Die Kosten
Die Behandlungskosten orientieren sich am Umfang einer Untersuchung und Behandlung, dem erforderlichen Zeitaufwand, den durchzuführenden Maßnahmen unter Einbeziehung von Materialkosten und dem Schwierigkeitsgrad der Behandlung. Vor Behandlungsbeginn muss ein Behandlungsvertrag abgeschlossen werden (Patientenrechtegesetz), in dem auch die Honorarhöhe festgelegt wird.

Das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker ist weitgehend veraltet und stellt keine realistische Grundlage für die Kosten dar. Viele Praxen haben ein individuelles Honorarverzeichnis als Bestandteil des Behandlungsvertrages.

Gesetzliche Krankenkassen
dürfen Heilpraktikerleistungen nicht erstatten. Einige wenige Krankenkassen erstatten ihren Versicherten im Rahmen von Satzungsleistungen unter bestimmten Voraussetzungen einen Anteil. Bitte sprechen Sie Ihre Krankenkasse an.

Private Voll- oder Zusatzversicherungen
Private Krankenversicherungen übernehmen in der Regel auch die Kosten für Heilpraktikerbehandlungen und deren Verordnungen, jedoch in sehr unterschiedlichem Umfang.

Entscheidend hierfür ist, welcher Tarif abgeschlossen wurde. Allgemeine Werbeaussagen sind nicht bindend. Über Leistungen für Behandlungen bei Heilpraktiker/innen und ihren Heilverfahren sollte vor Vertragsabschluss eine genaue Übersicht vorliegen. Je nach Erstattungshöhe muss mit einem Eigenanteil gerechnet werden.

Beihilfeberechtigte
erhalten oftmals  Beihilfen zu Heilpraktikerleistungen und den Verordnungen. Es gibt Erstattungsgrenzen und -einschränkungen. Ihre Beihilfestelle wird Sie sicher gerne aufklären.

Download GebüH von 1982

Download Beihilfe Erstattungsliste Bund