Der Berufs- und Fachverband Freie Heilpraktiker e.V. verleiht Heilpraktikerschulen und Bildungsinstituten das FH-Kompetenzsiegel.
Das Siegel soll Schülern als Entscheidungshilfe hinsichtlich der Vertrauenswürdigkeit und Wertenormen von Bildungseinrichtungen im Heilpraktikerwesen dienen.
Im Sinne der Vielfalt des Heilpraktikerwesens verzichtet das Siegel bewusst auf eine zu detaillierte Normierung und Standardisierung der Bildungseinrichtungen. Im Vordergrund steht vielmehr die Beachtung allgemeiner Prinzipien und Grundsätze, die dem Binnenstandard der Heilpraktikerschaft entsprechen.
Die nachfolgenden Leitlinien enthalten die der Vergabe des FH-Kompetenzsiegels zugrundeliegenden Kriterien. Diese Merkmale werden von uns anhand eines Fragebogens ermittelt. Zudem erteilt der Nutzer des Siegels eine Selbstverpflichtung hinsichtlich dieser Merkmale.
I. Hinweis auf Pflichten und Grenzen
- Den Seminarteilnehmern werden die Berufspflichten verdeutlicht. Dies geschieht insbesondere durch eine Erläuterung von Sorgfaltspflichten, Dokumentationspflicht und Weiterbildungspflicht.
- Den Seminarteilnehmern werden die Grenzen der Methoden und der Heilpraktikertätigkeit als solcher aufgezeigt.
- Bei Seminaren zu Behandlungsverfahren werden Kontraindikationen, Nebenwirkungen und Gefahren der Methoden erörtert und aktuelle gesetzliche Rahmenbedingungen benannt sowie gesetzliche Einschränkungen dargelegt.
II. Theorie und Praxis
Das Verhältnis von Theorie (Lehrvortrag, Gruppengespräche) und Praxis (Übungen, Gruppenarbeit) der Präsenszeiten wird ausgewiesen. Handelt es sich um Fortbildungen zu Diagnostik und Therapiemethoden, darf der Praxisteil nicht weniger als 30 Prozent einnehmen.
III. Fragen und Rückmeldungen
In jedem Seminar wird den Fragen der Teilnehmer und ihrer Beantwortung durch den Dozenten ausreichend Raum gegeben. Teilnehmer haben die Möglichkeit, den Dozenten und der Seminarleitung Rückmeldungen zu geben und Kritik und Vorschläge zu äußern. Die Teilnehmer aller Seminare erhalten Evaluationsbögen. Diese Bögen werden bei Rückgabe zentral ausgewertet.
IV. Dokumentation der Teilnahme
Anwesenheit und Fehlzeiten der Teilnehmer werden durch die Dozenten erhoben und durch die Bildungseinrichtung dokumentiert und archiviert. Findet im Rahmen einer Fortbildung eine Prüfung statt, so werden Prüfungsunterlagen und -ergebnisse der Fortbildung dokumentiert und archiviert.
V.) Prüfungen
Seminare, die invasive Techniken sowie Techniken beinhalten, die ein erhöhtes Gesundheitsrisiko mit sich bringen, werden mit einer Abschlussprüfung durchgeführt. Prüfungen müssen mindestens Fragen zu folgenden Themenkomplexen enthalten:
- Indikationen und Kontraindikationen
- Nebenwirkungen, Risiken oder Notfallmaßnahmen
- notwendiger Praxisbedarf oder Hygienestandards
- relevante Geschichte, Persönlichkeiten, Menschenbild, Philosophie oder Wertesystem
- methodische Inhalte (mindestens 60 Prozent). Was Inhalt und Schwierigkeitsgrad von Prüfungen anbelangt, ist darauf zu achten, dass das Ziel der Fortbildungen nicht das Erfüllen formaler und normativer Kriterien ist, sondern eine sichere und zielorientierte Anwendung zum ausschließlichen Wohl der Patienten.
VI. Lehrpläne und Organisation der Bildungseinrichtung
- Zielorientiertes Curriculum Die Bildungseinrichtung verwendet ein Curriculum, das zur Vorbereitung für die Überprüfung zur Erlaubniserteilung nach dem Heilpraktikergesetz entwickelt wurde und die „Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärtern nach § 2 des Heilpraktikergesetzes in Verbindung mit § 2 Absatz 1 Buchstabe i der Ersten Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz“ des Bundesministeriums für Gesundheit berücksichtigt.
- Seriosität der Werbemittel Die Werbung (Anzeigen, Kataloge, Internet usw.) der Bildungseinrichtung enthält keine unseriösen Versprechungen und differenziert zwischen heilkundlichen und nicht-heilkundlichen Angeboten. Bei der Beschreibung von Kursinhalten wird auf die Vorgaben des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) geachtet. Ggfs. wird darauf hingewiesen, dass keine schulmedizinischen Wirkungsnachweise für genannte Indikationen vorliegen. Sofern die Ausübung einer beworbenen Methode eine Heilpraktikererlaubnis voraussetzt, wird dies den Schülern verdeutlicht. Dies gilt z.B. für Osteopathie.
- Faire Verträge Die Schulungsverträge berücksichtigen die gesetzlichen Vorgaben und enthalten eine Kündigungsmöglichkeit für die Teilnehmer unter angemessenen Bedingungen.
VII. Selbstverpflichtung
Die Bildungseinrichtung erklärt im Wege einer Selbstverpflichtung, dass folgende Prinzipien die Grundlage ihrer Schulungstätigkeiten bilden:
- Wissen – Wir informieren uns ständig über aktuelle wissenschaftliche und komplementäre Erkenntnisse, dass unsere Dozenten diese vermitteln und verpflichten uns zur Kontrolle des Lehrerfolgs der Teilnehmer unserer Bildungsangebote.
- Erfahrung – Wir schätzen die Traditionen der Erfahrungsheilkunde, achten auf einen Praxisbezug der Lehrinhalte, die didaktische Aufbereitung des Lehrstoffs und eine ausreichende Erfahrung der Dozenten in ihrem Unterrichtsgebiet.
- Verantwortung – Wir sind uns der Verantwortung bewusst, die wir übernehmen, wenn wir Heilpraktiker und andere Therapeuten ausbilden, die in der Ausübung ihrer Berufe dem Wohle ihrer Patienten verpflichtet sind.
- Sorgfalt – Wir entwicklen unsere Lehrkonzepte und Skripte sorgfältig und achten darauf, dass die Teilnehmer an unseren Bildungsangeboten präsent sind und die Inhalte lernen.
- Achtsamkeit – Wir sind engagiert und konzentriert in unserem Tun und helfen unseren Schülern Achtsamkeit zu entwicklen, die für eine verantwortungsvolle therapeutische Tätigkeit unerlässlich ist.
- Mitgefühl – Mitgefühl ist mehr als Empathie, denn sie enthält das Ziel, dem anderen im Positiven zu unterstützen und helfend und beratend auf seinem Weg zu begleiten.
- Wertschätzung – Unsere Tätigkeit und die unserer Schüler bedarf einer hohen Ethik, die sich in der Wertschätzung jedes Menschen und seiner individuellen Lebenssituationen ausdrückt.