Wie weit können wir da mit gehen? Wo sind die Grenzen der Heilkunde? Welche Risiken gibt es u.U. für Patient/innen und Behandler/innen?

Das ist die Ausgangsüberlegung:
Wir sind Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker und damit Vertreter/in der Naturheilkunde und einer komplementären Medizin.

Das ist in jedem Fall wichtig:

  • Jede therapeutische Maßnahme setzt eine eindeutige medizinische Diagnose voraus.

  • Mögliche Nebenwirkungen oder Komplikationen müssen bekannt und beherrschbar sein. Patient/innnen sind vollständig aufzuklären.

  • Bei korrekter Anwendung eines zugelassenen Medikamentes trägt der Hersteller die sog. Produkthaftung. In allen anderen Fällen, die nach dem Arzneimittelgesetz zwar möglich sind, trägt aber der Anwender die Haftung.

  • Die Erlaubniserteilung zur Ausübung der Heilkunde bedeutet nicht automatisch, dass Sie umsatzsteuerbefreit sind. Nach § 4, Nr. 14 UStG sind steuerfrei: "Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen der Ausübung der Tätigkeit als Arzt, Zahnarzt, Heilpraktiker, Physiotherapeut, Hebamme oder einer ähnlichen heilberuflichen Tätigkeit durchgeführt werden."

Zusammen mit anderen Berufsverbänden arbeiten wir daran, hier eine weitere Klärung herbei zu führen und das ist bei der Fülle der Angebote gar nicht so einfach.

28.11.2024