Der Bundesgesundheitsminister hat die Corona-Pandemie für beendet erklärt.

Die noch verbliebene Maskenpflich im Gesundheitsbereich endet mit dem Auslaufen des § 28b IfSG zum 07.04.2023.

Damit enfällt auch die Maskenpflicht für Besucher/innen in den Heilpraktiker-Praxen.

https://www.zdf.de/nachrichten/zdf-morgenmagazin/ende-der-corona-massnahmen-in-deutschland-100.html

 

Archiv
Derzeit besteht noch eine FFP2-Maskenpflicht für Besucher und Patienten nach den Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes. Diese Regelung läuft wahrscheinlich spätestens am 07.04.2023 aus. Eine Testpflicht besteht nicht. Bitte sprechen Sie gerne vor der Behandlung mit der/dem Heilpraktiker/in.
Ich habe Sorge, dass ich mich angesteckt habe und erkranke. Kann ich damit zu meinem Heilpraktiker/meiner Heilpraktikerin gehen?
Nein. Heilpraktiker/innen dürfen Infektionserkrankungen wie Covid -19 weder diagnostizieren noch behandeln. Das schreibt das Infektionsschutzgesetz bindend und ohne Ausnahmen vor.

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Der Infektionsweg
"Hauptübertragungsweg für SARS-CoV-2 ist die respiratorische Aufnahme virushaltiger Flüssigkeitspartikel, die beim Atmen, Husten, Sprechen und Niesen entstehen." (Quelle: RKI)
Weitere und umfangreiche Informationen stellt das Robert-Koch-Institut zur Verfügung:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Steckbrief.html#doc13776792bodyText1


Mundschutz-Masken: Welche gibt es und was ist zu beachten

Nicht mehr zulässig: Community-Masken“ oder „DIY-Masken“ sind im weitesten Sinne Masken, die (z.B. in Eigenherstellung auf Basis von Anleitungen aus dem Internet) aus handelsüblichen Stoffen genäht und im Alltag getragen werden. …
Träger der beschriebenen „Community-Masken“ können sich nicht darauf verlassen, dass diese sie oder andere vor einer Übertragung von SARS-CoV-2 schützen, da für diese Masken keine entsprechende Schutzwirkung nachgewiesen wurde. …
Den besten Schutz vor einer potentiellen Virusübertragung bietet nach wie vor das konsequente Distanzieren von anderen, potentiell virustragenden Personen. …
Personen, die nach einer entsprechende Maske suchen, sollten daher unbedingt folgende Regeln berücksichtigen:

Medizinische Gesichtsmasken (MNS; Operations-(OP-)Masken) dienen vor allem dem Fremdschutz…

Filtrierende Halbmasken (FFP) sind Gegenstände der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) im Rahmen des Arbeitsschutzes und haben die Zweckbestimmung, den Träger der Maske vor Partikeln, Tröpfchen und Aerosolen zu schützen. Das Design der filtrierenden Halbmasken ist unterschiedlich. Es gibt Masken ohne Ausatemventil und Masken mit Ausatemventil. Masken ohne Ventil filtern sowohl die eingeatmete Luft als auch die Ausatemluft und bieten daher sowohl einen Eigenschutz als auch einen Fremdschutz. Masken mit Ventil filtern nur die eingeatmete Luft und sind daher nicht für den Fremdschutz ausgelegt.

Die vollständige Empfehlung des BfArM „Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte“ erreichen Sie hier:
https://www.bfarm.de/SharedDocs/Risikoinformationen/Medizinprodukte/DE/schutzmasken.html

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung informiert über den Umgang mit Schutzmasken, seit die Maskenpflicht spätestens ab dem 27.04.2020 in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens gilt. Diese Hinweise sind so umfangreich geworden, dass wir sie hier nicht mehr auszugsweise abdrucken können. Bitte laden Sie sich das Merblatt der Bundeszentrale über diesen Link herunter:
https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/fragen-und-antworten/sich-und-andere-schuetzen.html

Archiv-Information, nur gültig bis zum 15.04.2020:
Eine Schutzwirkung ist bisher nicht wissenschaftlich belegt. Auch gibt es keine ausreichenden Belege dafür, dass ein Mund-Nasen-Schutz oder eine Mund-Nasen-Bedeckung einen selbst vor einer Ansteckung durch andere schützt (Eigenschutz).

Durch einen Mund-Nasen-Schutz (MNS) können Tröpfchen, die man z. B. beim Sprechen, Husten oder Niesen ausstößt, abgefangen werden. Das Risiko, eine andere Person durch Husten, Niesen oder Sprechen anzustecken, kann so verringert werden (Fremdschutz). Es ist zu vermuten, dass auch eine textile Barriere im Sinne eines MNS (sogenannte community mask oder Mund-Nasen-Bedeckung) das Risiko verringern kann, andere anzustecken, weil sie die Geschwindigkeit der Tröpfchen, die beim Husten, Niesen oder Sprechen herausgeschleudert werden, reduzieren können.

Nicht zu verwechseln mit einem einfachen Mund-Nasen-Schutz bzw. einer Mund-Nasen-Bedeckung sind der mehrlagige medizinische (chirurgische) Mund-Nasen-Schutz oder medizinische Atemschutzmasken, z. B. FFP-Masken.  Diese sind für den Schutz von medizinischem und pflegerischem Personal essentiell und müssen dieser Gruppe vorbehalten bleiben.

Hygiene-Tipps
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat eine Reihe von Tipps veröffentlicht:
https://www.infektionsschutz.de/hygienetipps.html

Sind die derzeitigen Maßnahmen gerechtfertigt?
Diese Frage müssen sich alle Beteiligten täglich aufs Neue stellen. Der Gesetzgeber hat mit seinen Verordnungen aber einen klaren Rahmen des Verhaltens geschaffen. Dem folgen auch wir Heilpraktiker/innen.

Diese Information wurde am 06.04.2023 aktualisiert