Freie Heilpraktiker e.V. teilt mit:


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Die Bezirksregierung Arnsberg, Nordrhein-Westfalen, bittet um folgende Veröffentlichung:

Auf Grund zahlreicher Nachfragen aus der Apothekerschaft teilen wir mit, dass der Firma Chinesische Heilkräuter Peter Weinfurth, Herner Straße 299, Haus 9, 44809 Bochum, die gemäß § 13 AMG erteilte Herstellungserlaubnis unter gleichzeitiger Anordnung der sofortigen Vollziehung widerrufen wurde. Ebenso wurde das weitere Inverkehrbringen der chinesischen Arzneidrogen mit sofortiger Wirkung untersagt. Bei den genannten chinesischen Arzneidrogen handelt es sich um apothekenpflichtige Arzneimittel. Diese Verfügungen wurden durch das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen bestätigt. Die von der Firma Chinesische Heilkräuter gegen diese Entscheidungen beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen gestellten Anträge auf Beschwerdezulassung hinsichtlich der Anordnung des Sofortvollzugs stellen die aufschiebende Wirkung nicht wieder her.

Auf Grund dieses Sachverhalts werden von der Firma Chinesische Heilkräuter Peter Weinfurth derzeit die Voraussetzungen des § 6 Abs. 3 der Apothekenbetriebsordnung nicht erfüllt.
 
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