur, Fach-DVDs, die Teilnahme an online-Seminaren für Fachkreise, das Studium von Lehrskripten und Handouts, Hausaufgaben, die Teilnahme an fachspezifischen Kongressen und Messen, die Teilnahme an Fachseminaren und Fachvorträgen Dritter. Praxisanwendungen sind Anwendungen des Gelernten zu Übungszwecken außerhalb des Seminars oder Anwendungen bzw. Anwendungsbeobachtungen in der Praxis. Auch die Teilnahme an unseren Facharbeits- und Übungskreisen sowie Hospitationen und online-Supervisionen gehören dazu.
Der Nachweis erfolgt durch das Verfassen von Protokollen; darin dokumentiert der „Schüler“, in welchem Zeitraum er welche Maßnahme vorgenommen hat. Für das Erstellen der Protokolle stehen Formulare bereit, die auch online jederzeit verfügbar sind. Eine kurze inhaltliche Wiedergabe des Gelernten wird darin verfasst. Im Falle von Praxisanwendungen wird eine anonymisierte Kasuistik verfasst, die Anamnese und Differenzialdiagnose beinhaltet, die Methodenwahl diskutiert und die Anwendung der Methode beschreibt. Das Ergebnis bzw. die Verlaufskontrolle wird dargestellt.
Nein. Selbststudium und Praxisanwendungen zu Übungszwecken sind für viele Seminare sinnvoll aber im Wesentlichen freiwillig. Nur wer eine Beurkundung im Sinne unserer Fach-Fortbildungen erhalten möchte, muss durch Protokolle Selbststudium und Praxisanwendungen in dem Umfang nachweisen, wie er verlangt wird. Bitte beachten Sie auch unsere Richtlinien und Qualitätsstandards.