Diesen Beruf gibt es bereits: Heilpraktiker!
Das sagt der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU/SPD 2025: Ziffer 3606 Die Osteopathie regeln wir berufsgesetzlich.
Die Auseinandersetzung um ein Berufsgesetz wird seit vielen Jahren geführt. Viele Physiotherapeuten haben Osteopathie erlernt, dürfen diese Therapiemethode aber nicht anwenden. 2015 hat das Oberlandesgericht Düsseldorf ein entsprechendes Urteil gefällt. Nur Ärzte und Heilpraktiker sind befugt, Osteopathie als heilkundliche Methode durchzuführen. Auch die sektorale Heilpraktikererlaubnis, beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie, lässt dies nicht zu, da Osteopathie keine Methode ist, die im Rahmen der Physiotherapie gelehrt wird.
Einige einschlägige „Osteopathie-Fachverbände“, die ein bestimmtes Ausbildungssystem vertreten (u.a. akademisiert) und promoten, setzen sich für einen eigenständigen Fachberuf ein.
Eine genaue Analyse dieser Ausbildung zeigt, dass es sich keineswegs um eine in besonderem Maße hochqualifizierte Ausbildung handelt, die nur z.B. vom Berufsverband VOD beworben wird. Zahlreiche Ausbildungsstätten der Ärzte und Heilpraktiker, u.a. die ACON e.V., stehen dieser therapeutischen Ausbildung in nichts nach.
Osteopathie stellt im weiteren keine in sich geschlossene Therapiemethode dar. Sie enthält sowohl Chiropraktik, Energiearbeit, Faszientherapie und Elemente der Physiotherapie.
Im Rahmen ihrer Berufszulassung und Kompetenz werden osteopathische Techniken von Angehörigen verschiedener Berufsgruppen ausgeführt.
Wir halten ein eigenständiges Berufsgesetz weder für notwendig noch für sinnvoll. Es wäre zudem ein Systembruch in der Gesundheitsberufe-Landschaft, das eine noch nicht einmal in sich genau abgrenzbare Methode den Rang eines Berufes erhält.
Ein weiterer Aspekt ist der Patientenschutz. Die Aufsplitterung der Heilberufe-Landschaft würde zunehmen und für Patientinnen und Patienten eher unübersichtlicher als übersichtlicher werden. Ohne Not würde eine jahrzehntelange sichere Anwendung durch die bisherigen Leistungserbringer gefährdet.
Heilpraktiker (und Ärzte) wenden die Osteopathie an. Sie sind qualifiziert ausgebildet, können und dürfen diagnostizieren und tragen diese Therapiemethode weiter. Das empirische Gutachten des Bundesgesundheitsministeriums 2024/2025 macht für den Heilpraktikerberuf deutlich: Die Patientenversorgung ist gewährleistet, die Patientensicherheit ebenfalls.
Wir erwarten, dass die derzeitigen Anwender der Therapiemethode Osteopathie, Heilpraktiker und Ärzte, nicht ausgegrenzt, sondern gehört und in die Beratungen eingebunden werden.
Wir halten einen eigenständigen Fachberuf Osteopathie für nicht notwendig. Die Versorgung ist bereits seit Jahrzehnten gewährleistet.
Derzeit wird in einer Arbeitsgruppe der Länder über ein Fachberufegesetz beraten. Auch das Bundesgesundheitsministerium ist involviert.
Ein konkreter Gesetzentwurf existiert noch nicht.
7.4.2026