Betroffen sind Personen, die versehentlich den Begriff "Psychotherapeut" genutzt haben. Bitte prüfen Sie zeitnah, ob Sie in allen (Online-)Branchenportalen korrekt bezeichnet werden. Insbesondere auch bei Google Business! Nicht nur Ihre Homepage kann ein Einfallstor für eine Abmahnung sein.


Und wenn doch eine Abmahnung kommt? Ohne Rechtsanwalt wird es dann nicht gehen. Einfach die Unterlassungserklärung zu unterschreiben, kann teure Folgen haben.
Weitere Informationen erhalten Sie auf heilpraktikerrecht.com . Unseren Mitgliedern raten wir, sich die Info-Seite über folgenden Link anzuschauen (Bitte loggen Sie sich zuerst ein): https://www.heilpraktikerrecht.com/bereiche-des-heilpraktikerrechts/sektorale-des-heilpraktikers/berufsbezeichnung-heilpraktiker-fuer-psychotherapie/

In unserer Zeitschrift WIR.Heilpraktiker, Ausgabe II. Quartal 2023 April-Juni 2023, wird ein ausführlicher Artikel des Rechtsanwaltes Dr. René Sasse zu "Abmahnungen" erscheinen.