Urkunde200

Urkunden

 

Heilpraktiker/innen erhalten eine Urkunde, wenn ein Prüfungsseminar mit einer schriftlichen Prüfung erfolgreich abgeschlossen wurde.

Teilnahme201

Teilnahmebescheinigungen

 

Für erfolgreich absolvierte Seminare ohne schriftliche Abschlussprüfung erhalten die Teilnehmer/innen eine Teilnahmebescheinigung.

Wichtiger Hinweis Sowohl die Teilnahme an unseren Bildungsveranstaltungen als auch eine erfolgreiche Prüfung und deren Beurkundung berechtigt nicht zur Ausübung der Heilkunde oder zur Anwendung der erlernten Methode zu diagnostischen und therapeutischen Zwecken. Heilkunde darf in Deutschland nur ausgeübt werden, wenn eine Erlaubniserteilung als Heilpraktiker/in vom überprüfenden Gesundheitsamt (Gesetz zur Ausübung der Heilkunde/Heilpraktikergesetz) oder eine anderweitige staatliche Heilkundeerlaubnis vorliegt.