1. Akupunktur, Homöopathie, Chiropraktik, Osteopathie:
Die gesamte alternative Heilkunde soll verdrängt werden

Vordergründig geht es in dem Memorandum akademischer Wissenschaftler um Heilpraktiker, in Wirklichkeit um die gesamte alternative Medizin, egal, ob sie von Heilpraktikern oder Ärzten ausgeübt wird. Dieses Thema wird erstmals so deutlich angesprochen.

Offensichtlich glauben die Memorandum-Autoren, dass die Heilpraktiker das schwächste Glied in der Kette sind. Es wird die Salamitaktik angewandt. Sind erst die Heilpraktiker eliminiert, sind die ärztlichen Alternativen schnell ruhig zu stellen.

Das mit den Autoren verbandelte Informationsnetzwerk (gegen) Homöopathie (s. dort die Trägerkreis-Liste) hat sich seit Bestehen zur Aufgabe gesetzt, alternative Heilkunde aus dem Universum der Heilkunde auszugrenzen.

2. Es gibt keine sachlichen Argumente für eine Abschaffung der Heilpraktiker

Die Argumente gegen den Heilpraktiker-Beruf sind schwach bis unwahr.

So wird auch hier wieder der Heilpraktiker-Fall Brüggen ins Feld geführt. In wie weit die Vorwürfe bestätigt werden, wird das gerichtliche Verfahren herausarbeiten.

Der Fall Brüggen ein Einzelfall. Wo in der politischen oder Rechtsgeschichte wird denn über Einzelfälle ein ganzer Berufsstand diskreditiert? Wenn das Schule macht, herrscht bald Willkür. Wir leben aber in einem demokratischen Rechtsstaat, in dem Willkür keinen Platz haben darf.

3. Heilpraktiker verfügen über genügend medizinisches Wissen um beurteilen zu können, ob ihre Therapieanwendung zum Wohle des Patienten ist.

Uns wird immer wieder eine scheinbar mangelnde Ausbildung vorgeworfen. Das stimmt weder für die medizinische Grundausbildung noch für die therapeutische Ausbildung. Wir können verstehen, dass Medizin-Wissenschaftler nur ihr eigenes universitäres Universum anerkennen können. Das bildet aber nicht die Realität der Heilpraktiker ab.

Grundausbildung
Kein Heilpraktiker kann die gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung bei der sog. unteren Länder-Verwaltungsbehörde, meist dem örtlichen Gesundheitsamt, erfolgreich bestehen, wenn er nicht ein in den Leitlinie zur Überprüfung der Heilpraktikeranwärter/innen des Bundesministeriums für Gesundheit vom 7.12.2017 festgelegtes Grundwissen nachweisen kann. Hierzu muss faktisch eine der privaten Heilpraktikerschulen besucht werden. Nicht wenige Heilpraktiker haben zudem eine medizinische Erst-Ausbildung (z.B. Krankenschwestern oder -pfleger, Notfallsanitäter etc.).

Therapeutische Ausbildung
Die alternativen Therapien werden in privaten Schulen und über die Schulungszentren der Berufsverbände gelehrt. Auch für den Berufsverband Freie Heilpraktiker e.V. gilt: Es gibt nachprüfbare Ausbildungspläne, ein Qualitätsmanagement, eine Prüfungskultur und ein Fortbildungssystem. Unser Kompetenzsiegel wird nach festgelegten und nachprüfbaren Kriterien vergeben.

Die Autoren haben sich nicht im Ansatz die Mühe gemacht, dieses System zu erfragen, geschweige denn zu verstehen.

4. Freies und selbstverantwortliches Handeln sichert Behandlungsqualität und steht für Patientenschutz

Der Staat hat in der Tat keine Rahmenbedingungen für die Ausbildung vorgegeben. Daraus hat sich eine auf Selbstverantwortung aufgebaute eigene Ausbildungskultur entwickelt. Der Abschluss aber ist immer die staatliche amtsärztliche Gesundheitsheitsamt-Überprüfung. Die theoretische und mündliche Überprüfung kann nur bestehen, wer über genügend heilkundliches Wissen verfügt. Unsere Erfahrung sagt uns: Kein Autor des Memorandums, die Ärzte eingeschlossen, würde die Überprüfung aus dem Stand bestehen.

Hinter den Autoren steht eine tiefsitzende Angst vor selbstverantwortlichem Handeln.

5. Kein Heilpraktiker-Berufsverband verschließt sich Gesprächen über die Optimierung der Ausbildung.

Wir bieten die Zusammenarbeit auch an dieser Stelle wieder an.

Nach wie vor meinen aber z.B. die Memorandum-Autoren, über die Köpfe der Heilpraktiker - und was noch viel schlimmer ist - über die Köpfe der erkrankten und hilfesuchenden Patienten hinweg über einen ganzen Berufsstand und ihrer Hilfe für kranke Menschen richten zu können.

Es gibt in Deutschland eine Jahrzehnte gewachsene Kultur der alternativen Heilkunde, für die uns andere Länder beneiden. Millionen von Patienten haben erlebt und erleben, dass das Horrorgemälde der Autoren nicht der Wirklichkeit entspricht.

Die Memorandum-Autoren können ihre Forderungen nicht mit Fakten belegen. Die Heilpraktiker wollen keine Ärzte sein oder werden, das wäre das Ende der Erfahrungsheilkunde.

6. Die Memorandum-Autoren wollen objektiv den Patientenschutz abschaffen.

Wer die Heilpraktiker abschaffen oder in ihrer Kompetenz bis auf ein Minimum reduzieren will, nimmt bewusst oder billigend in Kauf, dass der Patientenschutz abgeschafft und die alternative Heilkunde in die Hinterzimmer der Illegalität getrieben wird.

Sog. Patientenschützer, die sich vehement gegen Heilpraktiker aussprechen, haben mit uns noch nicht einmal gesprochen. Sie wissen nicht, wie unsere Wirklichkeit aussieht, sie sehen nur eine sich selbst zurechtgezimmerte.

Uns erscheint die Kampagne gegen alternative Heilkunde und Homöopathie zutiefst ideologisch gefärbt zu sein. Es geht nicht um Veränderung oder Verbesserung. Es geht um Abschaffung, für die es sachlich keine Begründung gibt.

7. Wissen sie, was sie tun?

Das Heilpraktikergesetz von 1939 sollte die Heilpraktiker in Deutschland abschaffen, die Ausbildung und Berufszulassung wurde verboten. Schon damals hat die seinerzeitige Reichsärztekammer eine nicht unwesentliche Rolle gespielt.

Die DDR hat nach ihrer Gründung jede Form von alternativer Heilkunde neben der Ärzteschaft untersagt, es gab lediglich eine Übergangsfrist für bereits zugelassene.

In der Bundesrepublik Deutschland dagegen arbeiten wir Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker auf der Grundlage eines grundgesetzlich verankerten liberalen und humanen Weltbildes der mündigen Bürger.

8. Wir werden nicht zulassen, dass diese Grundwerte abgeschafft werden.

Düsseldorf, den 28.08.2017
Vorstand des Berufsverbandes Freie Heilpraktiker e.V.

Dieter Siewertsen
Vorsitzender

F H - Freie Heilpraktiker e.V.
Berufs- und Fachverband
Benrather Schloßallee 49 - 53
40597 Düsseldorf

Tel.: 0211 9017 290
Fax: 0211 9017 2919
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Eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts Düsseldorf Nr. VR 6153
Vorstand gemäß § 26 BGB: Dieter Siewertsen Vorsitzender, Cynthia Roosen stellv. Vorsitzende