Die Einrichtung der von den Bundesländern gewünschten Arbeitsgruppe ist derzeit nicht vorgesehen.
Information des Leiters der Geschäftsstelle der Gesundheitsministerkonferenz v. 5.9.2018:
"Das Bundesgesundheitsministerium hat uns aktuell darüber unterrichtet, dass die im Jahre 2016 vorgenommenen gesetzlichen Änderungen im Heilpraktikerrecht zunächst auf ihre Auswirkungen, ob und inwieweit die verbindliche Anwendung der neuen Leitlinien zu einer Stärkung der Qualität der heilpraktischen Tätigkeiten beiträgt, auszuwerten sind, ehe weitere Schritte überlegt werden. Dementsprechend ist die Einrichtung der von den Ländern gewünschten Arbeitsgruppe derzeit nicht vorgesehen."
Heilpraktiker-Magazin v.7.9.2018 Gesundheitsministerkonferenz
Unsere Grundlagen-Informationen zum Heilpraktikerrecht
10 Säulen des Heilpraktiker-Berufes
Unser YouTube-Video: Was man über Heilpraktiker wissen sollte
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