Die Empfehlungen der Rentenkommission
"Empfehlung 22. Die Kommission empfiehlt, künftig alle nicht obligatorisch abgesicherten Selbständigen, die ihre Tätigkeit ab einem Stichtag neu aufnehmen, verpflichtend und ohne Opt-out in die GRV einzubeziehen. Die Versicherungspflicht sollte auch alle Personen umfassen, die bereits jetzt eine selbständige Beschäftigung ausüben. Ihnen soll jedoch ein voraussetzungsloses Herausoptieren ermöglicht werden."
Der VGSD (Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland e.V.) hat eine ausführliche Einschätzung veröffentlicht und nimmt die Empfehlungen unter die Lupe. Wir sind Mitglied des VGSD und teilen die Position zur Rentenreform.
Link zum Artikel auf der Website des VGSD Stand 23.06.2026
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erarbeitet nun auf Basis der 33 Empfehlungen für das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf, der dann den parlamentarischen Weg gehen wird. Vieles ist zum jetzigen Zeitpunkt noch unklar.
Hinweis:
Falls die Rentenreform so kommt wie sie angekündigt wurde, wird es eine 3. Säule der Altersabsicherung geben:
Die staatlich geförderte private Vorsorge auch für Selbstständige.
Hier sind wir in Gesprächen und werden wohl noch in diesem Sommer eine Möglichkeit für unseren Beruf vorstellen können.