Eigenblut-Musterprozess
Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat unserer Klage in Sachen Eigenbluttherapie erfreulicherweise stattgegeben.
Über Inhalt und Folgen dieser Entscheidung informieren wir Sie nach sorgfältiger Beratung mit unserem Rechtsanwalt.
Beachten Sie bitte: Ein Gerichtsurteil bindet nach Rechtskraft nur die beteiligten Parteien und hat keine direkten Auswirkungen auf Dritte. Dr. Sasse wird zeitnah prüfen, welche Konsequenzen das Urteil für nicht verfahrensbeteiligte Heilpraktiker oder andere Formen der Eigenblutbehandlung haben kann.
Dieses Verfahren wurde unterstützt von FH-Freie Heilpraktiker e.V., FVDH-Freier Verband Deutscher Heilpraktiker e.V., UDH-Union Deutscher Heilpraktiker e.V. und Lachesis e.V.

WIR informieren Kopf 800

Rechtsgutachten zum Heilpraktikerrecht durch das Bundesgesundheitsministerium
Wir begleiten diesen Schritt proaktiv mit einem eigenen Gutachten

Das Bundesgesundheitsministerium hat ein öffentliches Gutachten zum Heilpraktikerrecht ausgeschrieben und noch kein Gesetz auf den Weg gebracht. Im Gutachten sollen alle Aspekte des Heilpraktikerrechts beleuchtet werden.

Von vielen zu untersuchenden Fragestellungen ist auch die Abschaffung der Heilpraktiker/in- nen in der Rechtsgutachten-Anforderung ein zu untersuchender Punkt. Das nehmen wir sehr ernst. Aber es geht nicht primär um ein Abschaffungs-Gutachten.

Ein Grund für das Gutachten jetzt: Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung aus CDU/CSU/ SPD sieht vor, „das Spektrum der heilpraktischen Behandlung im Sinne einer verstärkten Patientensicherheit zu überprüfen“. Diese Überprüfung wird nun durch das Gutachten auf den Weg gebracht. Das Ergebnis ist derzeit offen.

Eine Rolle wird auch gespielt haben, dass am 17. und 18. Juni 2020 die Gesundheitsminister-Konferenz in Berlin tagt. Die Bundesländer bereiten in ihrer internen Arbeitsgruppe „Berufe des Gesundheitswesens“ eine Beschlusslage zum Heilpraktikerrecht vor. Die Heilpraktiker- Berufsverbände wurden und werden bisher ausdrücklich nicht mit einbezogen.

Das Ministeriums-Gutachten soll innerhalb von 6 Monaten fertig sein. Wird es rechtlich objektiv geschrieben, werden es die Apologeten des Untergangs unserer Arbeit schwerer haben. Es kann aber auch andere Weichenstellungen geben.

Um diesen Weg und mögliche Konsequenzen für unseren Beruf proaktiv zu begleiten, haben wir ein eigenes Rechtsgutachten auf den Weg gebracht. Ziel ist es, dem Gesetzgeber Regelungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Hierdurch soll das Berufsbild gegenüber einer Abschaffung positioniert und weiterentwickelt werden.

Wir haben den Dortmunder Rechtsanwalt Dr. René Sasse mit dieser Aufgabe betraut.

Geht der Gesetzgeber einen Weg, den wir nicht mittragen können, sind wir optimal vorbereitet, z.B. auf dem dann evtl. notwendigen Weg zum Bundesverfassungsgericht.

Wir rufen alle Heilpraktiker/innen und Verbände auf, sich an diesem Weg gemeinsam mit uns zu beteiligen. Bitte sprechen Sie uns an oder tragen Sie sich in die Unterstützungsliste ein, die auf der FH-Website geführt wird: www.freieheilpraktiker.com/Rechtsgutachten

 

Arzneimittelgesetz und Arzneimittelverschreibungsverordnung
Die Eigenblut-Therapie befindet sich in der Wartestellung

Über die Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) wurde im vergangenen Jahr die sog. Blutzubereitung unter ärztliche Verschreibungspflicht gestellt (Blutzubereitungen humanen Ursprungs – zur arzneilichen Anwendung am oder im menschlichen oder tierischen Körper –).

Bereits vorher hatten die Gesundheitsbehörden der Länder über das Transfusionsgesetz die Auffassung vertreten, Eigenblut-Behandlungen dürften nur vom Arzt durchgeführt werden.

Einzige Ausnahme ist die homöopathische Eigenblutaufbereitung nach den Regeln des homöopathischen Arzneibuches.

Widerspruchsverfahren und erste gerichtliche Urteilssprüche bestätigten leider diese Rechtsauffassung.

Unabhängig von der derzeit geringen Möglichkeit, über eine erneute Änderung der AMVV und der Rechtsauffassung der Länder die Eigenblut-Therapie doch noch für uns zugänglich zu machen, haben wir uns 2019 entschieden, diese Problematik durch die Unterstützung eines Musterprozesses unter zwei Aspekten gerichtlich prüfen zu lassen – zur Not auch durch das Bundesverfassungsgericht.

  1. Die Eigenbluttherapie ist für Patienten/innen gefahrlos. Es gibt keine dokumentieren Gefahrenfälle.
  1. Das Verbot der Eigenbluttherapie durch Heilpraktiker/innen greift eklatant in die Grundrechte und hier insbesondere in die Berufsausübungsfreiheit und Therapiefreiheit

Bitte beachten Sie, dass bis zu einer rechtlichen Klärung die Eigenblut-Therapie für uns nicht mehr erlaubt ist und lesen Sie hierzu die Risikoaufklärung Eigenblut: www.freieheilpraktiker.com/Eigenblut-Risikoaufklärung

Weitergehende Informationen erhalten Sie bei Ihrem Berufsverband.

Düsseldorf, den 02.02.2020
Vorstände der Berufsverbände
Freie Heilpraktiker e.V. FH www.freieheilpraktiker.com
Freier Verband Deutscher Heilpraktiker FVDH www.fvdh.de
Union Deutscher Heilpraktiker UDH www.udh-bundesverband.de



Diese Erklärung als PDF zum Herunterladen (180 KB)