Mit der Politik im Dialog: Heilpraktikerwesen – eine wichtige Ressource

Zwei BMG-Gutachten als Grundlage für eine zukunftsorientierte Einordnung der Heilpraktikerschaft in die Gesundheitsversorgung

Die Gesamtkonferenz Deutscher Heilpraktikerverbände und Fachgesellschaften (GDHP) veranstaltete am 26. März 2026 auf Einladung von Simone Borchardt, der gesundheitspolitischen Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, ein Parlamentarisches Frühstück im Deutschen Bundestag.

Vor Mitgliedern des Deutschen Bundestages – den Abgeordneten Simone Borchardt, Emmi Zeulner und Mark Helfrich (alle CDU/CSU-Fraktion) – sowie vor Referentinnen und Referenten mehrerer Abgeordneter stellte die Gesamtkonferenz Deutscher Heilpraktikerverbände und Fachgesellschaften (GDHP) die Relevanz der Heilpraktikerschaft im Gesundheitswesen dar.

Der Hintergrund: Im November 2025 wurde vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) das empirische Gutachten zum Heilpraktikerwesen veröffentlicht. Ein Rechtsgutachten des BMG liegt seit 2021 vor. Die Ergebnisse beider Gutachten liefern eine solide Beschreibung der Rolle von Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern in der heutigen gesundheitlichen Versorgung.

In ihrem Impulsvortrag würdigte die Schirmherrin Frau MdB Simone Borchardt die Arbeit der Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker und hob deren Relevanz für das Gesundheitswesen hervor. Sie betonte, man wolle und müsse faktenbasiert über die Heilpraktikerschaft reden. „An uns soll es nicht scheitern und mit dem empirischen Gutachten gibt es jetzt eine neutrale Stimme.“

Christian Blumbach, Sprecher der GDHP, stellte in seinem Vortrag die Heilpraktikerschaft als festen Bestandteil der ambulanten Gesundheitsversorgung dar, der für viele Patientinnen und Patienten eine wichtige Ergänzung zur konventionellen Medizin ist. Er hob insbesondere die hohe Zahl an Patientenkontakten sowie die Bedeutung für wohnortnahe Versorgung, Prävention und individuelle Begleitung hervor. Ein zentraler Punkt war der Beitrag der Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker zur Entlastung des Gesundheitssystems – sowohl durch die privat finanzierten Behandlungen als auch durch präventive Ansätze, die chronische Erkrankungen vermeiden oder verzögern können. Zudem betonte er, dass der Berufsstand gut reguliert ist, umfangreichen gesetzlichen Vorgaben unterliegt und dass die Patientensicherheit laut den beiden Gutachten gewährleistet ist.

Auch die rechtliche Perspektive stellte er klar heraus: Der Heilpraktikerberuf ist verfassungsrechtlich geschützt, und es gibt keine belastbare Grundlage für eine Abschaffung. Gleichzeitig wies er auf bestehende Kooperationspotenziale mit der Ärzteschaft hin, die jedoch ärztlicherseits durch berufsrechtliche Hürden eingeschränkt sind.

Abschließend formulierte er eine deutliche gesundheitspolitische Botschaft: Die Heilpraktikerschaft sollte als Ressource verstanden und stärker in Prävention, integrative Versorgung und zukünftige Reformüberlegungen einbezogen werden – insbesondere unter Einbindung der praktischen Expertise aus dem Berufsstand selbst.

Fachleute der GDHP in der Diskussion mit Abgeordneten

Die GDHP bündelt seit nunmehr acht Jahren Kräfte und Kompetenzen für die berufspolitische Arbeit. An diesem Runden Tisch nehmen aktuell 41 Verbände (18 Berufsverbände und 23 Fachgesellschaften) teil. Es haben bereits 30 große Konferenzen und zahlreiche Treffen in Arbeitsgruppen stattgefunden. Die hierbei erarbeiteten und abgestimmten Positionen wurden stellvertretend von einem Team von Fachleuten vorgetragen:

• Heilpraktikerrecht/Qualitätssicherung/Patientenschutz: Siegfried Kämper, Sonja Kohn, Cynthia Roosen, Dieter Siewertsen
• Heilpraktikerüberprüfung/Ausbildung: Maria Niemeyer, Georg Weitzsch, Birgit Ziegler
• Heilpraktiker Psychotherapie: Dr. Werner Weishaupt
• Ärzte und Heilpraktiker: Prof. Dr. med. André-Michael Beer
• Sprecherteam GDHP: Elvira Bierbach, Christian Blumbach

In der Diskussion mit den Abgeordneten konnten die Vertreterinnen und Vertreter der GDHP wichtige Anliegen und Positionen einbringen. Zwei Schwerpunkte waren die zukünftige Bedeutung von Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker für die Gesundheitsversorgung und die Frage, wie eine verantwortungsvolle Fortführung des Heilpraktikerberufs aussehen kann.

Die zentrale Botschaft der GDHP wurde von den Abgeordneten bestätigt: Die Heilpraktikerschaft ist eine wertvolle Ressource. Sie muss in eventuelle gesetzliche Neuregelungen unbedingt eingebunden werden.

Heilpraktiker für Psychotherapie, Ausbildung, Fortbildung

Beispielhaft seien hier einige zentrale Themen der Diskussionsbeiträge genannt.

Dr. Werner Weishaupt (VFP e.V.) betonte die wichtige Rolle der Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker für Psychotherapie angesichts langer Wartezeiten und wachsender Zahl psychischer Erkrankungen. Mit rund 2 Millionen Patientenkontakten jährlich seien sie ein unverzichtbarer Bestandteil der Versorgung, dessen Wegfall das System stark belasten würde. Zudem belegten die Daten des BMG-Gutachtens einen hohen Bildungsstand der Kolleginnen und Kollegen, regelmäßige Weiterbildung und verantwortungsvolle Kooperation. Hervorgehoben wurden außerdem die überaus geringe Schadensquote, die rechtliche Unauffälligkeit und die hohe Patientenzufriedenheit.

Birgit Ziegler (AGTCM e.V.) beschrieb die Entwicklung und Einführung eines umfassenden Methodenkatalogs, der von den Fachgesellschaften und Methodenträgerschaften selbst erarbeitet und stetig ergänzt wird. Die einzelnen Methodenbeschreibungen definieren die therapeutischen Verfahren, ihre Anwendungsbereiche, die Indikationen, Kontraindikationen, die korrekte Anwendung usw. und schaffen damit verbindliche Qualitätsstandards für die Praxis und Ausbildung. Dies dient gleichermaßen der von der Politik und Öffentlichkeit geforderten Qualitätssicherung und Transparenz sowie der Patientensicherheit, aber auch der Methodenvielfalt und Therapiefreiheit.

Georg Weitzsch (FDHPS e.V.) verdeutlichte anhand des empirischen Gutachtens die wichtige Rolle der Heilpraktikerschulen für die Qualitätssicherung in der Berufsausübung. Außerdem betonte er den hohen Wert der durch das BMG im Jahre 2017 eingeführten Leitlinien für die Heilpraktiker-Überprüfungen. Er wies darauf hin, dass gemäß Aussagen aus dem juristischen Gutachten des BMG bei einer etwaigen zukünftigen Reform des Heilpraktikergesetzes diese Leitlinien rechtssicher verankert werden sollten. Auf diesem Wege könnten bundesweit verbindliche Standards eingeführt werden.

Integrative Medizin, Prävention, Heilpraktikerschaft als Ressource

Im Koalitionsvertrag steht: „Wir unterstützen Forschung und Versorgung zur Naturheilkunde und Integrativer Medizin zur Präventionsförderung." Ein zentrales Anliegen der GDHP ist es, diese wichtigen Themen nicht allein den Vertretungen der universitären Medizin und der Ärzteschaft zu überlassen, sondern deutlich aufzuzeigen, dass diese wesentliche Bestandteile unseres Selbstverständnisses und unserer Arbeit sind.

Prof. Dr. André-Michael Beer (Initiative Gesunde Vielfalt) absolvierte vor seinem Medizinstudium eine Heilpraktikerausbildung. Seine Habilitation 2005 an der Ruhr-Universität Bochum war in Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg die erste auf dem Gebiet der Naturheilkunde. Viele Jahre leitete er die Klinik für Naturheilkunde in Blankenstein. Eindrücklich und in aller Deutlichkeit sprach unser Gastredner sich dafür aus, die Heilpraktikerschaft in die Integrative Medizin einzubeziehen, sowie dafür, eine Zusammenarbeit von Ärzteschaft und Heilpraktikerschaft zu ermöglichen.

Dieter Siewertsen (FH e.V.) betonte: „Die Heilpraktikerschaft ist seit dem empirischen Gutachten kein ‚unbekanntes Wesen‘ mehr.“ Er machte unter anderem deutlich, dass Regelungen etwa im Bereich von Bildungswerken, Volkshochschulen und Krankenkassen den Einsatz von Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern in der Prävention verhindern – ein Widerspruch zur politischen Zielsetzung, Prävention zu stärken.

Siegfried Kämper (BDH e.V.) veranschaulichte mit praktischen Beispielen die Wichtigkeit von Heilpraktikerpraxen auch und gerade in versorgungsschwachen Gebieten. Er zeigte Möglichkeiten auf, die Heilpraktikerschaft künftig verstärkt niedrigschwellig, wohnortnah und kostensparend als Ressource einzubinden, und verdeutlichte dabei eindrücklich ihr Potenzial für Kosteneinsparungen sowie ihre soziökonomische Bedeutung.

Ein klares Versprechen: Wir bleiben im konstruktiven Austausch

Die Redebeiträge wurden von den anwesenden Abgeordneten sowie den Referentinnen und Referenten wertschätzend kommentiert. Einigkeit bestand ebenso bei dem Bedarf, den fachlichen Austausch zwischen Ärzteschaft und Heilpraktikerschaft praxistauglich und alltagsrealistisch zu gestalten.

Das GDHP-Team unterstützte die Forderung der Abgeordneten nach Transparenz und Qualitätssicherung ausdrücklich – dafür engagieren sich die Berufsverbände und Fachgesellschaften kontinuierlich.

Es machte aber auch deutlich: Wenn Weiterentwicklungen des Berufs oder Regelungen, die auch den Heilpraktikerberuf betreffen, diskutiert werden, muss die Heilpraktikerschaft mit ihrer fachlichen Expertise von Anfang an mit am Tisch sitzen.

Die Bundestagsabgeordneten sicherten zu, mit der GDHP im Dialog zu bleiben, und zwar konstruktiv und faktenbasiert. Als gemeinsames Ziel wurde definiert, zum Wohle der Patientinnen und Patienten den Heilpraktikerberuf in unserem Gesundheitswesen zu sichern und weiterzuentwickeln.

www.gesamtkonferenz-heilpraktiker.de

Auf Social Media:
Facebook https://www.facebook.com/SimoneBorchardt2021
Instagram https://www.instagram.com/p/DWji66dDLHc/

 

Gruppenforo mit MdB Borchardt quer 600

 Foto: Simon Szendzielarz

Von links nach rechts Dr. Werner Weishaupt (VFP e.V.), Sonja Kohn (VUH e.V.), Cynthia Roosen und Dieter Siewertsen (FH e.V.), MdB Emmi Zeulner, Christian Blumbach und Elvira Bierbach (Sprecherteam GDHP und BDH e.V.), Georg Weitzsch (FDHPS e.V.), MdB Simone Borchardt, Siegfried Kämper (BDH e.V. und HPGO3 e.V.), MdB Mark Helfrich, Gerhard Christ (GDHP), Prof. Dr. André-Michael Beer (Initiative Gesunde Vielfalt), Birgit Ziegler (AGTCM e.V.), Petra Kniebes (Initiative Gesunde Vielfalt), Maria Niemeyer (FDHPS e.V.)