Seit dem 29.07.2026 hat das Bundesministerium für Gesunheit einen neuen Minister. Dr. Carsten Linnemann hat das Amt übernommen und ist nunmehr für die Umsetzung des GKV-Sparpaketes zuständig. 

Wir erinnern uns: Mit dem GKV-Sparpaket werden Homöopathie und anthroposophische Medizin als Satzungsleistung der gesetzlichen Krankenkassen gestrichen. Dies gilt zum Teil sofort, für Satzungsleisungen ab dem 01.01.2027. Es ist sinnvoll, die eigene Krankenkasse anzusprechen.

Private Krankenversicherungen sowie privaten Zusatzversicherungen sind in der Regel erst einmal nicht betroffen. Hier entscheiden die vertraglichen Bedingungen. Es ist aber zu empfehlen, auch in diesen Fällen mit der PKV Rücksprache zu halten.

Das Gesetz wurde am 10.7.2026 im Bundestag mit Mehrheit verabschiedet, der Bundesrat hat ebenfalls zugestimmt. Ob sich unter dem neuen Gesundheitsminister noch einmal etwas ändert, ist eher unwahrscheinlich. Wir beobachten die Entwicklung mit großem Interesse.

Für weitere Informationen zu den Auswirkungen des GKV Spargesetzes empfehlen wir die Website des Netzwerkes "weil´s hilft":
https://www.weils-hilft.de/gesundheitspolitik/gkv-spargesetz-verabschiedet-was-bedeutet-das-konkret

Zur Einordnung und Auswirkung auf die Heilpraktiker
Da wir in der Regel nicht über die GKV abrechnen, sind unsere Patienten direkt erst einmal nicht betroffen. Unsere Leistungen gegenüber unseren Patienten werden nach dem privatrechtlichen Behandlungsvertrag individuell abgerechnet und nicht gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse. Bei der freiwilligen Satzungsleistung wird es aber zu Veränderungen für Patienten kommen.

In jedem Fall betrifft das Sparpaket zur Rettung der GKV-Finanzen viele Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker persönlich als meist freiwillig Versicherte in der GKV.

Wie sich die Beihilfe für beamtete Patientinnen und Patienten verhalten wird, ist noch nicht abzusehen. Hierfür ist das Bundesinnenministerium zuständig. Auch noch nicht absehbar ist, ob es Auswirkungen auf die Apothekenpflicht gibt. Das Bundeskabinett erklärt hierzu: "Versicherte können sich homöopathische und anthroposophische Leistungen weiterhin selbst beschaffen und bei Bedarf private Versicherungen zur Kostenübernahme abschließen."

Weitere Informationen zum Bundesgesundheitsminister und dem Gesundheitsausschuss erhalten Sie über unsere Website hier:
https://freieheilpraktiker.com/aktuell/aktuelle-berufspolitik/563-gesundheitsministerium-und-gesundheitsausschuss

15.03.2026, aktualisiert am 17.08.2026