Derzeit gibt es für die Heilpraktiker mehr Fragen als Antworten:
Wollen wir den elektronischen Heilberufeausweis, der die Voraussetzung für die aktive Teilnahme an der Telematikstruktur darstellt? Dieser Ausweis wird derzeit nur den verkammerten Medizinern und Apothekern gegeben. Damit können dann Arztpraxen, Kliniken, Apotheken und Pflegeeinrichtungen an der ePA teilnehmen.
Es ist natürlich Hardware nötig, die die Ärzte in der Regel bereits haben oder ein Vertrag mit einem zertifizierten Anbieter, über den der Zugang zum Server mit den Patientendaten gehen kann.

Wir müssen uns auch entscheiden, ob wir die zentrale Erfassung der Gesundheitsdaten auf externen Servern befürworten.

Ob es vor einer Neufassung des Heilpraktikergesetzes mit dann mglw. einer geregelten Ausbildung überhaupt eine Möglichkeit geben wird, in die "Heilberufe-Community" aufgenommen zu werden, ist offen, aber nicht sehr wahrscheinlich.

Es ist auch noch nicht klar, wieviele gesetzlich versicherte Patienten überhaupt ab der Einführung am 15.01.2025 einer Aktivierung der ePA für sich persönlich widersprechen. Grundsätzlich könnten Befunde etc. vom Patienten selber hochgeladen oder abgerufen werden. Dies muss dann über seinen Zugang via Internet und Browser oder eine App erfolgen.

Zusammen mit Berufsverbänden und Fachgesellschaften beobachten wir die Entwicklung.

Teilen Sie uns gerne Ihre Meinung mit: info@freieheilpraktiker.com

Die Ärzteschaft
Die Erläuterungen und Stellungnahmen sind äußerst umfangreich. Wie der reale Entwicklungsstand in den Kliniken, Praxen etc. derzeit ist, können wir nicht überblicken, zumal es in vielen Klinik-Verbünden bereits eine eigene Telematikstrukturen gibt. Die offiziellen Verautbarungen der Ärztekammer finden sich hierTelematik und Ärzte
Ein Zitat auf der Website erscheint wichtig: "Die Bundesärztekammer setzt sich dafür ein, dass die Telematikinfrastruktur einer Reihe von grundlegenden Kernprinzipien wie z.B. einem angemessenen Datenschutz folgt, die sie von anderen technischen Netzwerken unterscheidet und dadurch der besonderen Sensibilität beim Umgang mit medizinischen Daten Rechnung trägt. Grundsätzlich steht und fällt die Nutzung der Telematikinfrastruktur mit der Akzeptanz bei den Beteiligten. Akzeptanz kann bei Patienten und Ärzten nur durch für sie erkennbaren Nutzen entstehen. Dies umfasst insbesondere den Aspekt der Praktikabilität."

Neben den Kammern gibt es viele ärztlich Berufsverbände mit eigenen Positionen.
Besonders kritisch sieht der ärztliche Berufsverband "Freie Ärzteschaft" die ePA. Die Ärztevereinigung hat am 15.02.2024 eine Stellungnahme zur ePAkte veröffentlicht
Zitat: "Denn bei der ePA würden die Daten nicht mehr in der Verantwortung von Praxen und Kliniken – und unter deren Schweigepflicht – oder in der Hand der Patienten verwaltet, sondern bei IT-Firmen in zentralen Clouds. Nicht einmal ein Prozent der Bürger habe bislang dieses zunächst freiwillige Angebot genutzt, weil auch sie offenbar keinen Benefit sahen." Die ganze Stellungnahme können Sie auf der Website der Ärztevereinigung nachlesen:
https://freie-aerzteschaft.de/pm_16-02-24-fae-elektronische-patientenakte-keine-sicherheit-kein-mehrwert-2/

Die Gematik GmbH
Federführend für den Aufbau und die Durchführung der Telematik-Infrastruktur ist im Auftrag des Gesundheitsministeriums die "Gematik GmbH" aus Berlin. Diese Institution arbeitet seit ca. 20 Jahren daran. Auf ihrer Website werden die Schritte zur Telematik dargestellt. https://www.gematik.de/
Ein kleiner Hinweis sei uns gestattet. Unser Vorsitzender nahm bereits vor ca. 15 Jahren im NRW-Gesundheitsministerium an einer Gesprächsrunde zwischen Heilpraktikerverbänden, Verwaltungsvertretern und Gematik-Verantwortlichen teil. Auf die Frage, wie denn der Datenschutz der doch sensiblen Gesundheitsdaten auf externen Servern gewährleistet werden könne, antwortete ein Gematikvertreter: Das ist gewährleistet. Ein unautorisierter Zugriff durch z.B. Hacker sei ja schließlich verboten.

Die gesetzlichen Krankenkassen
Derzeit informieren die gesetzlichen Krankenkassen ihre Mitglieder über die Einführung der elektronischen Patientenakte ePA. Die Akte wird in der Regel automatisch angelegt. Versicherte können dem aber widersprechen. Hier müssen alle Betroffenen die Informationen ihrer gesetzlichen Krankenkasse abwarten und genau lesen.

Diese Seite wurde am 19.09.2024 angelegt und am 30.09.2024 aktualisiert.