§ 1 Geltungsbereich

Unsere allgemeinen Ausstellerbedingungen gelten - vorbehaltlich einer Individualvereinbarung - für alle unsere Kongresse und Messen gegenüber den teilnehmenden Ausstellern.
Mit seiner Anmeldung erkennt der Aussteller unsere AAB an. Sie sind unter www.Heilpraktikerkongress.de zum Abruf, Speichern und Ausdruck öffentlich zugänglich.

§ 2 Vertragsschluss

Die Anmeldung zu unserem Kongress kann schriftlich, per email, per Fax, oder über das Anmeldeformular per Internet vorgenommen werden. Bei schriftlichen Anmeldungen benutzen Sie bitte unsere Anmeldevordrucke. Der Ausstellungsvertrag kommt erst mit dem Versand unserer schriftlichen Anmeldebestätigung per Post an den Aussteller zustande. Wir behalten uns das Recht vor, Anmeldungen abzulehnen.

§ 3 Zahlungen

Die Höhe der jeweiligen Ausstellungsmiete ergibt sich aus den Anmeldeunterlagen. Die angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von gegenwärtig 19 %.
Die Ausstellungsmiete ist sofort fällig und ohne Abzug zu bezahlen. Die Bezahlung erfolgt per Überweisung auf eines der unten genannten Konten.

§ 4 Ausstellungsregelungen

Unsere Bestätigung begründet keinen Anspruch auf eine bestimmte Lage oder Form des angemeldeten Ausstellungsstandes. Die Standzuteilung wird schriftlich nach Fertigstellung des Messeplans mitgeteilt. Wir stellen ausschließlich die Fläche in ihrem bauseits vorhandenen Zustand zur Verfügung. Konkurrenzlosigkeit wird nicht gewährleistet.
Werbeunterlagen des Ausstellers dürfen ausschließlich innerhalb der angemieteten Ausstellungsfläche ausgelegt, aufgestellt und verteilt werden. Bild- und Tonwerbung (u.a. Lautsprecherwerbung, Filmvorführung) ist nur dann zulässig, sofern benachbarte Aussteller hierdurch nicht belästigt werden. Drittfirmen und deren Produkte dürfen am Werbestand nicht beworben werden. Die Aufnahme von Drittausstellern am Werbestand ist unzulässig.
Erforderliche Anmeldungen GEMA-pflichtiger Werke bei der GEMA obliegen dem Aussteller; dieser trägt die hieraus resultierenden Gebühren und Kosten. Die Öffnungszeiten der Ausstellung sowie die Auf- und Abbauzeiten sind in den Anmeldeunterlagen ausgewiesen. Der Auf- und Abbau der Stände ist ausschließlich während der genannten Zeiten zulässig. Der Aussteller ist verpflichtet, seinen Stand während der Öffnungszeiten durchgängig mit sachkundigem Personal zu besetzen.
Die zum Eintritt erforderlichen Zugangsberechtigungen werden auf schriftliche Anforderung hin ausgestellt. Die jeweilige Anfrage muss die Namen des Ausstellers und dessen Begleitpersonals enthalten. Die Zugangsberechtigungen werden am Veranstaltungsort ausgehändigt. Der Verkauf von Waren, Speisen oder Dienstleistungen ist nur nach unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung zulässig. Der Aussteller ist verpflichtet, die gesetzlichen Regelungen (u.a. zur Preisauszeichnung) zu beachten.

§ 5 Rechtsvorschriften

Der Aussteller hat sämtliche für die Teilnahme an der Messe relevanten Rechtsvorschriften und behördliche Anordnungen zu beachten. Dies gilt insbesondere für wettbewerbs-/(heilmittel-)werberechtliche, arzneimittelrechtliche, baurechtliche, arbeitsrechtliche, gewerberechtliche und brandschutzrechtliche Vorgaben. Es dürfen nur Medizinprodukte, Arzneimittel und Nahrungsergänzungsmittel, die über eine europäische oder deutsche Zulassung verfügen, präsentiert werden. Der Aussteller versichert, dass seine Präsentation sämtliche rechtlichen Vorgaben für Medizinprodukte, Arzneimittel und Nahrungsergänzungsmittel und deren Bewerbung beachtet. Der Aussteller versichert, dass durch seine Werbemaßnahmen und Ausstellungsprodukte keine Schutzrechte Dritter (bspw. Urheber-, Marken-, Kennzeichenoder Patenrechte) verletzt werden.
Bei der Gestaltung der Messestände müssen die verwendeten Materialien den Brandschutzvorgaben nach DIN 4102 sowie den Sicherheits- und Brandschutzvorschriften des Kongresshotels entsprechen.

§ 6 Haftung

Wir führen Einlasskontrollen durch. Für die Beaufsichtigung, Bewachung und Verkehrssicherheit des Ausstellungsstandes und der Ausstellungsfläche ist ausschließlich der Aussteller verantwortlich. Ein Sicherheitsdienst besteht nicht.
Wir haften gegenüber dem Aussteller nur für den aus einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung resultierenden Schaden des Ausstellers. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Ausstellers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung wegen Arglist und die Haftung für die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. (Dies sind solche Verpflichtungen, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Ausstellers schützen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat. Wesentlich sind ferner solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Aussteller regelmäßig vertrauen darf).

§ 7 Haftungsfreistellung

Der Aussteller stellt uns von Ansprüchen Dritter (u.a. Besucher, Wettbewerber, durchführendes Hotel, Behörden) frei, die diese aufgrund einer unzulässigen Werbemaßnahme, eines Verstoßes gegen diese Bedingungen oder eines sonstigen rechtswidrigen Verhaltens des Ausstellers gegenüber uns berechtigterweise geltend machen.

§ 8 Datenschutz

Sämtliche von Ihnen mitgeteilten personenbezogenen Daten (Anrede, Name, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Telefaxnummer, Bankverbindung, Kreditkartennummer) werden wir ausschließlich gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechtes verwerten.
Bitte beachten Sie hierzu unsere Hinweise zur Datenverarbeitung gem. Art. 13 DSGVO,
abrufbar unter: Hinweise zur Datenverarbeitung.

§ 9 Ausschluss

Bei Verstößen gegen diese Allgemeinen Ausstellerbedingungen oder bei einer Nicht-Befolgung von Anordnungen oder Weisungen im Rahmen des Hausrechts können Aussteller von der (weiteren) Teilnahme ausgeschlossen werden.

§ 10 Gerichtsstandsvereinbarung, Salvatorische Klausel

Sofern der Aussteller Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Vereinssitz in Düsseldorf. Unser Recht, ein Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.

 

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Vorstand gemäß § 26 BGB: Vorsitzender Dieter Siewertsen, stellv. Vorsitzende Cynthia Roosen
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