"Zehn Gesetze und zwölf Rechtsverordnungen seien betroffen, heißt es in einem Schreiben von Buschmann an verschiedenen Regierungsressorts, darunter das Bundesgesundheitsministerium und das Bundesfinanzministerium. „Diese Rechtsvorschriften sollten nun von den jeweils federführenden Ressorts auf etwaige Bereinigungserfordernisse geprüft und gegebenenfalls in Rechtbereinigungsgesetzen bereinigt werden.“

Dazu gehört das Gesetz des Deutschen Sparkassenverbands von 1933, die Verordnung über öffentliche Spielbanken von 1938 oder auch das Gesetz zur Ausübung der Heilkunde (Heilpraktikergesetz) von 1939.

Bereits in der letzten Legislaturperiode wurde dies vom damaligen Antisemitismusbeauftragten der CDU/SPD-Bundesregierung Felix Klein eingefordert und teilweise umgesetzt. Quelle: FAZ

Unser Kommentar: Wenn es um eine reine Namensbereinigung geht, ist absolut nichts dagegen einzuwenden. Einiges wurde ja auch in unserem Interesse bereits 2016 angepasst, z.B. in der Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz: Der Begriff Volksgesundheit wurde ersetzt durch "Gesundheit der Bevölkerung oder für die ihn aufsuchenden Patientinnen und Patienten". Da das Bundesgesundheitsministerium gerade erst ein empirisches Gutachten zum Heilpraktikerwesen auf den Weg gebracht hat, sind grundlegende Änderungen derzeit nicht wahrscheinlich.

Wir werden wachsam bleiben und das Vorhaben einer sprachlichen Anpassung in jedem Fall konstruktiv begleiten.

Update: 26.05.2023
Das BMG arbeitet an einer Reform des Heilpraktikergesetzes. Das jetzt in Auftrag gegebene empirische Gutachten zu Heilpraktikerwesen ist ein Schritt in diese Richtung. In diesem Rahmen werden auch die sprachlichen Bereinigungen durchgeführt werden.