Der Meinungsfindungsprozess in der Bundestagsfraktion der FDP zu uns Heilpraktik/innen ist zu einem erfreulichen Abschluss gekommen: Im Gegensatz zu einem Papier eines nicht offiziellen Arbeitskreises Gesundheit in der FDP 2018, der die Position des Münsteraner Kreises vertrat, hat sich nun offiziell die Bundestagsfraktion der FDP auf die Seite der Heilpraktiker/innen gestellt. Viele Parteimitglieder und Gremien hatten dies gefordert. Der Beschluss ist lesenswert. Er könnte zum Messstab der anderen politischen Parteien werden.

Download: Grundsatzpapier der FDP-Bundestagsfraktion vom 16.4.2019

 

Berlin, 09. April 2019
Grundsatzbeschluss der Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag zum Heilpraktikerberuf

Heilen hat viele Dimensionen FDP, die Partei der Freiheit

Die FDP ist die Partei der Freiheit. Wir verteidigen das Recht des Einzelnen, selbstbestimmt leben zu können. Ein freies Miteinander zwischen den Menschen fördert Vielfalt, die alle bereichert. Deshalb treten wir ein für Toleranz, für freie Entscheidungen, für die Emanzipation des Einzelnen und für die Vielfalt in der Gesellschaft. Wir verteidigen Minderheiten und Querdenker gegen Bevormundung und Anpassungsdruck einer herrschenden Meinung.
Die liberale Bürgergesellschaft lebt durch den mündigen Bürger, von seinem Verantwortungsbewusstsein und seinem Respekt vor den Wünschen, Hoffnungen und Lebensweisen anderer, die ein Leben in Frieden und Freiheit für alle nicht gefährden.

Grundsätze liberaler Gesundheitspolitik

Zur Freiheit des Einzelnen gehört auch das Recht auf Selbstbestimmung über den eigenen Körper. Seit jeher verteidigen wir Freie Demokraten daher Vielfalt und Selbstbestimmung im Gesundheitswesen. Patientensouveränität und damit die freie Arzt- und Therapeutenwahl sind Grundsätze unserer gesundheitspolitischen Überzeugungen. Dies bedeutet für uns aber auch, dass wir das Recht verteidigen, wenn Menschen auf Behandlungen aus eigener Entscheidung verzichten oder alternative Behandlungsmethoden in Anspruch nehmen möchten, deren Wirksamkeit nach den bisher bekannten naturwissenschaftlichen Methoden nicht belegt sind. Der Begriff des Heilens hat viele Dimensionen und entscheidet sich letztlich am Erleben und Empfinden des Einzelnen.

Berufs- und Vertragsfreiheit

Viele Menschen schätzen die Behandlung durch Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker. Darunter viele Menschen, die nach schulmedizinischen Methoden als „austherapiert“ gelten. Menschen erleben Linderung oder Heilung ihrer Leiden. Sie entscheiden sich bewusst und verantworten ihre Entscheidungen selbst. Als Freie Demokraten urteilen wir nicht über Weltanschauungen und intimste Empfindungen anderer und verteidigen sie gegen Fürsorge-Überlegungen Dritter. Die FDP lehnt daher eine Engführung des Begriffs des Heilens auf bestimmte Therapieformen und - ergebnisse ab. Entschieden treten wir daher gerade in diesem sensiblen Bereich von Körper
und Gesundheit für Respekt und Akzeptanz für Empfindungen und Erleben anderer ein.

Bewahrung des Heilpraktikerberufes

Wir stellen fest: Auch wenn der Qualifizierungsweg offen ist, da sich die mannigfaltigen Krankheits- und Behandlungsphilosophien nur unter Preisgabe weltanschaulicher Freiheit innerhalb einer Ausbildung integrieren lassen, stellt die seit ca. einem Jahr bundeseinheitlich geregelte Heilpraktikerüberprüfung sicher, dass Heilpraktiker über entsprechende Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, damit von ihrer Tätigkeit bei ordnungsgemäßer Ausübung von Heilkunde keine Gefahr für die Gesundheit ihrer Patienten ausgeht.1
Darüber hinaus schützen die einzuhaltenden Regelungen des Strafgesetzbuches, des Infektionsschutzgesetzes, des Arzneimittelgesetzes und Hebammengesetzes und die Überprüfungen durch die Gesundheitsämter Patientinnen und Patienten vor Gefährdungen.
Die bestehenden gesetzlichen Regelungen sind ausreichend und bedürfen allenfalls Anpassungen innerhalb der bestehenden Systematik.
Aus unserer Sicht darf das Fehlverhalten Einzelner nicht zum Anlass genommen werden, die Vielfalt an Behandlungsmethoden für die Patienten zu beschneiden. Wo gesetzliche Unklarheiten zu beseitigen sind, findet dies von Seiten der Freien Demokraten unter verantwortungs-voller Abwägung mit unseren freiheitlichen Grundüberzeugungen wie freie Patientensouveränität, Berufsfreiheit, Weltanschauungsfreiheit und Respekt und Akzeptanz vor den Empfindungen und dem Erleben anderer, unsere Unterstützung.

Ansprechpartner:
Pascal Kober MdB, Sozialpolitischer Sprecher

Telefon: 030 227 – 78333 – E-Mail: pascal.kober@bundestag.de

1 Teil der Überprüfung sind unter anderem der Nachweis notwendiger Kenntnisse zur Erkennung und Behandlung von physischen und psychischen Erkrankungen. Hierzu gehören Bereiche: Erkrankungen des Herzes, Kreislaufs und der Atmung, Erkrankungen des Stoffwechsels und des Verdauungsapparats, immunologischen, allergologischen und rheumatischen Erkrankungen, endokrinologischen Erkrankungen, hämatologischen und onkologischen Erkrankungen, Infektionskrankheiten, gynäkologischen Erkrankungen, pädiatrischen Erkrankungen, Schwangerschaftsbeschwerden, neurologischen Erkrankungen, dermatologischen Erkrankungen, geriatrischen Erkrankungen, psychischen Erkrankungen, Erkrankungen des Bewegungsapparats, urologischen Erkrankungen, ophtalmologischen Erkrankungen, Erkrankungen des Halses, der Nase und der Ohren.https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?page.navid=to_bookmark_official&bookmark_id=d6Pk1l bZta8EPCulJuE