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Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker warten sehnsüchtig auf eine neue Richtlinie, um ihre Leistungen so abrechnen zu können, dass sie ein solides und stabiles Einkommen erzielen können.

Dabei sollen die privaten Kranken-(Zusatz-) Versicherungen und Beihilfestellen auch möglichst alle Leistungen erstatten, damit potenzielle Patienten und Patientinnen durch mögliche Eigenleistungen von einem Besuch bei uns nicht abgeschreckt werden.

Die Sehnsucht nach Orientierung, Sicherheit und einem angemessenen Einkommen, das unseren Wert widerspiegelt, ist groß und berechtigt.

Ein neues GebüH zu schreiben, ist den Berufsverbänden aus kartellrechtlichen Gründen untersagt. Hohe Geldbußen können verhängt werden.

Als Berufs- und Fachverband Freie Heilpraktiker e.V. wollen wir mit diesem Papier aufklären, unsere Position erläutern und ein Plädoyer halten für ein individuelles Gebührenverzeichnis im Rahmen des Behandlungsvertrages. Denn im Gegensatz zu den kartellrechtlich ausgebremsten Berufsverbänden darf die einzelne Praxis ihr persönliches und individuelles Gebührenverzeichnis schreiben.

Das komplette Positionspapier wurde erstmals in unserer Zeitschrift WIR.Heilpraktiker, Ausgabe IV. Quartal 2025 veröffentlicht und kann hier als pdf heruntergeladen werden:

Honoarabrechnungen, 3 Seiten, 200 KB