21.08.2009: Kein selbständiges Ausüben der Osteopathie durch Heilhilfsberufe


Das Hessische Sozialministerium erließ am 04.11.2008 die „Verordnung einer Weiterbildungs- und Prüfungsordnung im Bereich der Osteopathie (WPO-Osteo)". Danach soll diese Verordnung die Weiterbildung in der Osteopathie mit einer staatlichen Anerkennung der Bezeichnung Osteopathie geregelt werden.
 
Außer Heilpraktikern können danach Physiotherapeuten, Masseure und Medizinische Bademeister oder Masseure und Medizinische Bademeister die Anerkennung zur Führung der Bezeichnung Osteopath/Osteopathin erhalten.
 
Der „Freie Heilpraktiker e.V." wie auch die anderen maßgeblichen Heilpraktiker-Bundesverbände lehnen diese Verordnung des Bundeslandes Hessen ab und vertreten die Rechtsauffassung, daß es einer solchen Verordnung nicht bedarf, daß die genannten Heilhilfsberufe die Osteopathie nicht ausüben dürfen wie auch insbesondere das Heilpraktikergesetz durch diese Verordnung unterlaufen wird.
 
Ein Heilpraktiker, gestützt durch seinen Verband und andere Verbände wie auch des „Freie Heilpraktiker e.V." hatte Normenkontrollklage beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof eingereicht. Diese Klage wurde in der Zwischenzeit mit recht seltsam anmutenden Begründungen abgelehnt.
 
Allerdings hat dieses Urteil eines bereits sichergestellt:
 
Die genannten Heilhilfsberufe dürfen die Osteopathie nicht selbständig ausüben. Zur Ausübung derselben bedarf es der Delegation durch einen Arzt oder Heilpraktiker.
 
Die Verordnung hat dies nicht klargestellt gehabt und es wurde bei den betreffenden Therapeutenberufen bereits frohlockend davon ausgegangen, nunmehr die Osteopathie selbständig ausüben zu dürfen und sich hierfür Osteopath nennen zu können. D
 
amit wird die Rechtsauffassung, daß die genannten Berufe im Delegationsverfahren ausüben dürften, nicht geteilt. Dies ergibt sich letztlich schon durch ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg, welches eindeutig feststellt, daß die Chiropraktik auch im Delegationsverfahren durch die genannten Heilhilfsberufe nicht ausgeübt werden darf. Analog dazu muß dies letztlich auch für die Osteopathie gelten.
 
Der „Freie Heilpraktiker e.V." wird die weiteren rechtlichen Möglichkeiten prüfen und jede rechtliche Möglichkeit wahrnehmen, um Klarheit herbeizuführen.
 
Ausgerechnet eine Heilpraktikerin, eine Frau Fuhrmann, ihres Zeichens Vorsitzende eines Osteopathen-Vereins bescherte diese Problemstellungen den Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern. Der Berufs- und Fachverband „Freie Heilpraktiker e.V." hatte über die gesamte Entwicklung und Maßnahmen bereits eingehend in seinen Medien berichtet, nachzulesen auch unter dessen Homepage www.freieheilpraktiker.com.
 
Es wird weiter berichtet werden.

 
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