Verfehlte Berufspolitik!? Kapitalinteressen!? Unter dem Deckmantel "Qualitätssichrung"!?
Es ist mittlerweile sehr opportun, mit dem Begriff "Qualitätssicherung" regelmäßig hausieren zu gehen. So manche Institution und mancher privater Kursusanbieter scheinen hiermit das Gelbe vom Ei entdeckt zu haben, mit welchen Argumenten auch immer. Verfolgt man die "Szene", kann man nur ins Staunen geraten, was so alles unter diesem Begriff abläuft.
Da entstehen Anbieter mit hochtrabenden Namen bis hin zu akademischen Bezeichnungen, Zertifizierungsgruppierungen, Punktesysteme für Vorträge und Kongresse, Anbieter mit wissenschaftlichem Anstrich u.a.m.
Erstaunlich insbesondere, daß auch aus Heilpraktikerkreisen, die die Gesamtsituation, die rechtlichen Grundlage, die Qualifizierungsgrundlagen der Heilpraktikertätigkeit kennen müten, manch seltsam anmutende Vorschläge und Forderungen eingebracht werden, die der Sachlage einerseits nicht gerecht werden und andererseits meh negative Auswirkungen in Bezug auf den Erhalt des Berufsstandes haben als der Qualität und soliden Weiterbildung dient bzw. dienen kann.
Besonders bedenklich ist, daß so manches Funktionariat aus dem Heilpraktikerstand nicht erkennt, welche Gefahren sich für den Berufsstand in gesetzlicher Hinsicht einerseits und welche negativen Auswirkungen sich andererseits im Patientenbereich entwickeln können.
Der "Freie Heilpraktiker e.V." warnt vor den negativen Folgen. Er sieht bei derartigen Aktionisten eine absolut verfehlte Berufspolitik.
Qualität und Qualitätserfüllung Brauchen wir eine neue/eine geänderte "Qualitätssicherung"?
Zusammengefaßt ist festzustellen, daß wir weder irgendwelche neuen Reglementierungen noch Punktesysteme oder Zertifizierungen benötigen.
Mag wer auch immer z.B. Punkte für die Teilnahme an Vorträgen, Kongressen u.a.m. vergeben und bei Erreichen einer bestimmten Punktezahl auch ein Gesamt-"Zertifikal" vergeben. Ein Qualitäts- und/oder Leistungskriterium stellt diese Teilnahmebescheinigung keinesfalls dar.
Allenfalls eine Werbemaßnahme, andererseites jedoch ein berufsständiges Risiko in sich bergend.
Der "Freie Heilpraktiker e.V." setzt dagegen seine für alle Teilnehmer archivierte qualifizierte, jederzeit abrufbare, Weiterbildungsdokumentation. Diese ist damit auch über jeden Verdacht erhaben, werbliche oder kapitale Hintergründe zu haben und birgt insbesondere keinerlei Risiko in sich.
Denjenigen, denen die differenzierten berufspolitischen Erfahrungen und der tiefgehende Einblick fehlen, und dies ist ohne Frage mehrheitlich der Fall, muß es, wenn sie die zahlreichen Veröffentlichungen zum genannten Thema lesen so vorkommen, als ob es in unserem Berufsstand keine Qualitätssicherung und keine ausreichende Qualität gegeben hat oder gibt. Da wird von Richtlinien für bestimmte Diagnose- und Therapieverfahren gesprochen, da werden Qualitätsscheine angeboten, teilweise - das versteht sich scheinbar von selbst - gegen gutes Honorar. Da erheben Anbieter von Ausbildungen den Anspruch für sich allein der Weisheit letzten Schluß zu bieten. Da werden Berufsbezeichnungen unterschiedlichster Art proklamiert.
Man glaubt sich fast in eine Zeit zurückversetzt, als es das Heilpraktikergesetz und die gemeinsame Berufsbezeichnung Heilpraktiker noch nicht gab.
Wenn es nicht so ernst wäre und mit dieser ganzen Diskussion nicht Gefahren für den Berufsstand heraufbeschworen würden, könnte man sich in ein politisches Sommerloch versetzt fühlen, in dem Akteure nach Aufmerksamkeit suchen.
Man muß sich schon beherrschen und es fällt schwer, die notwendige innere Ruhe und Gelassenheit zu finden, um so manchen kruden Ideen noch Diskussionssubstanz abgewinnen zu können.
Vernunft und vorausschauendes Denken, aus der Vergangenheit lernen, hat offensichtlich keine Konjunktur.
In zahlreichen Veröffentlichungen und Vorträgen hat der "Freie Heilpraktiker e.V." festgestellt und belegt, daß wir Heilpraktiker
1. in der Vorbereitung auf die Berufsausübung wie auch in der Ausübung der von uns gewählten Diagnose- und Therapieverfahren Gesetze, Richtlinien, Leitlinien, Verordnungen und anderen wichtigen Kautelen unterliegen, welche die Fürsorgepflichten des Staates gegenüber den Bürgern erfüllen, dem hilfesuchenden Patienten eine deutliche Risikoabwehr sichern und den praktizierenden Heilpraktikern Barrieren setzt zu verhindern, über die eigenen Fähigkeiten und Kenntnisse hinaus zu wirken und zu handeln und
2. aber gleichzeitig die freie Entfaltungsmöglichkeit mit der gebührenden Verantwortung in Diagnostik und Therapie für die Heilpraktiker sichert und somit den Patienten die freie Wahl gegeben ist, entsprechend ihren individuellen Gegebenheiten die Behandlung zu suchen und zu finden, die diese für wünschenswert erachten.
3. Die Heilpraktiker bei der Ausübung des Berufes sehr vielschichtigen und strengen Qualitätskontrollen unterliegen.
Aus der Entwicklung des Berufsstandes heraus, den sich ergebenden Anforderungen und dem Aus- und Weiterbildungswillen der Kolleginnen und Kollegen in verantwortungsvoller Weise, hat sich auch die Aus- und Weiterbildung stetig weiter entwickelt.
Oberstes Ziel muß sein und bleiben, den Heilpraktikerstatus in seiner jetzigen Form zu erhalten und alles zu verhindern, was zu einer Gesetzesänderung mit den erheblichen negativen Folgen für den Berufsstand führen könnte.
Hierunter fällt auch die jetzt laufende immer wieder ins Spiel gebrachte Diskussion einer angeblichen Qualitätssicherung, hinter der vielfach verfehlte berufspolitische Überlegungen, Vereinsinteressen oder auch Kapitalinteressen stehen.
Im Rahmen der gesamten Diskussion wird schon der erste Fehler dadurch gemacht, daß sozusagen alles als Einheitsbrei in einen Topf geworfen wird: Die Vorbereitung auf den Beruf, die Weiterbildung in den verschiedenen Diagnose- und Therapieverfahren, das Angebot von Ausbildungs- und Weiterbildungsinstituten und deren individuellen Qualitätsüberlegungen des Angebotes und deren Prüfung, die Qualitätssicherung von Labors, das Heilpraktikerrecht und die Tätigkeit der praktizierenden Kolleginnen und Kollegen und gar noch das Argumentieren mit Berufsbezeichnungen für einzelne Diagnose- und Therapieverfahren.
Wenn also über "Qualitätssicherung" gesprochen wird, müssen zunächst einmal die verschiedenen Bereiche, die auch eine unterschiedliche Betrachtungsweise und Beurteilung erfordern, aufgegliedert werden.
Absolute Qualitätssicherung für bestimmte Bereiche
Für Laborleistungen zum Beispiel, die auch als spezifische Anbieter im Heilpraktikerbereich angesiedelt sind, ist es selbstverständlich und zwingend notwendig, daß eine absolute Qualitätssicherung mit neuesten Erkenntnissen auf wissenschaftlicher Grundlage, genauen Vorgaben, Prüfung und Prüfergebnissen gegeben abzuverlangen. Es gibt auch kein Deuteln daran, daß die hygienischen Voraussetzungen den Vorgaben entsprechen müssen. Es versteht sich ebenfalls von selbst, daß bestimmte auch von Heilpraktikern eingesetzte Gerätschaften den Vorgaben entsprechend überwacht und geprüft werden.
Auch der Heilpraktiker unterliegt, genau wie der Arzt und andere medizinische Berufe, mit absolutem Muß Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien wie Laborberichtsverordnung, Medizinproduktegesetz, Hygieneverordnung, Prüfung von Sterilisatoren, Infektionsschutzgesetz um nur einige zu nennen.
Aus- und Weiterbildungsangebote
Samt und sonders handelt es sich hier um Angebote von privaten Anbietern ohne gesetzliche Grundlagen und Vorgaben (bei Fern-Seminar-Instituten allerdings der Anerkennung der staatlichen Zentralstelle für Fernunterichtswesen).
Alle Anbieter unterliegen, egal ob grössere Unternehmungen und Gesellschaften, ob Berufsverbände, ob Fachorganisationen, ob Einzelanbieter, dem freien Wettbewerb in Angebot und Nachfrage. Dies hat Vorteile, bringt aber auch, z.B. in der Werbung, Nachteile in der Öffentlichkeitswirkung mit sich.
Es ist richtig, lobenswert und kann nicht genügend gefördert werden, wenn Fachorganisationen, Weiterbildungseinrichtungen, Anbieter von Kursen und Seminaren an ihre Angebote möglichst hohe Ansprüche stellen und die Vergabe von Urkunden, Zertifikaten, Qualitätsnachweisen möglichst strenge Vorgaben unterwerfen.
Diese jedoch als allgemein verbindlich und allein gültig für den Berufsstand installieren oder reglementieren zu wollen ist anmaßend und wiederspricht dem Berufsbild. Es führt allenfalls zu Berufsstandsschädigenden Reaktionen.
Die Qualifizierung der Heilpraktiker muß eine individuelle und der jeweiligen Praxis angepaßte Aufgabe bleiben.
Weder der Gesetzgeber noch Institutionen wie Berufsverbände und Fachorganisationen können Normen vorgeben, die dem Bedarf der einzelnen Praxis entsprechen.
Dies bedeutet keinesfalls, daß die berufliche Weiterbildung nicht intensiviert werden kann, wobei Fachorganisationen sowie Berufs- und Fachverbände Hilfestellungen und Anregungen geben können, sollten und müssen.
Der "Freie Heilpraktiker e.V." geht hierbei schon seit langem mit gutem Beispiel voran, in dem er differenzierte Vorgaben für sein Weiterbildungsprogramm entwickelt hat, ohne diese als Berufsstandsreglementierung zu sehen.
Werbeaussagen und Angebote von "Ausbildungs-Anbietern" spiegeln nicht die Praxistätigkeit wider
Die Werbung von Ausbildungsinstitutionen führt zeitweilig in der Öffentlichkeit und bei Politikern, vor allen Dingen wenn diese die Situation nicht so differenziert kennen, manchmal leider auch aus dem Berufsstand heraus gefördert, zu Irritationen in der Einschätzung.
Nur der Appell an die Vernunft einerseits und vor allen Dingen gemeinsame Aufklärungskampagnen der Berufsverbände könnten und können bei dem Verbraucher derartige Werbungen in das rechte Licht rücken. Der "Freie Heilpraktiker e.V." fordert schon seit langem entsprechende gemeinsame Aktionen seitens der Berufsverbände z.B. durch Herausgabe einer gemeinsamen Info-Broschüre, verbunden mit Anzeigenschaltungen zur Abforderung derselben.
Verbraucherschutz und Qualitätsgrundlage sind gegeben
Die letzten Jahrzehnte und Jahre sind an der Ausführung des Heilpraktikergesetzes, an der Verbesserung von Sicherheit und Verbraucherschutz wie auch zur Sicherung des Berufsstandes und der Heranführung des Berufsnachwuchses nicht vorüber gegangen.
Einige Beispiele seien hier genannt: Die Leitlinienkommission der Bundesregierung für Heilpraktikerfragen mit einer Leitlinie zur Durchführung der Kenntnisüberprüfungen. Diese hat sich in den Bundesländern weitestgehend durchgesetzt.
Die Zentralisierung der Kenntnisüberprüfungen in weiten Bereichen des Bundesgebietes.
Zahlreiche neuere Gerichtsurteile, an denen der "Freie Heilpraktiker e.V." ebenfalls entscheidend mitgewirkt hat, wie wichtige Grundsatzurteile z.B. des Bayerischen Oberverwaltungsgerichtes und des Bundesverwaltungsgerichtes, haben zur Rechtssicherheit sowohl behördlicherseits als auch auf seiten der Berufsanwärter und des Berufsstandes in seiner Gesamtheit beigetragen.
Auch hieraus ergeben sich wesentliche Verbesserungen im Sinne des Patienten- und Verbraucherschutzes.
Die Heilpraktiker-Kenntnisüberprüfungen sind bundesweit in ihrem Niveau und mit ihren Ansprüchen in den letzten Jahren erheblich angestiegen und verschärft worden, teilweise weit über das erforderliche Maß und die rechtlichen Grenzen hinaus. Ohne eine sachgemäße, qualifizierte längerfristige Vorbereitung ist heute das Ziel kaum noch erreichbar.
Über allem steht jedoch in besonderer Weise die Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz.
Die ursprüngliche Interpretation des Begriffes "Gefahr für die Volksgesundheit" ist heute längst überholt und dies auch eindeutig durch Gerichtsentscheidungen.
Dieser Begriff ist sehr deutlich zu definieren als "Gefahr/Risiko für den Patienten". Der Heilpraktiker/die Heilpraktikerin darf zu keiner Gefahr, zu keinem Risiko für die Patienten werden und sein.
Welcher Berufsstand hat eine derartige eindeutige Aussage?
Nicht Stundenzahlen der Ausbildung, nicht Diagnose- und Therapieverfahren als solches und anderes mehr entscheiden, sondern über allem stehend, daß kein Risiko, keine Gefahr von ihm/ihr für die Patienten ausgehen darf.
Allein daran haben sich die Heilpraktiker messen zu lassen und in ihrem Wirkungsspektrum zu orientieren.
Heilpraktiker unterliegen der qualifizierten Aus- und Weiterbildungspflicht
Zwar hätte es eines gerichtlichen Urteils nicht bedurft, daß die Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker einer differenzierten und individuellen Aus- und Weiterbildungspflicht aus der hohen Verantwortung heraus unterliegen. Jedoch, und dies ist für Patienten- und Verbraucherschutz von besonderer Bedeutung, hat der Bundesgerichtshof mit seinem sogenannten "Sorgfaltspflichturteil" die Aus- und Weiterbildungspflicht in den ausgeübten Diagnose- und Therapieformen bis hin zur regelmäßigen Orientierung, zum Beispiel durch Bezug von Fachzeitschriften, festgelegt.
Individuelle, differenzierte und individuelle Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen garantieren Qualität
Aus externen Kreisen und aus Heilpraktiker-Gruppierungen wird immer mal wieder vorgetragen, daß es einheitliche Ausbildungs- und Prüfungsordnungen geben müsse, daß es zertifizierte Qualitätsrichtlinien für Diagnose- und Therapieformen geben müsse, daß bestimmte Stundenzahlen oder/und Aus- bildungszeiten verpflichtend vorgegeben werden müßten. Dies unter anderem deshalb, "um etwas vorweisen" zu können.
Derartige Darstellungen und Forderungen gehen an der Praxiswirklichkeit vorbei und lassen auch die oben genannten qualifizierenden Vorgaben und Sicherheitsaspekte bereits außer acht. Der Beruf des Heilpraktikers läßt sich in ein derartiges Korsett nicht einbinden, ohne daß der Berufsstand selbst hierunter zu Schaden käme und aber auch, dies ist besonders wichtig, dies nicht zum Vorteil der Hilfe suchenden Patientinnen und Patienten gereichen würde.
Schon die Vielseitigkeit des Berufes mit seiner Diagnose- und Therapievielfalt von Handauflegen und geistigen Heilweisen über Irisdiagnostik, vielfältige und breitgefächerte Naturheilweisen, Akupunktur, Homöopathie, hautverletzende Diagnose- und Therapieverfahren bis hin zur Ozontherapie läßt ein solches Vorgehen nicht zu, erst recht nicht unter staatlicher Hoheit.
Vorschläge und Forderungen, daß nur diese oder jene Ausbildung mit diesem oder jenem Zeitrahmen zur Grundlage gemacht werden müßte, entsprechen nicht einer solchen individuellen qualitätsbezogenen Aus- und Weiterbildung. In dem einen Fall ist dieses Konzept und in dem anderen Fall jenes Konzept das richtige. Gerade unser Berufsstand ist in der Lage, mit einer Art "Baukastenprinzip" jedem Einzelfall gerecht zu werden, um so höchsten Ansprüchen genügen zu können.
Wenn in diesem Zusammenhang zum Beispiel von einer 3.000 Stunden-Ausbildung als Grundlage gesprochen wird, so ist dies eine willkürliche Zahl, die den tatsächlichen Gegebenheiten nicht gerecht wird. Diese Zahl könnte im Einzelfall zutreffen, in vielen anderen Fällen jedoch nicht. Je nach Vorbildung, Kenntnisstand, individuellen Fähigkeiten und Möglichkeiten, dem Lernvermögen, den zeitlichen Gegebenheiten ist diese Stundenzahl durchaus zu unterschreiten, jedoch reicht sie in vielen Fällen, wie die Erfahrungswerte zeigen, auch nicht aus. Viele praktizierende und erfahrene Kolleginnen und Kollegen haben ihre Aus- und Weiterbildung mit erheblich größerem Zeitaufwand bestritten und andere konnten durchaus schneller, aber keinesfalls weniger qualitativ, ihr Ziel erreichen.
Jede Kunst bedarf zu ihrer Ausübung bestimmter technischer Kenntnisse und handwerklichr Fähigkeiten.
Diese sind aber nicht das Wesentliche an der Kunst, sie dienen lediglich der Vorbereitung und Ausführung, sie dürfen nicht zum Selbstzweck werden.
Wir unterscheiden, wie schon unsere Klassiker, zwischenHeilkunst und Heilkundiger bzw. Heilkunde (in der griechischen Antike galt Asklepios als Gott der Heilkunde, Hygieea als die Göttin der Heilkunst). Kunst hängt mit Können, Kunde mit Kennen zusammen.
Not tut natürlich beides, Heilkunde und Heilkunst; dennoch gilt:
"Diagnose ist gut, Therapie ist besser."
Der französische Arzt Trousseau (er schrieb die Sympathikotonen und Hypertyreogenen, Reflexerytheme) bat einmal "plus d'art Messieurs; moins de science!"; "Mehr Kunst meine Herren, weniger Wissenschaft!".
Eingesandt von Heilpraktiker Hubertus M. Schweizer, Dresden
Wenn eine Kollegin oder ein Kollege beispielsweise mittels Chiropraktik lediglich im Rahmen der gesamten Praxistätigkeit Beckenschiefstellungen beseitigen will, muß nicht unbedingt das gesamte chiropraktische Fachgebiet in Theorie und Praxis absolviert werden.
Wenn jemand Segmentdiagnostik und -therapie und Narbenentstörungen im Sinne der Neuraltherapie nach Hunecke betreiben und sich ausschließlich darauf beschränken möchte, muß sich seine Aus- und Weiterbildung nicht auf die gesamte Neuraltherapie erstrecken.
Wenn jemand Teilbereiche aus der Akupunktur oder der TCM in seine Praxis eingliedern möchte, ohne gleich zum Ausdruck zu bringen, "Akupunkteur" oder "TCM-Therapeut" (derartige Berufsbezeichnungen gibt es im übrigen auch nicht und sind neben der Berufsbezeichnung Heilpraktiker nicht statthaft) zu sein, muß nicht ein kompletter Ausbildungs- und Weiterbildungsweg über das Gesamtspektrum erfolgen.
Auch muß nicht ein Diagnose- und Therapiegebiet in einer kompletten abgeschlossenen Ausbildung erfolgen, sondern kann individuell und stufenweise aufgebaut und erarbeitet werden.
Das Eine schließt das Andere nicht aus. Jeder Weg ist richtig, solange am Ende die entsprechenden Kenntnisse und Fähigkeiten gegeben sind und im Sinne der oben genannten rechtlichen Grundlagen zum Wohle der Patienten gewirkt wird. Gerade unser Berufsstand erfordert die Individualität und die individuelle Vorgehensweise.
Dies hat sich in der Vergangenheit bestens bewährt und wird sich auch zukünftig bestens bewähren, wobei Verbesserungen und Anpassungen an neue Situationen erforderlich sind, aber auch ehrliche Beratung in dem Beruf Strebenden gegenüber.
Alle in der jetzt aufgeflackerten Diskussion bisher eingebrachten Vorschläge und Forderungen bergen erhebliche Risiken für den Berufsstand und damit auch für die Patienten in sich bestätigt durch Kenner der Materie, auch aus der Politik. Ähnlich der vor Jahren schon geführten Diskussionen und der entstandenen Gefahren. Gefahren, die auch durch das Wirken des "Freie Heilpraktiker e.V." abgewendet werden konnten.
Es kann sehr schnell heißen: "ach, da kommt der Meister! Herr, die Not ist groß! Die ich rief, die Geister, werd’ ich nun nicht los!"
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