Nicht nur die freiberuflichen Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker werden nach den bisherigen Plänen der Bundesregierung ausgespart, es trifft alle Selbstständigen und vor allem wieder die sog. Soloselbstständigen. Wir unterstützen den VGSD/Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland e.V. Dieser Verband vertritt sehr viele der "Soloselbstständigen" und arbeitet wiederum in der BAGS (Bundesarbeitsgemeinschaft Selbstständigenverbände) mit. 

Dadurch werden die Kräfte gebündelt, auch wenn alle bisherigen Interventionen fruchtlos verlaufen sind. Der VGSD informiert hierzu auf seiner Website:
"Mit BAGSV: VGSD nimmt Stellung und führt intensive Gespräche
Wir als Verband haben den neuen Referentenentwurf gestern erhalten und hatten die Möglichkeit, innerhalb einer sehr knappen Frist bis heute (10. Oktober) 14 Uhr eine Stellungnahme beim Bundesministerium der Finanzen abzugeben. Diese Möglichkeit haben wir genutzt und uns gemeinsam mit 26 anderer Verbände unter dem Dach der BAGSV (Bundsarbeitsgemeinschaft Selbstständigenverbände) ans Finanzministerium gewandt. Die Stellungnahme kannst du hier einsehen."
https://www.vgsd.de/neuer-referentenentwurfaktivrente-konkretisiert-sich-selbststaendige-weiter-aussen-vor-bagsv-wendet-sich-ans-finanzministerium/

Petition unterstützen
Derzeit läuft eine wichtige Petition, die wir unterstützen. Weitere Informationen sind über die u.g. Links erhältlich:

"Aktivrente nur für Angestellte? Nicht mit uns! Unterzeichne jetzt unsere Online-Petition “Aktivrente auch für Selbstständige: Wir sind keine Erwerbstätigen zweiter Klasse”! Regelmäßige Updates zum Stand der Dinge gibt’s hier im Beitrag.
Schon unterzeichnet? Die Online-Petition "Aktivrente auch für Selbstständige" setzt sich dafür ein, dass neben Angestellten auch Selbstständige bei der Aktivrente berücksichtigt werden."
https://www.vgsd.de/mit-regelmaessigen-updatespetition-aktivrente-auch-fuer-selbststaendige-jetzt-mitzeichnen/?cs=rp

https://www.openpetition.de/petition/online/aktivrente-auch-fuer-selbststaendige-wir-sind-keine-erwerbstaetigen-zweiter-klasse