Die folgenden Kriterien sind der Kern der Aus- und Fortbildungsmaßnahmen:

  • Kenntnis der diagnostischen Möglichkeiten und Erfordernisse in Theorie und Praxis
  • Theoretische und praktische Grundlagen
  • Behandlungsstrategien
  • Praktische Durchführung
  • Planung von qualifizierten Behandlungskonzepten
  • Dokumentation und Behandlungsverlauf
  • Ergebnisqualität
  • Anwendung der Weiterbildungspflicht gemäß des Sorgfaltpflichturteils des Bundesgerichtshofs
  • Vermittlung von spezifischer Literatur
  • Erforderliche und spezifische Untersuchungen zur Gefahrenabgrenzung
  • Risiken, Kontraindikationen, Nebenwirkungen, Infektionsgefahren und Hygienevorschriften

Ausbildungsnachweise
Für die Vergabe unserer Ausbildungsnachweise müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
Die/Der Ausbildungsleiter/in bestätigt, dass der geforderte Kenntnisstand vermittelt wurde, dass die Teilnehmerin/der Teilnehmer an der Ausbildung ohne signifikante Fehlzeiten teilgenommen hat und dass die theoretischen und praktischen Übungen erfolgreich absolviert wurden.
Bei Seminaren, die mit einer Prüfung abschließen, muss die Prüfung erfolgreich bestanden worden sein.
Bei Seminarangeboten ohne Prüfungsabschluss sind die Ausbildungsleiterin/der Ausbildungsleiter gehalten, durch mündliches Abfragen und durch praktische Übungseinheiten alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu überprüfen, ob der vermittelte theoretische und praktische Wissensstoff verstanden wurde und umgesetzt werden kann.

Auf unseren Nachweisen dokumentieren wir folgende Angaben:

  • Name und berufliche Qualifikation der Teilnehmerin/des Teilnehmers
  • Bezeichnung und Zeitraum der Aus-/Fortbildung
  • Teilgenommene und Gesamtstundenzahl
  • Veranstaltungsort und Seminarleiter/in

Evaluation: Die Teilnehmer/innen aller Seminare erhalten Evaluationsbögen. Diese Bögen werden bei Rückgabe zentral ausgewertet.