Liebe Kolleginnen und Kollegen,

1995 haben sich 6 Berufsverbände der Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker auf ein „Berufsbild“ geeinigt. Das war vor 27 Jahren. Seit dem hat es rasante Entwicklungen gegeben, die sicher eines Tages eingearbeitet werden.

Wir dürfen nie vergessen, dass unsere Existenzberechtigung in der Anwendung der traditionellen und komplementären Heilkunde liegt, die nur von uns so durchgeführt wird. Die juristische und gesetzgeberische Seite hat die Aufgabe, diese Arbeit abzusichern. Wir befinden uns weiterhin in einem Diskussions- und Klärungsprozess mit dem Gesetzgeber. Über den Stand der rechtlichen Auseinandersetzung berichten wir kontinuierlich.

Nach wie vor liefert das Berufsbild* eine gute Grundlage unserer Arbeit, einige wenige Passagen können dies verdeutlichen:
Heilpraktiker/innen regen bei ihrer Behandlung stets die natürlichen Selbstheilungskräfte an. Der Vielfältigkeit neuer diagnostischer und therapeutischer Möglichkeiten, die diesem Ziel dienen, und Eingang in das Behandlungsspektrum der Heilpraktiker/innen finden können, sind auch in der Zukunft keine Grenzen gesetzt…
Sie (die Heilpraktiker/innen) verhindern in den ihnen eigenen Bereichen gesundheitlicher Versorgung eine unserer demokratisch pluralistischen Gesellschaft unangemessenen Monopolstellung der institutionalisierten Medizin und bilden praktisch eine Regulativfunktion, in dem durch ihr Wirken nicht nur die Therapiefreiheit sinnvoll gewahrt wird, sondern auch die Wahlfreiheit der Bürger nach einem/einer von ihnen persönlich bevorzugten Therapeut/in…
So ist es und so bleibt es.
Herzlichst, Ihr Dieter Siewertsen
 Vorsitzender Freie Heilpraktiker e.V.

*Das ganze Berufsbild finden Sie u.a. auf unserer Website https://freieheilpraktiker.com/berufsbild

Editorial aus der WIR.Heilpraktiker 2.2022