Es gibt derzeit keine gesetzlichen Rahmenbedingungen für die therapeutische Ausbildung, jedoch gibt es einen anerkannten Binnenstandard der Heilpraktiker/innen. Dieser Binnenstandard wird stetig weiter entwickelt. Maßgeblich beteiligt sind hierbei die Fachverbände der Heilpraktiker/innen und die Heilpraktikerschulen.

Darin liegt die große Freiheit unseres Berufes, der die Vielfalt erfahrungsbezogener Methoden garantiert und somit für unsere Patient/innen und unseren Berufsstand ein Garant komplementärer, ganzheitlicher, naturheilkundlicher und individueller therapeutischer Angebote ist.


Als Berufsverband verzichten wir übrigens bewusst auf eigene Ausbildungsangebote für die Vorbereitung zur Heilpraktiker-Überprüfung vor dem Gesundheitsamt. Dies ist die Aufgabe der Heilpraktikerschulen. Wir arbeiten mit zahlreichen Schulen und Kooperationspartnern zusammen:
https://freieheilpraktiker.com/fortbildung/kooperationspartner

Fortbildung
Fortbildung erkennt an, dass eine Grundqualifikation bereits besteht (in unserem Falle die HP-Ausbildung und/oder Erlaubniserteilung) und beschreibt eine Bildungsmaßnahme, die sich direkt auf den Beruf bezieht. Hierbei geht es laut Berufsbildungsgesetz um den gezielten Erwerb weiterführender Fähigkeiten und Fertigkeiten, die auf die Ausübung neuer, bevorstehender Aufgaben des Berufs ausgerichtet sind. 
Weiterbildung dagegen bezieht sich auf Bildungsmaßnahmen, die nicht in direktem Bezug zum ausgeübten Beruf stehen (zum Beispiel ein Englischkurs für einen Heilpraktiker).

Unser Schulungszentrum in Düsseldorf
Wir bieten ein vielfältiges therapeutisches Fachfortbildungs-Programm in unserem eigenen Schulungszentrum in Düsseldorf an. Einige Therapiemethoden erfordern ein umfangreiches Erlernen in Theorie und Praxis. Dieses ist in der Regel nur über einen längeren Zeitraum möglich. Andere Angebote sind Auffrischungsseminare und/oder intensive Kurzzeit-Seminare. Unsere Fach-Fortbildungen sind solche Bildungsmaßnahmen, die mindestens alle grundlegenden und wesentliche Inhalte umfassen und einen hohen Praxisanteil beinhalten. Sie bestehen aus Einzelseminaren, die oft auch unabhängig voneinander gebucht werden können. Die FH-Qualitätskriterien finden Sie hier: https://freieheilpraktiker.com/fortbildung/qualitaetssicherung/34-qualitaetskriterien

Der Wunsch nach Urkunden, Prüfungen, vergleichbaren Ausbildungszeiten und -inhalten und vielleicht auch nach Zertifizierungen ist uns bekannt. Wir wollen diese Nachfrage in hoher Qualität erfüllen, zugleich aber dem Umstand Rechnung tragen, dass Interessenten für ein Thema sehr unterschiedliche Vorbildung besitzen, in unterschiedlichen Lebenssituationen ihren Beruf ausüben und über verschiedene Einkommen und Budgets verfügen. Unser Konzept der Ausbildungsnachweise finden Sie hier: https://freieheilpraktiker.com/fortbildung/qualitaetssicherung/48-ausbildungsnachweise

Zur Fachfortbildung gehört aber nicht nur der Präsensunterricht im Schulungszentrum, sondern auch das Hospitieren und das zielgerichtete Selbststudium. Moderne Möglichkeiten des Lernens mittels DVD, Streaming und Online-Seminaren kommen dazu. In einigen Fällen, wie zum Beispiel in der Homöopathie-Fortbildung, ist das Lesen von Fachliteratur ein wesentlicher und unumgänglicher Bestandteil. Da viele Teilnehmer/innen bereits eine Heilkunde-Erlaubnis besitzen, können erste Anwendungen in der Praxis oder als freier Dienst an Freunden und Bekannten im Rahmen der Sorgfaltspflicht durchgeführt werden.

Für die Beurkundung einer abgeschlossenen Fach-Fortbildung können daher bestimmte Zeiten des Selbststudiums und eine bestimmte Zahl von Praxisanwendungen sowie ihre Dokumentation anerkannt werden. Alle Lehrinhalte und nachgewiesene Lehrzeiten werden in der Urkunde zu einer Fach-Fortbildung ausgewiesen. Somit sind die Urkunden nicht nur dekorativ, sondern ein bedeutender Nachweis der Fortbildungspflicht und ein Dokument, das im Umgang mit Juristen, Versicherungen, Verbänden und Bewerbungen wichtig sein kann.
Wer seine Fortbildung frei gestalten möchte und wem eine Beurkundung im genannten Sinn nicht wichtig ist, hat auch weiterhin die Möglichkeit, einzelne Seminare zum Thema zu besuchen und erhält darüber eine Teilnahmebescheinigung und im Fall einer bestandenen Prüfung eine Urkunde.

Was sind Selbststudium und Praxisanwendungen?
Als Selbststudium kann gelten: Studium von Fachliteratur, Fach-DVDs, Streaming, die Teilnahme an Online-Seminaren für Fachkreise, das Studium von Lehrskripten und Handouts, Hausaufgaben, die Teilnahme an fachspezifischen Kongressen und Messen, die Teilnahme an Fachseminaren und Fachvorträgen Dritter. Praxisanwendungen sind Anwendungen des Gelernten zu Übungszwecken außerhalb des Seminars oder Anwendungen bzw. Anwendungsbeobachtungen in der Praxis. Auch die Teilnahme an Facharbeitskreisen sowie Hospitationen und Online-Supervisionen gehören dazu.

Wie sind Selbststudium und Praxisanwendungen nachzuweisen?
Der Nachweis erfolgt durch das Verfassen von Kurz-Protokollen, in welchem Zeitraum (Datum und Stundenzahl) welche Maßnahme vorgenommen wurde. Eine kurze inhaltliche Wiedergabe des Gelernten ist erwünscht. Im Falle von Praxisanwendungen wird eine anonymisierte Kasuistik verfasst, die Anamnese und Differenzialdiagnose beinhaltet, die Methodenwahl darstellt und die Anwendung der Methode als Verlaufs- und Ergebniskontrolle beschreibt.

Sind Selbststudium, Hospitation und Praxisanwendungen für alle Seminare verpflichtend?
Nein. Selbststudium, Hospitation und Praxisanwendungen zu Übungszwecken sind für viele Seminare sinnvoll aber freiwillig. Hospitationsplätze sind leider noch rar. Wir bemühen uns, dies zu ändern.