Da Heilpraktiker nicht der strafrechtlichen Schweigepflicht des § 203 StGB unterliegen, handelt es sich vorrangig um eine datenschutzrechtliche Problemstellung. Rechtsanwalt Dr. R. Sasse hat uns zur Thematik eine juristische Stellungnahme zukommen lassen. Unsere Mitglieder finden die Stellungnahme und eine Liste von Firmen, die die sog. End-zu-End-Verschlüsselung anbieten, über folgenden Link im Mitgliederbereich diese Website
https://freieheilpraktiker.com/mitgliederbereich/datenschutz/552-patientenkommunikation-per-e-mail

Interessant sind auch die Ausführungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik
https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Verbraucherinnen-und-Verbraucher/Informationen-und-Empfehlungen/Onlinekommunikation/Verschluesselt-kommunizieren/E-Mail-Verschluesselung/E-Mail-Verschluesselung-in-der-Praxis/e-mail-verschluesselung-in-der-praxis.html