Soweit der Ausschuss für Gesundheit die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 19/24447 empfiehlt, wird auf die Begründung im Gesetzentwurf verwiesen. Zu den vom Ausschuss für Gesundheit vorgeschlagenen Änderungen ist darüber hinaus Folgendes anzumerken:

Zu Artikel 1 
Zu Paragraph 5 Absatz 5 und Paragraph 6 Absatz 1

Mit den Änderungen wird bei den Tätigkeiten der Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker im Bereich des MT-Berufe-Gesetzes am geltenden Recht festgehalten. Das Bundesministerium für Gesundheit hat ein umfassendes Rechtsgutachten zum Heilpraktikerrecht beauftragt, in dessen Folge dieses insgesamt in einem sorgfältigen Dis- kussionsprozess geprüft und in Bezug auf mögliche weitere Maßnahmen beraten werden soll. Dieser Prozess bezieht auch das Spektrum der heilpraktischen Tätigkeiten ein.

Zu Paragraph 5 Absatz 5 

Mit der Ergänzung wird es Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern nach dem geltenden Recht unverändert ermöglicht, unmittelbar ohne ärztliche Beteiligung Tätigkeiten, deren Ergebnisse der Erkennung einer Krankheit oder der Beurteilung ihres Verlaufs dienen, bei Medizinischen Technologinnen und Technologen anzufordern.

Zu Paragraph 6 Absatz 1 Nummer 1 

Mit der Ergänzung werden Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker nach dem geltenden Recht unverändert als Personen genannt, die den Medizinischen Technologen und Technologinnen vorbehaltene Tätigkeiten nach § 5 MTBG-E ebenfalls ausüben können.

Fraktionsmeinungen

Die Fraktion der CDU/CSU betonte, …
Außerdem freue man sich, dass für die Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker die aktuelle Rechtslage gültig bleibe. Man werde die Erarbeitung eines in Auftrag gegebenen Gutachtens abwarten und dann eventuelle Reformen in diesem Bereich vornehmen.

Die Fraktion der SPD merkte an, … (Keine Anmerkungen zu den Heilpraktiker/innen)

Die Fraktion der AfD bewerte den Gesetzentwurf positiv … Einige Forderungen des eigenen Antrags zur Stärkung der Heilpraktiker seien auch von Mitgliedern anderer Fraktionen aufgegriffen worden. Es sei nicht richtig, den Heilpraktikern die Labortätigkeit, also die Möglichkeit, Untersuchungen durchzuführen, zu entziehen. Es sei im Gegensatz dazu wichtig, die Rolle der Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker im Gesundheitssystem zu stärken.

Die Fraktion der FDP … (Keine Anmerkungen zu den Heilpraktiker/innen)

Die Fraktion DIE LINKE. begrüßte die Reform …. Begrüßenswert sei darüber hinaus, dass es für Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern nach geltenden Recht weiterhin unverändert möglich sei, unmittelbar, ohne ärztliche Beteiligung Tätigkeiten, deren Ergebnisse der Erkennung einer Krankheit oder der Beurteilung ihres Verlaufs dienten, bei Medizinischen Technologinnen und Technologen anzufordern.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN befürwortete den Gesetzentwurf…. Den Antrag der AfD zu den Heilpraktikern lehne die Fraktion ab, da dieser ohne Beteiligung der relevanten Berufsverbände erarbeitet worden sei, wichtige Fragen der Patientensicherheit unberücksichtigt lasse und nicht auf in diesem Zusammenhang nötige Regelungen eingehe.

 

Berlin, 27. Januar 2021
Emmi Zeulner Berichterstatterin 
Dr. Wieland Schinnenburg Berichterstatter 
Bettina Müller Berichterstatterin 
Harald Weinberg Berichterstatter 
Detlev Spangenberg Berichterstatter 
Dr. Janosch Dahmen Berichterstatter