Die HUK-Coburg und andere Krankenkassen bzw. Krankenvesicherungen möchten Heilpraktiker gewinnen, die mit ihnen und/oder der PAX Familienfürsorge einen Vertrag abschließen,
in dem sich der/die unterzeichnende/r Heilpraktiker/in u.a. dazu verpflichten, Patienten, die dort krankenversichert sind, zu vereinbarten, festgelegten Honorarsätzen zu behandeln. Die Gebührensätze sollen denen der Beihilfeverordnung des Bundes vom Juli 2013 entsprechen. Zwischen der Bundesbeihilfe und einigen Heilpraktiker-Verbänden wurde eine Gebührenliste vereinbart und die darin enthaltenen Sätze bis auf unbestimmte Zeit für angemessen im Sinne der Beihilfeverordnung erklärt. In dieser Vereinbarung wurde auch festgelegt, dass sich private Krankenversicherungen anschließen können. Die unterzeichnenden Heilpraktikerverbände verpflichteten sich auch dazu, auf Anfrage Kollegen/innen zu benennen, die Beihilfe-Versicherte zu diesen Sätzen zu behandeln. Wir als FH waren damals nicht bereit, diesen Vertrag mit zu unterzeichnen, weil wir der Ansicht sind, dass die Honorargestaltung in den Praxen erfolgen und die Gebührensätze auf diesem Weg nicht als angemessen festgeschrieben werden sollten.
Nun ist die HUK-Coburg, zu der auch die PAX Familienfürsorge gehört, als erste den Weg gegangen, auf die Heilpraktiker zuzugehen und sie zu bitten, diesen Vertrag zu unterzeichnen. Dabei wird sie vom Kollegen Kämper (Vorstandsmitglied des Warendorfer BDH/Bund Deutscher Heilpraktiker e.V.) unterstützt. Es wird mit der Aussicht eines Zuwachses von Patienten für die unterzeichnenden HP geworben. Die HUK spricht dabei von einer Gewinnsituation „aller Beteiligten“. Bei näherer Betrachtung ist das aus unserer Sicht allerdings nicht nachvollziehbar. Der hauptsächliche Gewinner ist hier die Versicherung. Inwieweit die Versicherten davon profitieren würden, kann angezweifelt werden. Sicher ist aber, dass die unterzeichnen Heilpraktiker/innen und die gesamte Heilpraktikerschaft hierbei die Verlierer sein werden. Die HUK verspicht, eine Liste der unterzeichnenden HP auf ihrer Internetseite zu führen. Im Vertragstext steht dazu aber dann kein Wort. Die Punkte, die im Einzelnen auffallen:
Wir vertreten die Auffassung, dass sich unsere Kollegen und Kolleginnen weder in der Möglichkeit, das Honorar individuell mit den Patienten/innen, entsprechend der individuellen Gegebenheiten zu vereinbaren, noch in ihrer Therapiefreiheit freiwillig beschneiden lassen sollten. Es ist anzunehmen und zu befürchten, dass dieses Beispiel Schule machen wird. Das Zeichen, was die Heilpraktikerschaft mit solchen Verträgen setzen würde, wäre fatal: Es würde zeigen, dass wir mit diesen Beträgen zufrieden sein können und mit diesen unseren Lebensunterhalt erwirtschaften können.
Zurecht sind viele Kollegen/innen mit dem GebüH von 1985 unzufrieden. Dieser Weg mit der HUK kann allerdings ein Weg in die Abwärtsspirale sein und nicht eine Verbesserung für uns und unsere Patienten. Man denke dabei an die Wirkung, die es für alle Milchbauern hat, wenn Lebensmitteldiscounter mit Molkereien Dumpingpreise aushandeln.
Nicht zuletzt ist auch noch darauf hinzuweisen, dass die Rechtmäßigkeit einer solchen Vereinbarung unklar ist. Es ist zu befürchten, dass es sich kartellrechtlich um eine illegale Preisabsprache handeln könnte. Darüber müssen und werden gegebenenfalls Gerichte entscheiden.
Februar 2016 Cynthia Roosen, Heilpraktikerin Stell. Vorsitzende Freie Heilpraktiker e.V. und Leiterin der Gebühren- und Gutachterkommission Freie Heilpraktiker e.V.